Eine Neufassung der „Dienstvorschrift 30/10" des DDR-Ministeriums für Nationale Verteidigung zur „Organisation und Führung der Grenzsicherung in der Grenzkompanie" tritt in Kraft. Die den Einsatz der Schusswaffe betreffenden Abschnitte sind im wesentlichen mit der alten Dienstvorschrift aus dem Jahr 1964 identisch.Mehr