Hans-Hermann Hertle: Der KSZE-Folgeprozeß in Wien

[Auszug aus: Hans-Hermann Hertle, Der Fall der Mauer. Die unbeabsichtigte Selbstauflösung des SED-Staates, 2. Aufl., Opladen/Wiesbaden 1999, S. 87-91.]

Wenig spektakulär, hatte das Folgetreffen der KSZE in Wien zunächst den gewohnten Verlauf genommen: "1986, 1987 und teilweise sogar noch 1988 ergingen sich die sowjetischen Unterhändler in Polemik, Konfrontation und scharfer Zurückweisung. Alles war so wie früher." Doch das äußere Bild trog, denn spätestens seit Mitte 1987 sah sich die sowjetische Führung wegen der ökonomischen Krise ihres Landes gezwungen, auf die westliche Verhandlungsstrategie in Wien einzugehen, die Fortschritte bei den Abrüstungsverhandlungen, eine Ausweitung der Handelsbeziehungen und wirtschaftliche Hilfeleistungen von Zugeständnissen der Sowjetunion im humanitären Bereich abhängig machte. Zum offenen Entsetzen der SED-Führung waren Gorbatschow und Schewardnadse im Zuge ihrer Bestrebungen, "friedliche und günstige äußere Bedingungen für die innenpolitischen Reformen" in der Sowjetunion zu schaffen, ohne Abstimmung mit ihren Verbündeten - und wie die SED-Führung meinte, vornehmlich auf deren Kosten - zu weitgehenden Zugeständnissen in Menschenrechtsfragen bereit.

Ein solches Zugeständnis war die Gewährleistung rechtlicher Verfahren bei Verletzungen von Menschen- und Freiheitsrechten, deren Aufnahme in das Abschlußdokument bereits im Mai 1988 alle realsozialistischen Staaten prinzipiell zugestimmt hatten. In Verbindung mit der Zusicherung von Freizügigkeit lag hier für die SED eines der Probleme, "die für die DDR - im Vergleich zu anderen Bruderstaaten - von besonderer politischer Sensibilität und sicherheitspolitischer Wertigkeit sind", wie man in Moskau - ohne Wirkung - zu bedenken bat. Denn in der Reisefrage herrschte im SED-Staat bis dahin absolute Gesetzlosigkeit und Rechtsunsicherheit: Die geheim gehaltenen Beschlüsse des Politbüros und Ministerrates sowie die Weisungen und Durchführungsbestimmungen des Ministeriums für Staatssicherheit und des Innenministeriums befreiten die staatlichen Behörden von der Notwendigkeit, ablehnende Entscheidungen zu Reiseanträgen oder "Übersiedlungsersuchen" schriftlich zu begründen und boten den Bürgern keine Rechtsmittel gegen ergangene Entscheidungen. Nur dem Personenkreis, der nach herrschender Auffassung vom Geltungsbereich der Verordnung vom 15. September 1983 erfaßt wurde - das waren weniger als fünf Prozent der "Übersiedlungsersuchenden" - wurde die Möglichkeit einer Beschwerde eingeräumt. Alle anderen Ausreisewilligen hatten überhaupt keine Rechte; ihre Schreiben und Vorsprachen wurden gemäß der Verfügung Nr. 143/83 des Vorsitzenden des Ministerrates nicht einmal als Eingaben gewertet und mußten dementsprechend nicht entgegengenommen, geschweige denn beantwortet werden. Um sich noch während der Verhandlungen in Wien aus der Schußlinie zu manövrieren, veranlaßte das Politbüro den Justizminister im Mai 1988 zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur gerichtlichen Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen; die gleichzeitig angeordnete Überprüfung der Beschlüsse zum Reiseverkehr mündete in eine Regelung des Politbüros, die am 30.11.1988 im Gesetzblatt der DDR als Ministerrats-Verordnung veröffentlicht wurde. Politische Vorgabe war, keine über die bisherige Praxis hinausgehenden Reisemöglichkeiten zu schaffen und auch die ständigen Ausreisen nicht zunehmen zu lassen. Die Reiseverordnung wurde einerseits als Rechtsfortschritt dargestellt; andererseits löste sie wegen ihrer im Vergleich zur vorherigen Handhabung restriktiveren Genehmigungspraxis eine solche Welle von Kritik in der DDR aus, daß sie im März 1989 liberalisiert werden mußte.

Wie in der Reisefrage war die DDR auch in vielen anderen Punkten in eine "singuläre Position" geraten; sie betrafen "die Veröffentlichung von Zahlungsbilanzangaben und detaillierten Außenhandelsdaten; die Schadenshaftung bei Industrieunfällen; die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung von Luftschadstoffen; die Erleichterung ungehinderter Verbindungen zwischen Universitäten und anderen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie persönlicher Kontakte zwischen Wissenschaftlern; die schriftliche Begründung abgelehnter Ausreise- und Übersiedlungsanträge, das Recht der Bürger auf Freizügigkeit." Die sozialistischen Staaten seien nicht einig, "es herrscht heilloses Durcheinander. Ungarn und Polen sind für alle westlichen Vorschläge", berichtete Außenminister Oskar Fischer am 15. September im Politbüro, das laufend die Direktiven für die DDR-Verhandlungsdelegation in Wien korrigieren mußte. Bis Anfang Januar 1989 hielt die DDR ihre Blockadeposition in bezug auf Formulierungen zur Abschaffung des Zwangsumtausches sowie der Zulassung unabhängiger Menschenrechts- und Überwachungsgruppen aufrecht. Erst nach einem Gespräch mit dem Leiter der sowjetischen Delegation in Wien, Jurij Kaschlew, am 5. Januar 1989 in Ost-Berlin lenkte Honecker unter dem massiven Druck der Vormacht ein: Für den Fall, daß sie in Wien allein stehe, werde die DDR keinen Einwand gegen das Abschlußdokument erheben, mußte er Kaschlew zusagen. Innerstaatlich jedoch, so Honecker, bleibe es beim Mindestumtausch und keiner Legalisierung von Helsinki-Gruppen. Die DDR lasse sich weder "ausplündern" noch denke sie daran, "konterrevolutionäre Aktivitäten" zu legalisieren."

Während die Bruderländer mit Ausnahme Rumäniens und der CSSR das Abschlußdokument euphorisch "als bahnbrechenden Erfolg" bewerteten, plagten die SED-Spitze zwiespältige Gefühle: Wichtigstes Ergebnis sei zwar einerseits die vereinbarte Aufnahme von Abrüstungsverhandlungen; andererseits sei es den westlichen Staaten jedoch gelungen, "mit den Festlegungen im 'humanitären Bereich' ein sofort gegen die sozialistischen Länder nutzbares Einmischungsinstrumentarium zu erreichen." Die Attacken der NATO-Staaten richteten sich insbesondere gegen die DDR, beschwerte sich Axen Ende Januar in Moskau. Axen: "Der Gegner gebraucht für seine Angriffe gegen die DDR die für die UdSSR gültigen Losungen der Perestroika als vergiftete Pfeile."

Mit der festen Absicht, die Heuchelei der siebziger Jahre fortzusetzen und die KSZE-Verpflichtungen zwar zu unterzeichnen, sie aber unter keinen Umständen zu erfüllen, ging die SED-Spitze in die Phase nach Wien. Wie weit die Zweigleisigkeit des Denkens ging, zeigt ein Vorschlag von Innenminister Dickel, für den er im Januar 1989 die Zustimmung von Mielke einholte: Um "negativen Kräften und Gruppierungen" bei der Gründung einer Menschenrechts-Überwachungsgruppe zuvorzukommen, sollte der Charakter und die Tätigkeit von bereits existierenden partei- und staatsnahen Organisationen wie des "Komitees für Menschenrechte der DDR" so verändert werden, daß sie "die Funktionen, die den sogenannten Helsinki-Überwachungsgruppen zugedacht sind, im Sinne der Politik der DDR wahrnehmen. (...) Über entsprechende Festlegungen im Statut dieser Vereinigung wäre es möglich, interessierte und im pro­gressiven Sinne wirkende Bürger einzubeziehen sowie ein 'legales' Wirken negativer Kräfte und Gruppen auszuschließen. Erforderlich wäre auch", fügte Dickel hinzu, "geeignete Organe für die Anleitung dieser Vereinigung festzulegen."

Was die Praxis des als Rechtsfortschritt im Sinne des Wiener Abschlußdokumentes gepriesenen Gesetzes zur gerichtlichen Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen bei Reisen und Ausreisen betraf, zog das Ministerium für Justiz im Oktober 1989 eine vernichtende Bilanz: "Die gegenwärtige Praxis der Gerichte im Nachprüfungsverfahren, die faktisch immer auf eine Bestätigung der Entscheidung der Abt. Inneres hinausläuft, trägt nicht dazu bei, auf diesem Gebiet die Rechtssicherheit zu erhöhen." Mit dem Hinweis, daß die gerichtliche Nachprüfung lediglich eine Gesetzlichkeitsüberprüfung darstelle, waren sämtliche Entscheidungen des MfS und MdI, die sich in Reiseangelegenheiten auf den in der Reiseverordnung eingeräumten "Ermessensspielraum" der staatlichen Organe bezogen, für die Gerichte tabu. Jenseits aller feierlichen Proklamationen und hinter der Fassade scheinbar rechtsförmiger Verfahren beherrschte der lange Arm des MfS den Dienstweg in die Ministerien für Inneres und für Justiz sowie in die Gerichte; das MfS blieb auch nach Wien die letzte Entscheidungsinstanz über den Umfang der Rechte der Bürger.

Auch in den äußeren Beziehungen behalf man sich zunächst wie zuvor, als die erwarteten "Einmischungen" begannen. Auf acht Seiten hielt die Bundesregierung der DDR im April 1989 in einem "Non-paper" Verletzungen der menschlichen Dimension des Abschlußdokumentes vor und drückte die Erwartung aus, daß die DDR die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen werde. Der stellvertretende Außenminister Kurt Nier schickte den Leiter der Ständigen Vertretung, Franz Bertele, der das Papier in Ost-Berlin überreichte, mit der Warnung zurück, jeglichen Versuch zu unterlassen, "unter Berufung auf die KSZE-Dokumente in die DDR hineinwirken und destabilisieren zu wollen. Dies beschwöre die Gefahr von Rückschritten in den Beziehungen herauf." Und in dem zwei Monate später überreichten, ebenfalls inoffiziellen Antwortpapier teilte Außenminister Oskar Fischer lapidar im alten Stil mit: "Über Fragen der Wahrung der Rechtsordnung der DDR gibt es für niemanden, auch nicht in der BRD, ein Mitspracherecht."

Die schlimmsten Befürchtungen der DDR wurden auf dem KSZE-Informationsforum im April 1989 in London und der Pariser Menschenrechtskonferenz im Juni 1989 noch übertroffen. Während Polen und Ungarn, die das Presse- und Meinungsmonopol der Partei bereits aufgegeben hatten, in London als Musterschüler des KSZE-Prozesses auftraten und die Sowjetunion mit dem wiederum nicht mit den Verbündeten abgestimmten Vorschlag eines gesamteuropäischen Fernsehprogramms Sympathiepunkte sammelte, wurden die Pressezensur und die restriktiven Arbeitsbedingungen für Journalisten in der DDR, Bulgarien, Rumänien und der CSSR angeprangert. Auf der Menschenrechtskonferenz in Paris schließlich hagelte es Vorwürfe gegen die DDR: ihre restriktive Ausreisepraxis, der Schießbefehl und immer wieder die Mauer selbst wurden zum zentralen Thema der Tagung. Die außenpolitische Isolierung der DDR verwandelte sich in ein innenpolitisches Problem, als Ungarn am 2. Mai 1989 mit dem Abbau des Eisernen Vorhangs zu Österreich begann.

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