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Todesopfer

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Rolf-Dieter Kabelitz: Erinnerungsstele in der Nähe des Naturschutzturmes der Deutschen Waldjugend

Rolf-Dieter Kabelitz

geboren am 23. Juni 1951
angeschossen am 7. Januar 1971

am Außenring zwischen Bergfelde (Kreis Oranienburg) und Berlin-Reinickendorf

gestorben am 30. Januar 1971 an den Folgen der Schussverletzungen

Obwohl der Flüchtende weiträumig eingekreist ist und sich nicht mehr zur Grenze hin, sondern von ihr weg bewegt, gibt ein Oberleutnant, angeblich nach einem Anruf, einen gezielten Feuerstoß in seine Richtung ab. Von zwei Schüssen im Becken und Oberschenkel getroffen, bricht Rolf-Dieter Kabelitz zusammen.Rolf-Dieter Kabelitz, geboren am 23. Juni 1951, ist vier Jahre alt, als seine Mutter nach der Scheidung von seinem Vater neu heiratet. [1] Von nun an wohnt er gemeinsam mit seiner Mutter und seinem Stiefvater, einem Hauptmann der Volkspolizei, in Potsdam. Das Verhältnis zu dem Offizier ist seit langem gespannt, der Heranwachsende widersetzt sich immer wieder den Erziehungsversuchen seiner Eltern, die beide der SED angehören. Er verhält sich nach ihrer Ansicht allzu oft undiszipliniert – und seine lange Haartracht stört sie sowieso. In einer späteren „Aussprache" mit seinen Vorgesetzten von der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei spricht der Hauptmann nicht gut über seinen Stiefsohn und schreibt dessen Charakter seinem natürlichen Vater zu. Diese Aussage kann zwar, muss aber nicht seine Überzeugung sein; möglicherweise befürchtet er, dass die Familie in Sippenhaft genommen wird für die Taten des Stiefsohnes.

Nach einer abgebrochenen Dreher-Lehre im VEB Lokomotivwerk „Karl Marx" in Potsdam-Babelsberg haben die Eltern Rolf-Dieter Kabelitz im August 1969 an die Warnow-Werft Rostock vermittelt. Dort aber will er sich nicht in den sozialistischen Arbeitsalltag fügen, er kündigt zum 10. Januar 1971, um sich in der Nähe seiner Heimatstadt eine Arbeit zu suchen. Darüber kommt es zu Auseinandersetzungen mit dem Stiefvater, die die familiären Jahresendfeiern gründlich verderben. Der junge Mann verlässt am frühen Morgen des 4. Januar 1971 das Elternhaus und gibt vor, zum Antritt der Spätschicht nach Rostock fahren zu wollen.

Wo Rolf-Dieter Kabelitz die folgenden drei Tage verbracht hat, ist nicht bekannt. Am 7. Januar fährt er mit der S-Bahn nach Oranienburg. [2] Es liegt hoher Schnee, als er sich von der S-Bahn-Endhaltestelle zu Fuß auf den Weg macht, entlang der S-Bahnstrecke zurück über Birkenwerder nach Hohen Neuendorf. Das Bahngleis führt dort in einem Bogen nahe ans Grenzgebiet heran. In der Dunkelheit des frühen Abends zweigt er vom Gleisverlauf ab und läuft bei Bergfelde auf die Grenze zu. Als er die ersten Hindernisse überwinden will, löst er gegen 19.55 Uhr ein „Signalgerät mit Schusswaffencharakter" aus: die Grenzer werden aufmerksam.

Der 19-Jährige bewegt sich zunächst weiter in Richtung West-Berlin. Als er bemerkt, dass die Grenzposten mit Fährtenhunden seine Verfolgung aufnehmen, kehrt Rolf-Dieter Kabelitz um und beginnt zu rennen, zurück zur S-Bahntrasse. Um beim Laufen nicht behindert zu werden, lässt er seine Tasche mit Hemd, Pullover, Kulturbeutel und anderen persönlichen Utensilien fallen. Doch für seine Verfolger ist es nicht schwer, seine Spur in der geschlossenen Schneedecke zu verfolgen. Er verbirgt sich in dem welligen, bewaldeten Gelände so gut es geht. Schließlich entdeckt ihn einer der Grenzposten gegen 21.45 Uhr hinter einem Baum stehend. Obwohl der Flüchtende weiträumig eingekreist ist und sich nicht mehr zur Grenze hin, sondern von ihr weg bewegt, gibt ein Oberleutnant, angeblich nach einem Anruf, einen gezielten Feuerstoß in seine Richtung ab. Von zwei Schüssen im Becken und Oberschenkel getroffen, bricht Rolf-Dieter Kabelitz zusammen.

Lebensgefährlich verletzt wird er in das Kreiskrankenhaus „Friedrich Wolf" in Hennigsdorf gebracht. Dort ist er nicht nur in der Obhut von Ärzten, sondern vom ersten Moment an unter der Kontrolle der Staatssicherheit.

Obwohl Rolf-Dieter Kabelitz durch Blutverlust und Schockwirkung physisch und psychisch geschwächt und nicht bei vollem Bewusstsein ist, beginnt die Staatssicherheit unmittelbar nach seiner Einlieferung in der Nacht um 2.00 Uhr mit einem Verhör. Die ärztliche Mitteilung, dass der Patient wegen eines Darmdurchschusses in Lebensgefahr schwebt, hält die Stasi und den Oranienburger Kreisgerichtsdirektor W. nicht davon ab, am 9. Januar im Krankenhaus zu erscheinen, um dem nach einer Operation zeitweilig Bewusstlosen den Haftbefehl zu verkünden, die richterliche Vernehmung durchzuführen und ihn in Untersuchungshaft zu nehmen.

„Über sein Beschwerderecht wurde er belehrt", protokolliert der Kreisgerichtsdirektor formvollendet. [3] Rund um die Uhr wird Rolf-Dieter Kabelitz von nun an von der Staatssicherheit an seinem Krankenbett bewacht. Das Krankenhauspersonal in Hennigsdorf wird angewiesen, keinen Besuch vorzulassen und keinerlei Auskünfte an seine Angehörigen oder an andere Personen zu geben. [4]

Mehrfach beteuert Rolf-Dieter Kabelitz gegenüber seinen Vernehmern und Bewachern im Krankenhaus, dass er nicht fliehen wollte, sondern sich verlaufen habe. Schließlich habe er sich, notiert einer seiner Bewacher, "an einer Böschung versteckt, weil er Hunde vor sich hörte und die Grenzer hinter sich beobachten konnte. Mit dem Rücken habe er an einem Baum gelehnt, als er hinter sich die Rufe: ‚He, Posten, Posten!’ hörte. Dann will er keinen Warnschuss, sondern nur den doppelten Abschuss aus der MPi gehört haben, und ihm seien dann die Füße weggerissen worden." [5] Doch die Staatssicherheit nimmt ihm seine Version nicht ab.

Eine innere Infektion, die sich in den nächsten Wochen über seinen ganzen Körper ausbreitet, bereitet ihm ein qualvolles Sterben, dabei hat er in Schüben hohes Fieber und redet in halbwachem Zustand. Die Staatssicherheit schreibt mit, was er im Schlaf und während der Fieberschübe von sich gibt. „Der zu Bewachende lag während unseres Dienstes ständig in einer Art Halbschlaf und fantasierte stark", protokolliert der Bewacher am 8. Januar, dann notiert er die Aussage: „Ein Hund hockte vor mir. Und dann ein Schmerz und die Beine waren weg." [6] Gibt dieses Notat einen Hinweis auf das wirkliche Geschehen? Kabelitz hatte sich versteckt, als er gestellt wurde. Dass er der Aufforderung des Grenzpostens, sein Versteck zu verlassen, nicht nachkam, konnte auch der Tatsache geschuldet sein, dass er von einem scharfen Grenz- oder Fährtenhund bewacht wurde und es nicht wagte, sich zu bewegen.

Zweimal wird Rolf-Dieter Kabelitz operiert. Daraufhin stabilisiert sich sein Gesundheitszustand für einige Tage, verschlechtert sich aber anschließend rapide. Am Morgen des 30. Januar diagnostizieren die Ärzte eine Lungenentzündung, schon am Abend räumen sie ihm keine Überlebenschancen mehr ein. Rolf-Dieter Kabelitz verfällt in ein fiebriges Delirium und stirbt um 23.50 Uhr an den Folgen seiner schweren Verletzungen im Krankenhaus Hennigsdorf, ohne auch nur einen seiner Angehörigen während seines 23-tägigen Krankenhausaufenthaltes noch einmal gesehen zu haben. Seine Leiche wird eingeäschert und urnenbestattet.

In West-Berlin bleibt der Vorfall zunächst unbemerkt. Ein geflohener Leutnant der Nationalen Volksarmee unterrichtet die West-Berliner Polizei erst im September 1971 über den Fluchtversuch vom 7. Januar 1971, gibt jedoch an, dass der namentlich unbekannt gebliebene Flüchtling trotz Schusswaffengebrauch unverletzt festgenommen worden sei. [7] Im Juli 1991 nimmt dann die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) die Ermittlungen auf. Ob Rolf-Dieter Kabelitz versehentlich ins Grenzgebiet gelangte, wie er gegenüber der Stasi vorgab, oder ob er zu fliehen beabsichtigte, kann nicht beweiskräftig festgestellt werden. Von den beiden Schützen hat einer nach eigenen Angaben in die Luft geschossen, was sein damaliger Posten bestätigt. Der zweite Schütze - der Oberleutnant, der den Feuerstoß auf Kabelitz abgab -, ist 1986 verstorben. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellt deshalb das Ermittlungsverfahren am 15. August 1994 ohne Anklageerhebung ein. [8]

Text: Martin Ahrends/Udo Baron

[1] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Protokoll über eine Aussprache in der BDVP Potsdam mit dem Stiefvater von Rolf-Dieter Kabelitz am 8. Januar 1971, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 350/71, Bd. I, Bl. 51/52. [2] Vgl. zum Folgenden: Abschlussbericht der NVA/Grenzregiment 36/Der Kommandeur über den verhinderten Grenzdurchbruch mit Anwendung der Schusswaffe und Verletzung des Grenzverletzers am 7.1.1971, 8.1.1971, in: BArch, GTÜ-AZN 6947, Bl. 129-134; [MfS]/KD Oranienburg, Versuchter ungesetzlicher Grenzübertritt am 7.1.1971 um 19.55 Uhr im Pq. 3885/9 c DDR – WB, 8.1.1971, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 350/71, Bl. 28-31. [3] Handschriftliche Notiz von Kreisgerichtsdirektor W., Kreisgericht-Strafkammer Oranienburg, 9.1.1971, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 350/71 (Vollzugs-/Erziehungs-Akte), Bl. 3. [4] Vgl. Schreiben des leitenden Arztes der Anästhesie-Abteilung und Intensivtherapie-Station, 8.1.1971, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 350/71, Bd. I, Bl. 123. [5] [MfS-]Bericht über Gespräch mit Kabelitz, Rolf, am 11.1.1971, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 350/71, Bd. I, Bl. 60/61. [6] [MfS-]Bericht über Krankenbewachung vom 8.1.-9.1.1971 im Krankenhaus Hennigsdorf, 9.1.1971in: BStU, Ast. Potsdam, AU 350/71, Bd. I, Bl. 54. [7] Vgl. Bericht/Strafanzeige der West-Berliner Polizei von Amts wegen aufgrund des Verdachts des versuchten Totschlags, 8.9.1971, in: StA Berlin, Az. 27 Js 233/91, Bd. 1, Bl. 1. [8] Vgl. Verfügung der Staatsanwaltschaft Berlin zum Verfahren 27/2 Js 233/91, 15.8.1994, in: StA Berlin, Az. 27 Js 233/91, Bd. 2, Bl. 400-402.
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