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Burkhard Niering: geboren am 1. September 1950, erschossen am 5. Januar 1974 bei einem Fluchtversuch an der Berliner Mauer, Aufnahmedatum unbekannt
Den Opfern der Mauer: Fenster des Gedenkens der Gedenkstätte Berliner Mauer; Aufnahme 2010

Burkhard Niering

geboren am 1. September 1950
erschossen am 5. Januar 1974


im Grenzübergang Friedrich-/Zimmerstraße ("Checkpoint Charlie") an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Mitte und Berlin-Kreuzberg
Gegen 19.35 Uhr erscheint Burkhard Niering am DDR-Grenzübergang Friedrichstraße („Checkpoint Charlie"). Die Maschinenpistole im Anschlag kidnappt er einen Oberfeldwebel der zur Staatssicherheit gehörenden Passkontrolleinheit (PKE). Dieser fragt Niering: „Was wollen Sie, haben Sie Forderungen?" – „Rüber will ich, du Ochse", soll Niering geantwortet haben.Burkhard Niering, geboren am 1. September 1950 in Halle an der Saale, ist acht Jahre alt, als seine Eltern sich scheiden lassen. Er wächst bei seiner Mutter auf, die schon bald wieder heiratet. 1966 geht er aus der 9. Schulklasse vorzeitig ab – angeblich wegen„ Lernunlust", wie es ein Bericht der Staatssicherheit formuliert –, und lässt sich zum Klempner und Installateur ausbilden. [1] Dem „negativen Einfluss des Elternhauses" schreibt es die Stasi zu, dass er sich in keiner Weise am „gesellschaftlichen Leben" beteiligt: weder tritt er der Pionierorganisation „Ernst Thälmann" noch der FDJ bei.

Im Mai 1973 wird er als Wehrpflichtiger zur Bereitschaftspolizei einberufen. In der 19. Volkspolizei-Bereitschaft, die im nördlich von Berlin gelegenen Basdorf stationiert ist, dient er nach seinem Grundwehrdienst als Mot.-Schütze. Ein Stasi-IM berichtet, dass er die Wehrpflicht als „sinnlose Verschwendung seiner Jugend " abgelehnt und seinen Waffendienst zunehmend als Qual empfunden habe. [2] Seine Vorgesetzten schildern ihn als unauffälligen, sehr diensttauglichen Rekruten, zweimal wird er ausgezeichnet. Seine erkennbaren Freizeitinteressen richten sich auf Literatur und Theater. Einem Stubenkameraden soll er anvertraut haben, dass er bei jeder sich bietenden Gelegenheit die DDR verlassen würde.

Nach der Rückkehr vom Weihnachtsurlaub 1973, den er bei seiner Mutter und seinem Stiefvater verbracht hat, wirkt er nach Aussage seiner Stubenkameraden verändert. Er vermeidet Gespräche und hinterlässt einen depressiven Eindruck. Ein Stasi-Bericht erwähnt einen Brief an seinen leiblichen Vater vom 30. Dezember 1973, worin er schreibt, „daß er sich nach seinem Urlaub seiner Lage besonders bewusst geworden sei, und daß er sich mit den psychologischen Problemen der Uniformierung und deren gleichschaltender Wirkung auf die Menschen" und der damit verbundenen Untergrabung der Individualität befasse. [3]

Am Abend des 5. Januar 1974 ist Burkhard Niering in der Zeit von 18.40 bis 20.30 Uhr als Einzelposten zur Bewachung seiner Kaserne eingesetzt. Unbemerkt kann er mit seiner Waffe den Postenbereich verlassen und sich zum Grenzübergang Friedrichstraße („Checkpoint Charlie") begeben, wo er gegen 19.35 Uhr eintrifft. Die Staatssicherheit wird später rätseln, wie er die Strecke von Basdorf in die Innenstadt so schnell zurücklegen konnte. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln war das unmöglich, und Burkhard Niering hatte kein eigenes Fahrzeug. An der damaligen Fernverkehrsstraße F 109 findet man seine persönliche Essenmarke und mutmaßt, er sei per Anhalter gefahren. Wahrscheinlicher ist, dass er seine Flucht nicht dem Zufall überlassen wollte und sich mit einem Ortskundigen für die Fahrt verabredet hatte.

Gegen 19.35 Uhr erscheint Burkhard Niering in Winter-Kampfuniform mit Pelzmütze und Stiefeln, die Maschinenpistole im Anschlag am Checkpoint Charlie. Eben ist ein PKW der amerikanischen Alliierten in die Kontrollstelle eingelassen worden, der Kontrolleur begibt sich wieder zu seinem Postenhäuschen, da steht Niering plötzlich vor ihm. „Komm mit!" und „Hände hoch, vorwärts!", soll er dem Oberfeldwebel der zur Staatssicherheit gehörenden Passkontrolleinheit (PKE) nach dessen Schilderung befohlen haben. [4] Als dieser der Aufforderung nur zögerlich nachkommt, gibt Burkhard Niering einen Feuerstoß in die Luft ab. Dann schiebt er ihn als Geisel durch die Kontrollstelle in Richtung West-Berlin vor sich her. Währenddessen sind andere Passkontrolleure auf den Vorfall aufmerksam geworden, haben Alarm ausgelöst, den Fußgängerdurchgang geschlossen und sind mit entsicherten Waffen in Stellung gegangen. Einer schießt aus dem Hinterhalt auf Niering, verfehlt ihn aber. Da befiehlt der seiner Geisel „Laufschritt" und gibt zur Bekräftigung einen zweiten Feuerstoß in die Luft ab.

Auf der Hälfte der ca. 150 Meter, die er innerhalb des Grenzübergangs zurückzulegen hat, ist ein Auto-Slalom installiert; der gekidnappte Passkontrolleur, der sich immer wieder umgesehen und sich bewusst langsam bewegt hat, fragt Niering hier nach eigenen Angaben: „Was wollen Sie, haben Sie Forderungen?" – „Rüber will ich, du Ochse", soll Niering geantwortet haben. [5] Der Schlagbaum des Auslasspostens ist heruntergelassen, Niering und seine Geisel werden von schussbereiten Posten erwartet. „Waffen weg, Waffen weg, hinlegen!", soll der Flüchtende geschrien haben. Die Posten legen sich hin, halten aber ihre Waffen schussbereit. Der Gekidnappte nickt einem gedeckt stehenden Schützen zu, will ihm ein Zeichen geben, zu schießen. „Kriech durch!", befiehlt der Flüchtling am Schlagbaum, die Geisel lässt sich blitzschnell fallen und rollt zur Seite; im selben Moment wird Niering von zwei Grenzern aus gedeckter Stellung unter Feuer genommen. Mit einem Lendendurchschuss bricht er zusammen. Im Laufschritt tragen ihn die Schützen zum Postenturm, um ihn den Blicken der Öffentlichkeit zu entziehen. Nur drei Minuten dauert die Bergung. Wenig später bringt ihn ein Krankenwagen ins VP-Krankenhaus nach Berlin-Mitte, wo er kurz nach 21.00 Uhr seiner schweren Verletzung erliegt.

Eine Überwachungskamera der Staatssicherheit nimmt den Fluchtversuch von Burkhard Niering auf; das Filmmaterial dient der Stasi später zu Schulungszwecken. [6] Die beteiligten Stasi-Passkontrolleure werden mit dem Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland" ausgezeichnet.

Ein West-Berliner Zöllner wird ebenso Augenzeuge der Ereignisse wie zwei US-Soldaten, die gerade von einem Besuch in Ost-Berlin zurückkehren. Die Bundesregierung, der Berliner Senat und die alliierten Stadtkommandanten verurteilen das Vorgehen der DDR-Posten scharf. So spricht der amerikanische Stadtkommandant von einem „äußerst unglücklichen Beginn des neuen Jahres, in dem die Menschen überall auf der Welt auf ein Nachlassen der Spannungen hoffen". [7] Die CDU fordert, den Vorfall in der UNO zur Sprache zu bringen, in die beide deutschen Staaten am 18. September 1973 aufgenommen worden sind. [8]

Anfang Januar 1991 stellt die Mutter von Burkhard Niering beim Bezirksgericht Halle einen Strafantrag gegen Erich Honecker und Erich Mielke sowie gegen die Schützen wegen Anstiftung zum Mord bzw. wegen Mordes. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Todesschützen stellt die Staatsanwaltschaft Berlin im September 1997 ein. Abweichend von Todesfällen an der Mauer, bei denen auf wehrlose Flüchtlinge geschossen wurde, sei hier die Gewalt von Burkhard Niering ausgegangen, heißt es in der Begründung. Geiselnahme und Fahnenflucht seien auch in der Bundesrepublik strafbar. Auch nach bundesrepublikanischem Recht wären die Todesschützen zur vorläufigen Festnahme und zum Schusswaffengebrauch berechtigt gewesen. [9]

„Sich in einem Unrechtsstaat auf geltendes Recht zu berufen", hatte die Mutter 1991 in ihrem Strafantrag geltend gemacht, „ist nicht rechtens. Die Taten dieser Menschen beruhen auf Menschenverachtung, Machtgier und Skrupellosigkeit, ohne Erbarmen für junge Menschen und ihre Angehörigen. Es wäre ein Akt der Gerechtigkeit, wenn die Schuldigen ihre gerechte Strafe erhielten." [10]

Doch diese Gerechtigkeit muss Burkhard Niering und seinen Angehörigen zumindest aus strafrechtlicher Perspektive versagt bleiben.

Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle

[1] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Information Nr. 12/74 des MfS-ZAIG über einen versuchten terroristischen Grenzdurchbruch am 5.1.1974 über die Grenzübergangsstelle (GÜSt) Friedrich-/Zimmerstraße, 6.1.1974, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 2368, Bl. 1-5; Bericht des MfS/HA IX/7 zum terroristischen Anschlag mit Geiselnahme auf die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße/Zimmerstraße in der Hauptstadt der DDR am 5.1.1974, 18.2.1974, in: BStU, MfS, AS 109/77, Bl. 85-91; Abschlussbericht des MfS zum terroristischen Anschlag mit Geiselnahme auf die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße/Zimmerstraße in der Hauptstadt der DDR am 5.1.1974, 20.2.1974, in: BStU, MfS, AP 2901/75, Bd. 4, Bl. 90-95.
[2] Bericht des MfS/HA IX/7 zum terroristischen Anschlag mit Geiselnahme auf die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße/Zimmerstraße in der Hauptstadt der DDR am 5.1.1974, 18.2.1974, in: BStU, MfS, AS 109/77, Bl. 88. [3] Abschlussbericht des MfS zum terroristischen Anschlag mit Geiselnahme auf die Grenzübergangsstelle Friedrichstraße/Zimmerstraße in der Hauptstadt der DDR am 5.1.1974, 20.2.1974, in: BStU, MfS, AP 2901/75, Bd. 4, Bl. 94. [4] Vernehmungsprotokoll des Zeugen D. H., Mitarbeiter der Stasi-Passkontrolleinheit, 8.1.1974, in: BStU, MfS, AP 2901/75, Bl. 38-41, Zitat Bl. 39.
[5] Der Verlauf des Wortwechsels ist kombiniert aus: Vernehmungsprotokoll des Zeugen D. H., Mitarbeiter der Stasi-Passkontrolleinheit, 8.1.1974, in: BStU, MfS, AP 2901/75, Bl. 38-41, Zitat Bl. 40, und: Information des MfS zum versuchten gewaltsamen Grenzdurchbruch durch einen Angehörigen der VP-Bereitschaft Basdorf an der GÜSt Friedrich-/Zimmerstraße, o.D., in: Ebd., Bl. 15-17, Zitat Bl. 15.
[6] Vgl. den Stasi-Film „ Operative Psychologie" (BStU, MfS, Agit/Fi/1).
[7] Vgl. Der Tagesspiegel, 8.1.1974.
[8] Vgl. Berliner Morgenpost, 8.1.1974. [9] Vgl. Verfügung zur Einstellung des Verfahrens 27/2 Js 239/90 der Staatsanwaltschaft Berlin, o.D., in: StA Berlin, Az. 27 Js 239/90, Bd. 3, Bl. 219-222. [10] Strafantrag der Mutter von Burkhard Niering beim Bezirksgericht Halle/Saale vom 8.1.1991, in: StA Berlin, Az. 27 Js 239/90, Bd. 1, Bl. 93.
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