Material > Dokumente > 1990 > April > Angebot der Bundesregierung für den Staatsvertrag mit der DDR zur Gründung einer Währungsunion mit Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft, 23. April 1990

Angebot der Bundesregierung für den Staatsvertrag mit der DDR zur Gründung einer Währungsunion mit Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft, 23. April 1990

Angebot der Bundesregierung für den Staatsvertrag mit der DDR zur Gründung einer Währungsunion mit Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft, 23. April 1990

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin Nr. 47, 24.04.1990



Angebot der Bundesregierung für den Staatsvertrag mit der DDR

zur Gründung einer Währungsunion mit Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft



Der Stellvertretende Sprecher der Bundesregierung, Dieter Vogel, teilte am 23. April 1990 mit:

Bundesregierung und Koalition haben sich nach intensiven Gesprächen, an denen auch die Deutsche Bundesbank beteiligt war, am 22. und 23. April über die Grundzüge eines Angebots für den Staatsvertrag mit der DDR zur Gründung einer Währungsunion mit Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft verständigt.

Bundesregierung und Koalition haben ihre Entschlossenheit unterstrichen, gemeinsam mit der DDR die Währungsunion mit Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft zum Juli 1990 zu verwirklichen. Das Angebot der Bundesregierung ist getragen von der Verantwortung gegenüber der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in beiden Teilen Deutschlands und der Stabilität der Deutschen Mark.

Das Angebot umfaßt folgende Punkte:
  1. Löhne und Gehälter sollen grundsätzlich im Verhältnis 1 : 1 gegenüber dem heutigen Stand (ohne Ausgleichszahlungen für Subventionsabbau und bei Durchführung der Preisreform in der DDR) umgestellt werden. Bundesregierung und Koalition sind sich dabei einig, daß der künftigen Lohnpolitik eine große Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in der DDR zukommt.

  2. Das Rentensystem der DDR soll dem Rentensystem in der Bundesrepublik Deutschland angepaßt werden, das heißt: 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoarbeitsverdienstes bei 45 Versicherungsjahren. Eine solche Regelung bedeutet, daß die meisten Renten in D-Mark höher liegen werden als heute in Mark der DDR. Soweit in Einzelfällen sich ein niedrigerer Betrag in D-Mark gegenüber der bisherigen Höhe in Mark der DDR ergibt, wird sichergestellt, daß die bisherige Rentenhöhe in D-Mark gezahlt wird.

  3. Die Geld- und Kreditbestände der in der DDR lebenden Deutschen sollen grundsätzlich im Verhältnis 2 :1 umgestellt werden. Pro Person soll jedoch ein Betrag von bis zu 4 000 Mark der DDR im Verhältnis 1 :1 umgetauscht werden können (Bargeld und Sparkonten zusammengenommen). Bei der darüber hinausgehenden Umstellung von 2 :1 sollen Mißbrauchsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.

  4. Für nicht in der DDR Ansässige sollen angemessene Regelungen vereinbart werden. Diese Regelungen sollen u. a. dem seit dem 1. Januar 1990 geltenden Umtauschkurs von 3 :1 Rechnung tragen.


Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 47, 24.04.1990
Zum Seitenanfang