Hertle, Hans-Hermann: Über den DDR-Schießbefehl, der nie existierte
In den Strafverfahren der vergangenen Jahre bestritten die Mitglieder der Führung der DDR vehement, dass es jemals einen Schießbefehl gegeben habe. Streng juristisch betrachtet haben sie recht, denn die Gesetze, Anordnungen und Befehle zum Schußwaffengebrauch begründeten lediglich einen "Erlaubnistatbestand", nicht jedoch die Verpflichtung zum Todesschuß.
Schreiben von Erich Honecker an die 1. Sekretäre der SED-Bezirksleitungen zur Lage in Ungarn, 26. April 1989
"Ihr könnt davon ausgehen, daß wir entsprechend den Beschlüssen unserer Partei auch zukünftig alles in unseren Kräften Stehende tun, um die mit der USAP und der UVR bestehenden Vereinbarungen über die Entwicklung der Zusammenarbeit im Geiste des proletarischen Internationalismus zu erfüllen und damit zur Verteidigung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse in Ungarn beizutragen."