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Todesopfer

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Manfred Weylandt, geboren am 12. Juli 1942, erschossen und ertrunken am 14. Februar 1972 bei einem Fluchtversuch durch das Berliner Grenzgewässer (Aufnahmedatum unbekannt)
Den Opfern der Mauer: Fenster des Gedenkens der Gedenkstätte Berliner Mauer; Aufnahme 2010

Manfred Weylandt

geboren am 12. Juli 1942
erschossen und ertrunken am 14. Februar 1972


nahe der Schillingbrücke
in der Spree zwischen Berlin-Friedrichshain und Berlin-Kreuzberg
Gegen 23.30 Uhr, als Manfred Weylandt schon die Hälfte des Flusses überquert hat, wird er von zwei Grenzsoldaten entdeckt. Als er auf ihre Rufe nicht reagiert, eröffnen sie das Feuer und schießen aus der Hüfte so lange auf den Flüchtenden, bis er nicht mehr zu sehen ist. Von einer Kugel in den Hinterkopf getroffen, versinkt Manfred Weylandt in der Spree und ertrinkt.Manfred Weylandt, geboren am 12. Juli 1942 in Berlin, wächst mit seinen zwei Schwestern bei der Mutter auf. Nach der siebten Klasse verlässt er die Schule und schlägt sich als ungelernter Arbeiter durchs Leben. Wegen verschiedener Delikte verbüßt er zwischen 1957 und 1970 mehrere Gefängnis- und Zuchthausstrafen. Seine im Herbst 1970 geschlossene zweite Ehe scheint ihm zunächst Stabilität zu geben. Von nun an arbeitet er als Hilfsheizer in einem unmittelbar an der Berliner Mauer gelegenen Filter- und Vergaserwerk neben dem Ostbahnhof im Stadtbezirk Friedrichshain. Er besucht einen Lehrgang für Kesselwärter und geht „seit dieser Zeit diszipliniert seiner Arbeit nach", wie es in einem Bericht der Staatssicherheit heißt. [1] Doch im Dezember 1971 verurteilt ihn das Stadtbezirksgericht Friedrichshain „wegen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen Eigentums" erneut zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. [2] Täglich rechnet er seitdem mit seiner Inhaftierung. Um seiner Ängste Herr zu werden, ergibt er sich nach Aussagen seiner Frau, so protokollieren es Stasi-Mitarbeiter, dem Alkohol und nimmt Tabletten gegen seine Schlafstörungen ein. [3]

Am 13. Februar 1972 erhält er mit der Post die Benachrichtigung, dass er am 1. März seine Haftstrafe in der Strafvollzugsanstalt Rummelsburg anzutreten habe. Manfred Weylandt will nicht wieder ins Gefängnis. Gemeinsam mit seiner Frau hat er in den zurückliegenden Monaten schon häufiger über eine Flucht in den Westen nachgedacht, nun scheint sie ihm der letzte Ausweg. [4] Am Nachmittag des 14. Februar kommt es zur Auseinandersetzung mit seiner Frau, weil er das letzte Geld für Alkohol und eine Gitarre ausgegeben hat. Im Streit verlässt Manfred Weylandt gegen 21.30 Uhr stark alkoholisiert die eheliche Wohnung in Berlin-Adlershof. Zuletzt wird er gegen 22.30 Uhr in der HO-Gaststätte „Gemütliche Ecke" in Berlin-Friedrichshain gesehen; mit den Worten: „Ich drehe ein Ding, wovon die Welt träumt", soll er das Lokal verlassen haben. [5]

Mit dem Rad macht er sich auf den Weg zu seinem Betrieb. [6] Dort angekommen, gelingt es ihm, unbemerkt von den Kollegen der Nachtschicht, zu einem Gitterzaun zu gelangen, der das Betriebsgelände zur Grenze hin absperrt. Er klettert auf das Dach eines Schuppens und von dort an einem Heizungsrohr hinab in die zu den Grenzanlagen gehörende Hundelaufzone, ohne dass ein Wachhund anschlägt. Später findet die Staatssicherheit heraus, dass die Grenzhunde von Betriebsangehörigen gefüttert wurden. [7] Manfred Weylandt wusste offenbar, dass er von den Hunden nichts zu befürchten hatte. Er legt seine Jacke und seinen Schal ab und überwindet das Grenzgelände bis zur Ufermauer der Spree, wo er sich ins eiskalte Wasser gleiten lässt und in Richtung West-Berliner Ufer schwimmt. Gegen 23.30 Uhr, als er schon die Hälfte des Flusses überquert hat, wird er von zwei Grenzsoldaten entdeckt. Als er auf ihre Rufe nicht reagiert, eröffnen sie das Feuer und schießen aus der Hüfte so lange auf den Flüchtenden, bis er nicht mehr zu sehen ist. Von einer Kugel in den Hinterkopf getroffen, versinkt Manfred Weylandt in der Spree und ertrinkt. [8]

Kurz darauf beginnt die Suche nach ihm. Doch erst am Nachmittag des folgenden Tages finden die eingesetzten Taucher in der Nähe der Schillingbrücke seinen Leichnam. Der Abtransport erfolgt getarnt, der Leichnam wird an der Unterseite eines Bootes befestigt, damit er vom West-Berliner Spreeufer aus nicht zu erkennen ist. Darüber hinaus werden Ablenkungsmanöver durchgeführt, um den Eindruck zu erwecken, es würden „irgendwelche Gegenstände von den Tauchern gesucht". [9]

Noch am 15. Februar 1972 werden die Todesschützen mit dem „Leistungsabzeichen der Grenztruppen der DDR" und einer Geldprämie in Höhe von 150,- Mark ausgezeichnet. Über das weitere Schicksal des Flüchtlings erfahren sie ihren Aussagen zufolge nichts. 21 Jahre später verurteilt sie das Landgericht Berlin wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. [10]

Die Identität von Manfred Weylandt, der keinerlei Papiere mit sich führt, kann das MfS zwei Tage nach seinem Tod mit Hilfe der Fingerabdrücke feststellen. Dennoch teilt man seiner Ehefrau nichts über seinen Verbleib mit; zunächst wollen die Stasi-Mitarbeiter herausfinden, wer von seinen Fluchtabsichten wusste, um seine Tötung möglichst geheim zu halten. Beabsichtigt ist die Legendierung seiner Todesursache: Zu gegebenem Zeitpunkt will man der Witwe lediglich mitteilen, „daß ihr Ehemann tot aus einem Berliner Gewässer geborgen wurde". [11] Die äußeren Bedingungen dafür scheinen günstig, denn auf West-Berliner Seite hat man zwar die Schüsse gehört, aber lediglich beobachten können, dass Patrouillenboote die Spree absuchen.

Manfred Weylandts Ehefrau will am 15. Februar 1972 das Verschwinden ihres Mannes bei der Volkspolizei anzeigen, ihre Vermisstenanzeige wird aber erst sechs Tage später entgegen genommen. Erfolglos erkundigt sie sich in verschiedenen Krankenhäusern und Haftanstalten nach ihrem Mann. Dabei wächst ihre Sorge, ihr Mann könne aus Angst vor seiner Inhaftierung gelegentliche Andeutungen wahr gemacht und Selbstmord begangen haben. [12] Wochen der Ungewissheit für die Angehörigen verstreichen. Die Staatssicherheit nutzt diese Zeit für Ermittlungen im Freundes- und Bekanntenkreis, auf seiner Arbeitsstelle und bei seinen nächsten Angehörigen. Am 13. März 1972 lässt sie den Leichnam von Manfred Weylandt im Krematorium Baumschulenweg einäschern. Zu diesem Zeitpunkt ist man sicher, dass weder Angehörige noch Freunde oder Arbeitskollegen die Hintergründe seines Verschwindens in Erfahrung gebracht haben. [13]

Erst am Tag darauf wird der Witwe mitgeteilt, dass die Leiche ihres Mannes in der Nähe der Museumsinsel in Berlin-Mitte aus der Spree geborgen und bereits auf Staatskosten eingeäschert worden sei. Als Todeszeit ist in die Sterbeurkunde mit dem 15. Februar 1972, 17.30 Uhr, der Zeitpunkt der Obduktion eingetragen. Obwohl ihr die Todesursache nicht mitgeteilt wird, wirkt die Witwe dem Bericht der Staatssicherheit zufolge gefasst. [14] Vermutlich findet sie ihren Verdacht bestätigt, ihr Mann hätte sich das Leben genommen. Erst mehr als 20 Jahre später wird die Familie die Wahrheit erfahren.

In Abwesenheit seiner Angehörigen wird die Urne mit Manfred Weylandts Asche am 21. März 1972 auf dem Ost-Berliner Friedhof Baumschulenweg beigesetzt.

Text: Martin Ahrends/Udo Baron

[1] 2. Information der VfS Groß-Berlin/Abt. IX zur Grenzprovokation am 14. Februar 1972 an der Spree in Berlin-Friedrichshain, Stralauer Platz, 17.2.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 50-54, Zitat Bl. 53. [2] Ebd., Bl. 53. [3] Vgl. Bericht der VfS Groß-Berlin, 21.2.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 87-92, hier Bl. 87. [4] Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.6.1993, in: StA Berlin, Az. 2 Js 55/91, Bd. 2, Bl. 144-185, hier Bl. 154. [5] Vgl. Abschlußbericht der VfS Groß-Berlin/Abt. IX zur Grenzprovokation am 14.2.1972 an der Spree in Berlin-Friedrichshain, Stralauer Platz, 3.4.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 123-125, Zitat Bl. 124. [6] Vgl. zum Geschehensablauf die Sachverhaltsfeststellungen in: Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.6.1993, in: StA Berlin, Az. 2 Js 55/91, Bd. 2, insbes. Bl. 153-162. [7] Information des [MfS]/KD Friedrichshain über Diskussionen im VEB Vergaser- und Filterwerke Werk III zum Vorkommnis am 14.2.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 79. [8] Obduktionsbericht des Instituts für gerichtliche Medizin der Humboldt-Universität zu Berlin, 15.2.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 207-215, hier Bl. 212. [9] Information der VfS Groß-Berlin/Abt. IX zur Grenzprovokation am 14. Februar 1972 in Berlin-Friedrichshain, Stralauer Platz, 16.2.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 105-107, Zitat Bl. 105. [10] Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.6.1993, in: StA Berlin, Az. 2 Js 55/91, Bd. 2, Bl. 144-185. Die Revision eines der Angeklagten gegen das Urteil wird vom Bundesgerichtshof (BGH-Urteil vom 26.7.1994, AZ. 5 StR 167/94), die wiederum dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG-Beschluss vom 24.10.1996, Az. 2 BvR 1852/94) zurückgewiesen. Der daraufhin angerufene Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im Jahr 2001, dass die Tötung von Manfred Weylandt auch zur Tatzeit eine Straftat darstellte. Die Urteile zum Fall Weylandt sind dokumentiert in: Klaus Marxen/Gerhard Werle (Hg.), Strafjustiz und DDR-Unrecht. Band 2/1. Teilband: Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze, Berlin/New York 2002, S. 157-215. Vgl. dazu auch Roman Grafe, Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber, München 2004, S. 261-264. [11] 2. Information der VfS Groß-Berlin/Abt. IX zur Grenzprovokation am 14. Februar 1972 an der Spree in Berlin-Friedrichshain, Stralauer Platz, 17.2.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 50-54, Zitat Bl. 54. [12] Vgl. Bericht der VfS Groß-Berlin, 21.2.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 87-92, hier Bl. 89. [13] Vgl. Abschlußbericht der VfS Groß-Berlin/Abt. IX zur Grenzprovokation am 14.2.1972 an der Spree in Berlin-Friedrichshain, Stralauer Platz, 3.4.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 124. [14] Ebd., Bl. 124; Sterbeurkunde von Manfred Weylandt, 9.3.1972, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 16, Nr. 1, Bl. 135.
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