Chronik

Chronik 1964

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    • 23. April

      1964

      Das DDR-Amtsblatt veröffentlicht eine Verordnung über den „Schutz der Staatsgrenze der DDR". Darin heißt es, dass für den Aufenthalt in der Schutzzone von 500 Meter und der verbotenen Zone von 5 Kilometern zur innerdeutschen Grenze Sondergenehmigungen erforderlich sind.

      Den Bewohnern beider Zonen ist es untersagt, ihre Wohnungen zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr zu verlassen. Unter Androhung von Freiheits- und Geldstrafen werden die Bewohner beider Zonen verpflichtet, den DDR-Sicherheitsorganen alle Personen anzuzeigen, die sich ohne Genehmigung in beiden Zonen aufhalten. weniger anzeigen
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