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Todesopfer

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Peter Kreitlow: Aufnahmedatum unbekannt
Peter Kreitlow: Erinnerungsstele am westlichen Ufer des Nieder Neuendorfer Sees

Peter Kreitlow

geboren am 15. Januar 1943
erschossen am 24. Januar 1963


am Außenring zwischen Nieder Neuendorf (Kreis Nauen) und Berlin-Spandau
In der Nacht vom 23. auf den 24. Januar 1963 machen sich fünf Jugendliche in Hennigsdorf auf den Weg, die Grenzanlagen nach West-Berlin zu überwinden. Den Entschluss, die DDR zu verlassen, haben sie spontan gefasst, als sie sich an diesem Abend eher zufällig in einem Jugendklub begegnen.In der Nacht vom 23. auf den 24. Januar 1963 machen sich fünf Jugendliche in Hennigsdorf auf den Weg, die Grenzanlagen nach West-Berlin zu überwinden. Den Entschluss, die DDR zu verlassen, haben sie spontan gefasst, als sie sich an diesem Abend eher zufällig in einem Jugendklub begegnen. [1] Nur Bernd K. stammt aus Hennigsdorf und kennt sich in der Gegend aus. Die anderen kommen aus Ost-Berlin und haben an diesem Abend wegen einer Tanzveranstaltung den kleinen Ort im Nordwesten der Stadt aufgesucht. Unter der Führung des ortskundigen Bernd K. überqueren sie zwischen Hennigsdorf und Nieder Neuendorf kriechend den zugefrorenen Havelkanal. Dann biegen sie in einen verschneiten Wald ein, um sich abseits von Straßen und Wegen langsam und vorsichtig der Grenze zu nähern. Doch lange bevor die Jugendlichen ihr Ziel erreichen, verhindern zwei Soldaten ihren Fluchtversuch. Es sind Angehörige einer in Nieder Neuendorf stationierten sowjetischen Militäreinheit, die in diesem Bereich das grenznahe Gebiet bewacht. Wann sie die Flüchtlinge entdeckt und die Verfolgung aufgenommen haben, ist bis heute nicht geklärt. Auch die Frage, warum die Soldaten in jenem Waldstück ungefähr 2000 Meter von den Grenzanlagen entfernt, das Feuer eröffnen, muss offen bleiben. Den 20 Jahre alten Peter Kreitlow kosten diese Schüsse das Leben. Er wird mehrfach getroffen, erleidet einen Kopfschuss und stirbt kurz nach Mitternacht. [2]

Von einer Obduktion der Leiche wird mit der Begründung abgesehen, dass die Todesursache einwandfrei feststehe. [3] Diese Abweichung von sonstigen Gepflogenheiten deutet darauf hin, dass der Tod von Peter Kreitlow für die DDR-Führung eine heikle Angelegenheit ist. Der Umstand, dass eine sowjetische Grenzstreife einen DDR-Jugendlichen erschießt, ist geeignet, in der Bevölkerung Unmut gegenüber der Besatzungsmacht hervorzurufen. Das Verhalten der Soldaten zu untersuchen oder zu ahnden, kommt aus Rücksichtnahme gegenüber der Sowjetunion weder in Frage noch gibt es dafür eine Handhabe. Stattdessen lassen Grenztruppenführung und Staatssicherheitsdienst in ihren Berichten keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Schüsse berechtigt gewesen seien. So heißt es in einem Stasi-Bericht, der auch Walter Ulbricht und Erich Honecker zugeht: „Da sich die Beschuldigten einer Festnahme zu entziehen versuchten, machte die sowjetische Grenzstreife von der Schusswaffe Gebrauch." [4] Außerdem stehe fest, „dass es sich um einen vorbereiteten schweren Grenzdurchbruch" gehandelt habe. [5]

Mit ähnlichen Argumenten wird das Verhalten der sowjetischen Soldaten gegenüber Angehörigen der DDR-Grenztruppen gutgeheißen, wie ein geflüchteter Grenzer im Westen berichtet. [6] Selbst nach Öffnung der DDR-Archive gelingt es nicht, die Täter zu überführen und vor Gericht zu stellen. Die Berliner Staatsanwaltschaft leitet zwar Ermittlungen ein. Doch es gibt, wie sich herausstellt, auch nach dem Ende der DDR keine gesetzliche Grundlage, um die russischen Behörden dazu zu bringen, die Namen der Soldaten preiszugeben und sie den Ermittlungen bundesdeutscher Strafverfolgungsbehörden auszusetzen. [7]

Peter Kreitlow ist, soweit bekannt, der einzige DDR-Flüchtling, der zwischen 1961 und 1989 an der Berliner Mauer von Angehörigen der sowjetischen Besatzungsmacht erschossen wird. Im Januar 1943, während des Zweiten Weltkriegs, wird er in Berlin geboren. Seine Mutter soll noch vor Kriegsende gestorben sein. Sein Vater, nach dem Krieg als Arbeiter beim VEB Bergmann-Borsig beschäftigt, heiratet später noch einmal. Doch mit seiner Stiefmutter versteht sich Peter Kreitlow nicht gut. Oft gibt es deshalb zu Hause Streit, und kaum dass er 18 Jahre alt geworden ist, setzt ihn der Vater vor die Tür. Im gleichen Jahr wird die Mauer gebaut und mit Besuchen im Westteil der Stadt, die ihm bis dahin Abwechslung vom DDR-Alltag boten, ist es von nun an vorbei. Stattdessen bestimmen neben dem Ärger mit seinen Eltern auch Konflikte mit Vorgesetzten das Leben von Peter Kreitlow. Nach einer Bäckerlehre schlägt er sich bei wechselnden Industriebetrieben als Gelegenheits- und Hilfsarbeiter durch. Zuletzt arbeitet er im Montagebau in Schwedt, während er weiterhin in Ost-Berlin zur Untermiete wohnt. [8] So gibt es offenbar nichts, was den Jugendlichen in der DDR hält. Die Annahme, dass Peter Kreitlow ebenso wie seine Freunde von einem besseren Leben im Westen träumt, ohne indes konkrete Fluchtpläne zu hegen, liegt nahe. [9] Stasi-Berichte politisieren diese Wünsche und Hoffnungen und gelangen zu der Schlussfolgerung, dass die Jugendlichen nach West-Berlin flüchten wollten, "da sie den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR ablehnend gegenüberstanden." [10]
Am 23. Januar 1963 fährt Peter Kreitlow mit drei Freunden nach Hennigsdorf. Dort treffen sie Bernd K., den Peter Kreitlow von früheren Besuchen in Hennigsdorf kennt. Er wurde bereits im Februar 1962 wegen Fluchtvorbereitungen mit sieben Monaten Gefängnis bestraft. Vor dem Mauerbau habe er häufig in West-Berlin verkehrt, heißt es in Stasi-Akten. [11] Bernd K. weiß, dass Peter Kreitlow und seine Freunde auf seiner Wellenlänge sind. Als sie ins Gespräch kommen, erzählt er ihnen, dass er flüchten will und fordert sie auf, mitzumachen. Nach anfänglichem Zögern, gibt einer der Jugendlichen im Stasi-Verhör an, lassen sich Peter Kreitlow und seine Freunde überzeugen. [12] Die Schilderungen von K., sagt ein anderer von ihnen, seien verlockend gewesen. Über seine eigenen Beweggründe spricht er gegenüber den Stasi-Vernehmern nicht: "Einen Grund dazu hatte ich nicht und ich glaube auch nicht, dass die anderen einen Grund hatten. Mir ging es nur darum, nach Westberlin zu kommen, weil mich die Schilderung des (K.) begeisterte. Scheinbar ging es den anderen genauso. Niemand führte irgendwelche Gründe an, warum wir diesen Schritt tun." [13]

K. hingegen, protokollieren die Stasi-Vernehmer, habe sich vorgestellt, wie gut es ihm in West-Berlin gehen würde, dass er bei seiner Großmutter wohnen könne und auf diese Weise von zu Hause wegkäme, wo er sich wegen des schlechten Verhältnisses zu seinem Vater nicht mehr wohl fühlte und kaum noch aufhielte. Peter Kreitlow und sein Freund hätten ebenfalls weggewollt. Der Freund habe gemeint, „dass ihm alles egal sei und er gern auf seine Wohnung in Berlin verzichten würde. Er verhielt sich so, als ob er hier nichts mehr zu verlieren hätte. Kreitlow schloss sich (…) an und äußerte, dass es an ihm nicht liegen solle, das Vorhaben zum Scheitern zu bringen." [14] So seien sie schließlich übereingekommen, die Flucht zu wagen und gegen 23.00 Uhr Richtung Grenze aufgebrochen.

Peter Kreitlows Freunde werden am 20. Mai 1963 vom Stadtgericht von Groß-Berlin wegen versuchten „illegalen Verlassens" sowie Anstiftung dazu zu Gefängnisstrafen zwischen zehn und achtzehn Monaten verurteilt. [15] Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Angesichts der Erschießung von Peter Kreitlow hält es die Berliner Stasi-Bezirksverwaltung für geboten, „die Öffentlichkeit im Interesse der Sicherheit des Staates auszuschließen." [16] Die Stasi kann allerdings nicht verhindern, dass die Nachricht, Peter Kreitlow sei von sowjetischen Soldaten erschossen worden, unter Nachbarn und Kollegen die Runde macht und auch den West-Berliner Behörden zugetragen wird. [17]

Nach allen Regeln der Konspiration wird die Beisetzung des Opfers von einem Stasi-Mitarbeiter arrangiert: „Der Kauf der Urnenstelle auf dem Friedhof Berlin-Pankow III wurde vom Genossen H. selbst vorgenommen, ohne dass dort die Todesursache bekannt wurde", heißt es dazu. Außerdem sei auf dem Friedhof mitgeteilt worden, „dass der Vater es nicht wünscht, dass evtl. anderen Familienangehörigen Auskunft über den Beisetzungstermin gegeben wird. Es wurde seitens der Friedhofsverwaltung erklärt, dass sie diesem Wunsche, der häufig ausgesprochen wird, nachkommen werde." [18] Die Trauerfeier für Peter Kreitlow findet schließlich am 5. März 1963 statt. Auf Wunsch des Vaters wird die Urne im Grab seiner Mutter beigesetzt.

Text: Christine Brecht

[1] Vgl. Niederschrift der Vernehmung eines Mitflüchtlings von Peter Kreitlow durch das MfS, 24.1.1963, in: BStU, MfS, AU 16072/63, Bd. 2 (Untersuchungsvorgang), Bl. 36-42, hier Bl. 38-39, und Niederschrift der Vernehmung eines Mitflüchtlings von Peter Kreitlow durch das MfS, 13.3.1963, in: Ebd., Bd. 3 (Untersuchungsvorgang), Bl. 93-100, hier Bl. 93-97. [2] Vgl. Tatortbefundbericht des VPKA-Oranienburg/RKST-Oranienburg zum vers. Grenzdurchbruch in der Nacht 24.1.1963 in Niederneuendorf, 24.1.1963, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 10, Nr. 1, Bl. 4-7. [3] Vgl. Bericht der VfS Groß-Berlin /Abt. IX betr. Leichenvorgang Peter Kreitlow, 7.2.1963, in: Ebd., Bl. 28-30. [4] Einzel-Information Nr. 60/63 [des MfS-ZAIG], 25.1.1963, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 696, Bl. 9-12, Zitat Bl. 11. Vgl. auch Bericht der NVA/2.GB/Stabschef an den Stadtkommandant Berlin betr. verhinderter schwerer Grenzdurchbruch unter Anwendung der Schußwaffe durch eine sowj. Kontrollstreife, 24.1.1963, in: BArch, VA-07/8462, Bl. 237-238, sowie Spitzenmeldung des VPKA Oranienburg/Abt. Kriminalpolizei/Stützpunkt an die BDVP Potsdam/Aufklärungs und Meldewesen, 24.1.1963, in: BStU, MfS, AU 16072/63, Bd. 3 (Untersuchungsvorgang), Bl. 30-31. [5] Bericht der NVA/Stadtkommandant Berlin an den Minister für Nationale Verteidigung betr. verhinderter schwerer Grenzdurchbruch unter Anwendung der Schußwaffe durch eine sowj. Kontrollstreife, 25.1.1963, in: BArch, VA-07/6002, Bl. 219-220, Zitat Bl. 220. [6] Vgl. Auszug aus einem Bericht vom 19.2.1963 über die Zeugen-Vernehmung eines geflüchteten Grenzsoldaten durch die West-Berliner Polizei, 20.2.1963, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 73/90, Bd. 1, Bl. 33. [7] Vgl. Schlußvermerk der ZERV, 18.7.1995, in: Ebd., Bd. 2, Bl. 10 sowie Verfügung der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin (27/2 Js 73/90), 15.7.1996, in: Ebd., Bl. 54-58. [8] Vgl. Bericht [des MfS]/Verwaltung Groß-Berlin/Abt. IX betr. Grenzdurchbruch im Raum Niederneuendorf, 25.1.1963, in: BStU, MfS, AU 16072/63, Bd. 3 (Untersuchungsvorgang), Bl. 71. [9] Vgl. ebd., Bl. 67-74. Nach den Ermittlungsergebnissen des MfS über die Jugendlichen stammten auch die drei Freunde, mit denen Peter Kreitlow an diesem Abend unterwegs war, aus Familien, in denen die Eltern geschieden waren oder die Väter nicht aus dem Krieg zurückkehrten und Konflikte zwischen den Generationen den Alltag prägten. Zwei von ihnen hatten bis zum Mauerbau im Westteil der Stadt gearbeitet. [10] Bericht [des MfS]/Verwaltung Groß-Berlin/Abt. IX betr. Grenzdurchbruch im Raum Niederneuendorf, 25.1.1963, in: Ebd., Bl. 74. [11] Vgl. ebd., Bl. 69. [12] Vgl. Niederschrift der Vernehmung eines Mitflüchtlings von Peter Kreitlow durch das MfS, 13.3.1963, in: Ebd., Bl. 94-96. [13] Niederschrift der Vernehmung eines Mitflüchtlings von Peter Kreitlow durch das MfS, 24.1.1963, in: Ebd., Bd. 2 (Untersuchungsvorgang), Bl. 24. [14] Niederschrift der Vernehmung eines Mitflüchtlings von Peter Kreitlow durch das MfS, 13.3.1963, in: Ebd., Bd. 3 (Untersuchungsvorgang), Bl. 95-96. [15] Urteil des Stadtgerichts von Groß-Berlin vom 20.5.1963, in: Ebd., Bd. 5 (Gerichtsakte), Bl. 271-272. [16] Kurzmitteilung [des MfS] an den GStA Groß-Berlin/Abt. I zum Verfahren, 23.3.1963, in: BStU, MfS, AU 16072/63, Bd. 3 (Untersuchungsvorgang), Bl. 119. [17] Vgl. Auszug aus einem Bericht der West-Berliner Polizei über eine informatorische Vernehmung des am 16.1.63 im Gebiet um Stolpe Süd geflüchteten ehem. Soldaten, 20.2.1963, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 73/90, Bd. 1, Bl. 33 sowie Bericht der West-Berliner Polizei, 22.2.1973, in: Ebd., Bl. 109. [18] Bericht der VfS Groß-Berlin /Abt. IX betr. Leichenvorgang Peter Kreitlow, 7.2.1963, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 10, Nr. 1, Bl. 28-30, Zitat Bl. 30.
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