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Hans-Hermann Hertle: „Prämien für Todesschützen", Berliner Morgenpost, 28. März 1999

Im April 1989 wurde der DDR-Schießbefehl, der nie existierte, klammheimlich aufgehoben

Hans-Hermann Hertle: „Prämien für Todesschützen”. Im April 1989 wurde der DDR- Schießbefehl, der nie existierte, klammheimlich aufgehoben [1999]

Abschrift

Hans-Hermann Hertle
„Prämien für Todesschützen"


Im April 1989 wurde der DDR-Schießbefehl, der nie existierte, klammheimlich aufgehoben



„Lieber einen Menschen abhauen lassen, als in der jetzigen politischen Situation die Schuß­waffe anzuwenden", ließ Generalsekretär Honecker seinen verblüfften Militärs verbindlich ausrichten. Am 3. April 1989 wurden daraufhin die Grenztruppen angewiesen, „die Schuß­waffe ... zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen" nicht länger anzuwenden. Der Schießbe­fehl, eine Existenzbedingung der DDR, war aufgehoben; kurze Zeit danach verschwand die DDR.

Mehreren hundert Menschen hätte der lapidare Satz Honeckers das Leben bewahren können, wäre er nur Jahre zuvor gefallen.

Zusammen mit den Menschen, die auf der Flucht in der Ostsee, Elbe, Oder, Spree und Donau ertranken, andere tödliche Unfälle erlitten oder bei ihrer Entdeckung Selbstmord begingen, starben seit dem Mauerbau weit über 600, seit 1949 insgesamt über 800 Personen an der in­nerdeutschen Grenze und der Berliner Mauer. Diese Zahl schließt auch die 27 Grenzsoldaten ein, die bei der Fluchtabwehr getötet wurden.

Die Bilanz der Gewalttaten an der Grenze mitten durch Deutschland: 45 Personen wurden durch Minen und Selbstschußanlagen getötet, mindestens 150 Flüchtende erlitten dadurch zumeist Verstümmelungen und andere schwere Verletzungen. Über 200 Menschen wurden bei einem Fluchtversuch erschossen, mehrere hundert zum Teil schwerverletzt. Allein der Versuch, die Berliner Mauer zu überwinden, endete zwischen 1961 und 1989 für über ein­hundert Menschen tödlich.

„Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten" - mit diesem Befehl wurden die DDR-Grenzsoldaten bis weit in die achtziger Jahre tagtäglich auf ihren Posten in den Todes­streifen geschickt.

Die Schußwaffe, so hieß es im ersten diesbezüglichen Befehl des Verteidigungsministers nach dem Mauerbau im Oktober 1961, der sich in den Folgejahren nur leicht verändert in Dienst­vorschriften wiederfand, sei anzuwenden „zur Festnahme von Personen, die sich den Anord­nungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf „Halt - stehenbleiben - Grenzposten!" oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich ver­suchen, die Staatsgrenze der DDR zu verletzen und keine andere Möglichkeit zur Festnahme besteht." In späteren Vorschriften wurde dieser Befehl durch den Hinweis ergänzt, daß „der Gebrauch der Schußwaffe (...) die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Per­sonen (ist). Er ist nur dann zulässig, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben oder dann, wenn es auf Grund der Lage nicht möglich ist, andere Maßnahmen zu treffen."

In den Strafverfahren der vergangenen Jahre um die Toten an der Grenze bestritten die Mit­glieder der ehemaligen politischen und militärischen Führung der DDR vehement, daß es je­mals einen Schießbefehl gegeben habe. Streng juristisch betrachtet haben sie recht, denn die Gesetze, Anordnungen und Befehle zum Schußwaffengebrauch begründeten lediglich, so auch die Strafgerichte, einen „Erlaubnistatbestand", nicht jedoch die Verpflichtung zum To­desschuß.

Doch wie das einleitende Zitat von Honecker zeigt, waren Recht und Gesetz in der DDR ohnehin der politischen Opportunität unterworfen. Politische Strafgesetze, die Fluchtversuche unter be­stimmten Bedingungen als Verbrechen definierten, eine politische Ideologie, die die jungen Soldaten zum bedingungslosen Haß auf den Feind erzog, Belobigungen und Prämien für To­desschützen rückten die „Erlaubnis" nahe an die Pflicht.

Und um die massenhafte Abwanderung der Bevölkerung zu verhindern, nahm die politische und militärische Führung die Tötung von harmlosen Flüchtlingen in letzter Konsequenz in ­Kauf. Paßte es dagegen der SED-Führung politisch nicht ins Konzept, daß an der Grenze ge­schossen wurde - etwa im Umfeld von Staatsbesuchen, wenn die DDR im Rampenlicht der Öffentlichkeit stand -, wurde der Schießbefehl per ordre de mufti für eine kurze Periode außer Kraft gesetzt.

Vor 1990 schreckten Mitglieder der SED-Führung, waren sie nur unter sich, nicht davor zu­rück, den Schießbefehl beim Namen zu nennen. „Der Schießbefehl wird natürlich nicht auf­gehoben", tönte etwa Erich Mielke im engsten Kreise bei der Vorbereitung von Sicherheits­maßnahmen für die Weltjugendfestspiele 1973 in Ost-Berlin.

Und Erich Honecker gab dem Ständigen Vertreter der Bundesrepublik in Ost-Berlin, Otto Bräutigam, am 19. Dezember 1988 bei dessen Verabschiedung mit auf den Weg, Verteidi­gungsminister Keßler habe kürzlich erklärt, „daß es keinen Schießbefehl (mehr) gebe. (...) Wenn jetzt noch Schüsse fallen, dann seien es Warnschüsse."

Es waren jedoch keine Warnschüsse, sondern Todesschüsse, die am 5. Februar 1989 das junge Leben des 20jährigen Ost-Berliners Chris Gueffroy bei einem Fluchtversuch auslösch­ten. Dem Proteststurm, der danach losbrach, war die SED-Führung politisch nicht mehr ge­wachsen. Unter massivem Druck der Sowjetunion hatte die DDR Mitte Januar 1989 das Wie­ner KSZE-Abkommen unterzeichnet. Darin ging sie die Verpflichtung ein, das Recht eines jeden auf Ausreise aus jedem Land, darunter seinem eigenen, und auf Rückkehr in sein Land uneingeschränkt zu achten. Die Sowjetunion ging jetzt auf Distanz zum Schießbefehl ihres Verbündeten; die westlichen Staaten hatten ein Instrument, um die DDR auf die Anklagebank zu setzen - und die DDR-Führung fürchtete angesichts der Proteste, ihre Kreditwürdigkeit gegenüber dem Westen zu verlieren.

In dieser Situation hob Honecker klammheimlich den Schießbefehl, der nie existiert hatte, auf.

Im Grenzkommando Mitte, das für die militärische Sicherung der Berliner Mauer zuständig war, hatte der Kommandeur vorsorglich bereits im März 1989 darauf orientiert, „im Grenz­dienst ohne Anwendung der Schußwaffe Grenzverletzer festzunehmen, wo die Bedingungen des Gesetzes zur Anwendung der Schußwaffe nicht zutreffen." Weil wie im Krieg „ein Ge­fangener" mehr nutze „als einer, der nicht mehr aussagen kann", sollten die Grenzsoldaten in der Schießausbildung künftig lernen, „den Grenzverletzer bewegungsunfähig zu machen, um ihn festzunehmen - also nicht Brust, Kopf, sondern Beine zu treffen."

Die Aufhebung des Schießbefehls war gerade fünf Tage alt, als erneut in Berlin geschossen wurde. Mit einem Warnschuß stoppte ein Paßkontrolleur am 8. April 1989 zwei Flüchtlinge, die den Berliner Grenzübergang Chausseestraße zu überrennen versuchten. Die Szene wurde von West-Berlin aus fotografiert, die Bilder veröffentlicht und der Vorfall international ange­prangert. Hintergrund dieses Zwischenfalls war, daß die Paßkontrolleure lediglich als Ver­kleidung die Uniformen der Grenztruppen trugen, tatsächlich aber Angehörige des Ministeri­ums für Staatssicherheit waren. Das MfS aber war über die Aufhebung des Schießbefehls nicht informiert worden - was jetzt schleunigst nachgeholt wurde.

„Ausgehend von der gegenwärtigen politischen Situation und den Ergebnissen der KSZE-Konferenz" komme es darauf an, „daß wir durch kluges tschekistisches Handeln die Frie­denspolitik der Partei und Regierung zu unterstützen haben", hieß es jetzt im MfS.

Stasi-Minister Mielke machte aus seiner menschenverachtenden Haltung auch Wochen da­nach auf einer Dienstkonferenz seines Ministeriums keinen Hehl: „Ich will euch überhaupt mal etwas sagen, Genossen", vertraute er seinen leitenden Mitarbeitern Ende April 1989 an, „wenn man schon schießt, dann muß man das so machen, daß nicht der Betreffende noch wegkommt, sondern dann muß er eben dableiben bei uns. (...) Was ist denn das: Siebzig Schuß loszuballern und der rennt nach drüben und die machen eine Riesenkampagne?" Nur widerwillig beugte sich der Stasi-Chef der neuen, für ihn schlimmen Zeit: „Wo noch etwas mehr revolutionäre Zeiten waren, da war es nicht so schlimm. Aber jetzt, nachdem alles so neue Zeiten sind, muß man den neuen Zeiten Rechnung tragen."

Das SED-Politbüro, so ahnte Mielke offen­bar, war den neuen Zeiten nicht gewachsen. An die Gestaltung eines politischen Systems, das die Mauer überflüssig gemacht hätte, war bis dahin kein Gedanke verschwendet worden. Die Arrestierung der Bevölkerung wurde als selbstver­ständlich und normal betrachtet. Pläne der Grenztruppen vom Frühjahr 1989 für den „weite­ren pionier- und signaltechnischen Ausbau der Staatsgrenze der DDR zur BRD und zu Berlin (West) in den Jahren 1991 bis 1995/2000" stellten dementsprechend nicht darauf ab, die Grenzsicherung zu lockern, sondern lediglich „die Ansatzpunkte zur Hetze gegen die DDR für den Gegner" durch den Einsatz moderner elektronischer Technik zu verringern. Die In­stallierung von Infrarotschranken, elektronisch gesteuerten Erschütterungsmeldern und Über­steigsicherungen sollte die Arrestierung der Bevölkerung auch über das Jahr 2000 hinweg garantieren.

Die SED hatte sich an den Besitz der Bevölkerung durch die Mauer gewöhnt, nicht aber die Bevölkerung an deren Existenz. Sieben Monate nach der Aufhebung des Schießbefehls fiel in Berlin die Mauer - und kein Schuß störte das Freudenfest.

Quelle: Berliner Morgenpost, 28. März 1999.
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