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Todesopfer

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Lothar Hennig; Aufnahmedatum unbekannt
Lothar Hennig: Erinnerungsstele Ecke Weinmeisterweg/Kladower Straße

Lothar Hennig

geboren am 30. Juni 1954
angeschossen am 4. November 1975

im Weinmeisterweg in Sacrow (Kreis Potsdam-Land)

gestorben am 5. November 1975 an den Folgen der Schussverletzung
Dass dieser späte Ankömmling sich erst so prüfend umgesehen hat, um dann plötzlich loszurennen, das kommt dem besonders wachsamen Posten höchst verdächtig vor. Freilich: Wer aus diesem Bus aussteigt, muss vordem ohnehin kontrolliert worden sein, und die Laufrichtung des jungen Mannes ist nicht zur Grenze hin, sondern ihr entgegengesetzt. Doch der eifrige Posten eilt dem voraus laufenden Lothar Hennig nach, er ruft ihn noch einmal an, stehen zu bleiben – zumindest behauptet er das später.Der unweit von Potsdam gelegene Ort Sacrow ist eine idyllische, aber allzu grenznahe Exklave, die insgesamt zum Grenzgebiet erklärt worden ist und ohne Passierschein nicht betreten werden darf. Die militärische Präsenz vor Ort ist besonders hoch, die einzige Zugangsstraße mit einem Schlagbaum und Posten bewehrt, dem die Ortsansässigen tagtäglich ihren Sonderstempel zeigen müssen. Die zivilen Anwohner sucht man nach und nach durch „zuverlässige Bürger" zu ersetzen oder sie für die in Sacrow gebotene besondere Wachsamkeit zu gewinnen. Denn vom Sacrower Havelufer aus sind es kaum mehr als einhundert Meter bis zur Wassergrenze. Immer wieder gab es Versuche, von hier aus schwimmend das West-Berliner Ufer zu erreichen.

Lothar Hennig, geboren am 30. Juni 1954 in Potsdam und in Sacrow aufgewachsen, kennt sich bestens mit den Gepflogenheiten im Grenzgebiet aus und findet manchen Trick zur Umgehung der Regeln. Seine Geschwister erinnern sich an einen lebenslustigen, verrückten Typen, der nicht selten durch ungewöhnliche Ideen und Aktionen verblüffte. [1] Als leidenschaftlicher Musikfan kennt er sich bestens in der westlichen Musikszene aus. Bei den von ihm durchgeführten Disco-Veranstaltungen spielt er mit Vorliebe die mitgeschnittenen Hits aus dem Westen ab, lässt die Genehmigungsstelle bei der Kulturabteilung jedoch in dem Glauben, das geforderte Verhältnis von 60 Prozent Ost- und 40 Prozent West-Musik einzuhalten. [2] Um im Frühjahr 1973 einer Einberufung zur Armee zu entgehen, so ist sich seine Schwester sicher, provoziert Lothar Hennig einen Arbeitsunfall. [3] Seine Ausbildung zum Lackierer im VEB Geräte- und Reglerwerk Teltow macht ihm wenig Spaß, die Arbeit ist gesundheitsschädlich und sein Verhältnis zur Brigade angespannt. [4]

Im Mai 1975 gelingt es dem 21-Jährigen jedoch, in die PGH Autoservice Potsdam zu wechseln. [5] Lothar Hennig hat einen großen Freundeskreis. Er versteht sich nicht nur mit den Bewohnern seines Heimatdorfes, sondern pflegt auch freundschaftliche Kontakte zu den Grenzern. Seine vielfältigen Beziehungen erweisen sich jedoch als zweischneidig, denn sie machen ihn interessant für die Staatssicherheit. [6] Warum er sich im April 1975 als inoffizieller Mitarbeiter (IM) angeblich aus Überzeugung verpflichten lässt, ist nicht mehr aufzuklären. [7] Zwar bescheinigt ihm sein Führungsoffizier schon wenige Monate nach Beginn der Zusammenarbeit Treffdisziplin und Zuverlässigkeit bei der Erfüllung der ihm gestellten Aufträge, seine Berichte werden aber als operativ belanglos eingeschätzt. [8] Auch ist er offenbar nicht bereit, Menschen bedingungslos zu verraten: Als er nach einem Sommerfest der Kleingartensparte Meedehorn nachts einem vor Nässe triefenden Mann begegnet, der ihn und seinen Begleiter befragt, wo es nach West-Berlin ginge, macht er keine Meldung sondern lässt den Flüchtling laufen. Sein Verhalten veranlasst den für ihn zuständigen Stasi-Mitarbeiter zu einer heftigen Rüge und umfangreichen Belehrungen. [9]

Als Lothar Hennig am 4. November 1975 nach einem weiteren Treff mit seinem Stasi-Führungsoffizier aus der Potsdamer Innenstadt heim kommt [10], ist in Sacrow wieder einmal Flüchtlingsalarm. Der Busfahrer, ein Cousin von Lothar Hennig, macht ihn darauf aufmerksam und rät zur Vorsicht: Im Ort wimmle es von zusätzlichen Grenzposten, die vermutlich einen flüchtigen Sowjetsoldaten suchten. Wie ernst der Gewarnte dies nimmt, steht dahin; nach seinem Stasi-Treff ist er gegen 19.00 Uhr in eine Potsdamer Gastwirtschaft eingekehrt und daher alkoholisiert, als er als einziger Fahrgast mit dem letzten Bus in die heimatliche Exklave fährt. Und weil er der einzige Fahrgast ist, hält sein Cousin am Abzweig Weinmeisterweg und lässt ihn an seiner Straßenecke, wenige Meter von der Haltestelle entfernt, aussteigen. Lothar Hennig sieht sich prüfend um, dann rennt er, wie er es gewohnheitsmäßig tut, im Dauerlauf die 400 Meter zum Elternhaus. [11] Er ist nicht der Typ, sich den Weisungen staatlicher Organe zu widersetzen. Dennoch hört er nicht oder will nicht hören, als er von hinten her angerufen wird, stehen zu bleiben. [12] Es ist spät, die Straßenbeleuchtung schwach, und er ist gleich zuhause.

Der ihn angerufen haben will, ist in dieser nebligen Novembernacht auf Sonderposten in Sacrow; er soll auf alles achten, was ihm merkwürdig erscheint. Als Grenzsoldat und als inoffizieller Stasi-Mitarbeiter steht er sozusagen Doppelposten. [13] Dass dieser späte Ankömmling sich erst so prüfend umgesehen hat, um dann plötzlich loszurennen, das kommt dem besonders wachsamen Posten höchst verdächtig vor. Freilich: Wer aus diesem Bus aussteigt, muss vordem ohnehin kontrolliert worden sein, und die Laufrichtung des jungen Mannes ist nicht zur Grenze hin, sondern ihr entgegengesetzt. Doch der eifrige Posten eilt dem voraus laufenden Lothar Hennig nach, er ruft ihn noch einmal an, stehen zu bleiben – zumindest behauptet er das später. Dann geht er in die Hocke, legt an und gibt angeblich einen Warnschuss ab, der hinter dem Flüchtenden in den Boden treffen soll. [14] Der nacheilende zweite Posten sieht das Projektil auf dem steinernen Gehweg Funken schlagen. Entweder ist es dies abgefälschte Geschoss, das Lothar Hennig von unten schräg in den Rücken trifft, oder aber eine zweite Kugel, deren Abgabe nicht zweifelsfrei geklärt werden kann; eine kriminaltechnische Untersuchung der Waffe und des Tatortes unterbleibt. Die beiden Posten leisten zwar Erste Hilfe, doch erst knapp eine Stunde später kommt ein Arzt hinzu. [15] Lothar Hennig wird ins Armeelazarett Drewitz gebracht, wo gegen 1.30 Uhr sein Tod festgestellt wird. Durch innere Verblutung infolge Lungenzerreißung, wie der Obduktionsbericht des NVA-Lazaretts in Bad Saarow später festhält. [16]
Lothar Hennig, erschossen an der Berliner Mauer: Armeelazarett Drewitz, in dem Lothar Hennig starb, Aufnahme 2005
Am 26. Juni 1996 wird der Todesschütze im vereinigten Deutschland wegen Körperverletzung mit Todesfolge vom Landgericht Potsdam zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung verurteilt. Das Gericht billigt dem Angeklagten zu, dass er Lothar Hennig nicht töten wollte und berücksichtigt strafmildernd, dass er die Tat bereut und sich, bei den Angehörigen entschuldigt hat [17] – allerdings erst nach Aufforderung des Richters, wie sich seine Schwestern erinnern. [18]

Am Mittag des 5. November 1975 unterrichten Mitarbeiter der Staatssicherheit die Mutter von Lothar Hennig über den Tod ihres Sohnes. [19] Wenig später wird die Familie von einem Potsdamer Staatsanwalt aufgesucht. Lothar Hennig sei „durch eigenes Verschulden tödlich verunglückt", lügt er sie an. [20] Zu diesem Zeitpunkt haben sich aber die Ereignisse der Nacht in Sacrow herumgesprochen; Anwohner haben die Schüsse gehört, auch das Stöhnen des Getroffenen. [21] Unverhohlen äußern die Angehörigen des 21-Jährigen ihr Unverständnis über den Vorfall und überraschen die Staatsvertreter mit ihren Detailkenntnissen. Einen knappen Monat später – Lothar Hennig ist inzwischen am 14. November 1975 in Potsdam-Babelsberg beigesetzt worden – wendet sich die Mutter an den Verteidigungsminister der DDR und verlangt von ihm eine zufriedenstellende Auskunft über die Todesumstände ihres Sohnes. [22] Doch der verweist sie an das zuständige Militärjustizorgan. [23] Auf dem Totenschein – ausgestellt vom Arzt der Potsdamer Stasi-Bezirksverwaltung, Rolf Zickler [24] – wird die wahre Todesursache verschwiegen. So heißt es dort lediglich, eine Blutung der Aorta habe zum Tode geführt. [25] Die Familie von Lothar Hennig erträgt es nicht, weiter im Sacrower Grenzgebiet leben zu müssen und möchte baldmöglichst den Ort verlassen. [26]

Noch am Tag des Vorfalls finden in Sacrow Versammlungen der SED-Parteiorganisation und der Nationalen Front statt, auf denen Grenztruppenangehörige den Tod von Lothar Hennig zu rechtfertigen versuchen. [27] Obwohl die Tötung von Lothar Hennig auch nach DDR-Recht strafbar war, leitet die Militärstaatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren ein.
Lothar Hennig, erschossen an der Berliner Mauer: Grabstein in Potsdam-Babelsberg, Aufnahme 2008
Dem Staatssicherheitsdienst bleibt es vorbehalten, Stimmungsbilder einzufangen, die als „auswertbar" oder „nicht auswertbar" beurteilt werden. Sie fördern zu Tage, dass das „bisher freundliche Verhältnis der Bevölkerung" zu den Grenztruppen seit dem Tod von Lothar Hennig „schlagartig abgebrochen" sei. „Es gab keinen Tagesgruß und nichts mehr", bemerkt einer der Grenzposten. [28] Eine „Schweinerei" sei die ganze Sache, wird die Äußerung einer Anwohnerin notiert. [29] Und auch unter den Grenzposten und bei den Unteroffizieren stellt die Stasi bei aller Befürwortung der Tat eine „bestimmte Zurückhaltung" fest. „Ein Mist, dass wir einen Unschuldigen erschossen haben", wird ein Oberfeldwebel zitiert. [30] „Wir haben in Sacrow unseren besten Mann erschossen", sagt ein Hauptmann der Grenztruppen zu einem Stabsoffizier: „Es handelt sich um die Person, die uns in der Vergangenheit zwei Hinweise zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen gegeben hat." [31] Für die Staatssicherheit wiederum mag schwerer wiegen, dass Lothar Hennig einen Flüchtigen offenbar nicht verraten hat.

Obwohl Lothar Hennig selbst keinerlei Fluchtabsichten hatte, halten sich bis heute die Gerüchte über einen angeblichen Fluchtversuch und darüber, dass die Familie Sacrow verlassen musste – obwohl sie dies aus eigener Entscheidung tat.

Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Maria Nooke

[1] Vgl. Gespräch von Maria Nooke mit den Geschwistern von Lothar Hennig, 11.9.2009. [2] Diese und vorige Informationen zu den Interessen von Lothar Hennig ebd. [3] SV-Buch von Lothar Hennig, Eintragung der Hauptpoliklinik Potsdam, Chirugische Abteilung zur Krankschreibung vom 24.4.1973 – 27.5.1973 wegen Zehenfraktur, Privatbesitz. [4] Vgl. Ermittlungsbericht des MfS/KD Potsdam, 21.3.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AIM I 1610/77, Bl. 23-25. [5] Gespräch von Maria Nooke mit den Geschwistern von Lothar Hennig, 11.9.2009. [6] Vorschlag zur Verpflichtung eines IM der KD Potsdam, in: BStU, Ast. Potsdam AIM I 1610/, Bl. 27-33. [7] Vgl. Bericht zur Werbung zum IM des MfS/KD Potsdam, 30.4.1975, in: Ebd., Bl. 35-38; handschriftliche Verpflichtungserklärung von Lothar Hennig zur IM-Tätigkeit, 29.4.1975, in: Ebd., Bl. 34. [8] Vorschlag des Führungsoffiziers von Lothar Hennig/KD Potsdam zur Umregistrierung des IM zum IMV, 3.9.1975, in Ebd., Bl 39-40. Auf Grund unzureichender operativ verwendbaren Informationen wurde die Umregistrierung zurückgestellt. [9] Vgl. Treffbericht des MfS/KD Potsdam, 19.8.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AIM II 1610/77, Bl. 28-34, hier Bl. 29. [10] Vgl. Treffbericht des MfS/KD Potsdam, 6.11.1975, in: Ebd., Bl. 35. [11] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26.6.1996, in: StA Berlin, Az. 27 Js 299/92 (=StA Neuruppin: 61 Js 36/95), Bd. 3, Bl. 487. [12] Vgl. Bericht der MfS/HA I/Grenzkommando Mitte/Bereich Abwehr/UA/GR-34 über Anwendung der Schußwaffe im Grenzdienst in zwei Fällen, 6.11.1975, in: BStU, MfS, HA I Nr. 14878, Bl. 141. [13] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26.6.1996, in: StA Berlin, Az. 27 Js 299/92 (=StA Neuruppin: 61 Js 36/95), Bd. 3, Bl. 475. [14] Vgl. Bericht der MfS/HA I/Grenzkommando Mitte/Bereich Abwehr/UA/GR-34 über Anwendung der Schußwaffe im Grenzdienst in zwei Fällen, 6.11.1975, in: BStU, MfS, HA I Nr. 14878, Bl. 141. [15] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26.6.1996, in: StA Berlin, Az. 27 Js 299/92 (=StA Neuruppin: 61 Js 36/95), Bd. 3, Bl. 488. [16] Sektionsbericht der NVA/Zentrales Lazarett/Abteilung für Gerichtliche Medizin, Bad Saarow, 7.11.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1180/76, Bl. 21. [17] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26.6.1996, in: StA Berlin, Az. 27 Js 299/92 (=StA Neuruppin: 61 Js 36/95), Bd. 3, Bl. 472-499. [18] Gespräch von Maria Nooke mit den Geschwistern von Lothar Hennig, 11.9.2009. [19] Vgl. Ergänzungsmeldung des MfS/HA I/Grenzkommando Mitte/Bereich Abwehr zum Bericht über Anwendung der Schußwaffe/Grenzregiment 34 vom 5.11.1975, in: BStU, MfS, HA I Nr. 14878, Bl. 144. [20] Vgl. Situationsbericht des MfS/HA I/Grenzkommando Mitte/Bereich Abwehr/UA/GR-34 zum Vorkommnis über die Anwendung der Schußwaffe im Grenzdienst mit tödlichen Ausgang, 7.11.1975, in: BStU, MfS, HA I Nr. 14878, Bl. 152-153; Bericht der BVfS Potsdam/Untersuchungsabteilung über die am 7.11.1975 durchgeführte Aussprache mit den Angehörigen des Hennig, Lothar, 7.11.1975, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1180/76, Bl. 36-38. [21] Vgl. „Späte Aufklärung über den mysteriösen Tod des Lothar Hennig", Berliner Morgenpost, 15.7.1992. [22] Vgl. Schreiben der Mutter von Lothar Hennig an das Ministerium für Nationale Verteidigung/Armeegeneral Heinz Hoffmann, 3.12.1975, in: StA Berlin, Az. 27 Js 299/92 (=StA Neuruppin: 61 Js 36/95), Bd. 1, Bl. 120. [23] Vgl. Schreiben des Ministers für Nationale Verteidigung an die Mutter von Lothar Hennig, 8.12.1975, in: StA Berlin, Az. 27 Js 299/92 (=StA Neuruppin: 61 Js 36/95), Bd.1, Bl. 121. [24] Dr. Rolf Zickler brachte es zum Leiter der Abteilung Medizinische Dienste der Potsdamer Stasi-Bezirksverwaltung im Rang eines Oberst. Siehe zu Zickler auch: „Mielkes Medicus", in: Focus Nr. 21, 18.5.1998. [25] Totenschein für Lothar Hennig, 6.11.1975, in: StA Berlin, Az. 27 Js 299/92 (=StA Neuruppin: 61 Js 36/95), Bd.1, Bl. 27. [26] Situationsbericht des MfS/HA I/Grenzkommando Mitte/Bereich Abwehr/UA GR-34 zum Vorkommnis über die Anwendung der Schußwaffe im Grenzdienst mit tödlichen Ausgang, 6.11.1975, in: BStU, MfS, HA I Nr. 14878, Bl. 147. [27] Ebd., Bl. 148. [28] Ebd., Bl. 150. [29] Situationsbericht des MfS/HA I/Grenzkommando Mitte/Bereich Abwehr/UA/GR-34 zum Vorkommnis über die Anwendung der Schußwaffe im Grenzdienst mit tödlichen Ausgang, 7.11.1975, in: BStU, MfS, HA I Nr. 14878, Bl. 152-155, Zitat Bl. 153. [30] Ebd., Bl. 154. [31] Situationsbericht des MfS/HA I/Grenzkommando Mitte/Bereich Abwehr/UA GR-34 zum Vorkommnis über die Anwendung der Schußwaffe im Grenzdienst mit tödlichen Ausgang am 5.11.1975, 7.11.1975, in: BStU, MfS, HA I Nr. 14878, Bl. 155.
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