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Otfried Reck: geboren am 14. Dezember 1944, erschossen am 27. November 1962 bei einem Fluchtversuch an der Berliner Mauer (Aufnahme um 1960)
Den Opfern der Mauer: Gedenkstein an der Bernauer Straße

Otfried Reck

geboren am 14. Dezember 1944
erschossen am 27. November 1962


an der Invalidenstraße/Ecke Gartenstraße nahe der Sektorengrenze zwischen Berlin-Mitte und Berlin-Wedding
Otfried Reck ist 17 Jahre alt, als er mit seinem Freund Gerd P. von Ost- nach West-Berlin flüchten will. Ihr Plan sieht vor, über die unterirdisch verlaufenden Gleise der Nord-Süd-Bahn in den anderen Teil der Stadt zu gelangen.Otfried Reck ist 17 Jahre alt, als er mit seinem Freund Gerd P. von Ost- nach West-Berlin flüchten will. Ihr Plan sieht vor, über die unterirdisch verlaufenden Gleise der Nord-Süd-Bahn in den anderen Teil der Stadt zu gelangen. In der Nähe des stillgelegten Nordbahnhofs kennen sie einen Lüftungsschacht, der sich in einiger Entfernung von den Grenzanlagen an der Invalidenstraße/Ecke Gartenstraße befindet und auf die Gleise der so genannten Kellerlinie führt. Die beiden Jugendlichen aus dem Stadtbezirk Mitte sind in dieser Gegend aufgewachsen. Schon als Kinder, berichtet Gerd P., haben sie auf dem Reichsbahngelände gespielt und sind manchmal durch den Schacht auf die Gleise geklettert. [1] Diesmal wollen sie mit Hilfe einer rot angemalten Taschenlampe einen Richtung West-Berlin durchfahrenden Zug anhalten. Dass die Öffnung mittlerweile vergittert worden ist, um Fluchtversuche zu verhindern, kann sie nicht abhalten. [2] Am frühen Abend des 27. November 1962 machen sie sich daran, das Gitter mit Brechstangen anzuheben, während ihr Freund Michael M., der selbst nicht flüchten will, Schmiere steht.

Otfried Reck, erschossen an der Berliner Mauer: Grabstein (Aufnahmedatum unbekannt)
Amtlichen Berichten zufolge ist es 18.30 Uhr, als sie entdeckt werden. [3] Ein Grenzsoldat, der unten auf den S-Bahn-Gleisen postiert ist, hört Geräusche und erstattet Meldung. Daraufhin setzt sich ein Suchtrupp in Bewegung. Die Jugendlichen merken, dass irgendetwas nicht stimmt. Michael M. wird losgeschickt, um nachzusehen. Als er verschwunden bleibt, werden Otfried Reck und Gerd P. misstrauisch und beschließen, ihr Vorhaben für diesen Tag aufzugeben. Dann erst bemerken sie ihre Verfolger und laufen weg, um sich einer Festnahme zu entziehen. Dass die Grenzsoldaten hier auf der Rollschuhbahn, einem ihrer bevorzugten Treffpunkte, auf sie schießen würden, sei ihnen, wie Gerd P. rückblickend sagt, überhaupt nicht in den Sinn gekommen. Doch der Unterleutnant K. schreckt nicht davor zurück, seine Waffe zu gebrauchen, um die vermeintlichen „Grenzverletzer" zu stellen. Eine Kugel trifft Otfried Reck in den Rücken. Schwer verletzt wird der 17-Jährige ins Volkspolizei-Krankenhaus gebracht, wo er drei Stunden später stirbt. [4]

Der Umstand, dass er fernab von den Absperrungen niedergeschossen worden ist, bleibt in Grenztruppen- und Stasi-Akten ausgeblendet. So werden entgegen sonstiger Gepflogenheiten in diesem Fall offenbar keine Skizzen angefertigt, die den Ort des Geschehens dokumentieren. Auf der Grundlage von Zeugenaussagen kommt das Landgericht Berlin, als es den Schützen 1995 wegen Totschlags verurteilt, dennoch zu dem Schluss, dass dieser seinerzeit, „leichtfertig von der Waffe Gebrauch machte, obwohl er erkennen musste, dass der Fluchtversuch bereits vereitelt war" und dass die Schüsse auf die Jugendlichen „selbst nach den geltenden Schusswaffengebrauchsbestimmungen auf keinen Fall mehr gerechtfertigt sein konnten." [5]

Otfried Reck, den seine Freunde Otti nannten, hatte die Härte, mit der die DDR-Behörden gegen unbotmäßige Jugendliche vorgingen, schon ein Jahr vor seinem tragisch gescheiterten Fluchtversuch zu spüren bekommen. Als einziges Kind von Otto und Margit Reck im November 1944 in Berlin geboren, wohnt er mit seinen Eltern in der Torstraße, die 1951 nach dem damaligen DDR-Staatspräsidenten in Wilhelm-Pieck-Straße umbenannt wird. Wie viele Berliner hat die Familie Verwandte im anderen Teil der Stadt und steht dem SED-Regime distanziert gegenüber. Sein Vater ist von Beruf Herrenschneider, arbeitet jedoch als Nachtwächter in einem Volkseigenen Betrieb. Seine Mutter, die aus Österreich stammt, ist Buffetkraft in der Staatsoper Unter den Linden. Auf diese Weise kommt der Sohn schon früh mit der Welt der Oper in Berührung. Er besucht die Vorstellungen, so oft er kann, und träumt davon, eines Tages selbst Opernsänger zu werden, auch wenn seine Freunde, wie es dem Zeitgeist entspricht, für Schlager und Rock’ n Roll schwärmen und sich mitunter über seinen Musikgeschmack lustig machen. Die Schule schließt Otfried Reck offenbar ohne große Probleme mit der Mittleren Reife ab. Danach beginnt er eine Lehre als Tankwart. Seine Freizeit verbringt er zumeist mit gleichaltrigen Freunden. Die Rollschuhbahn in seinem Kiez, wo ihn an jenem Novemberabend die tödliche Kugel trifft, und der Jugendklub im Kulturhaus „Helmut Just" auf der anderen Straßenseite gehören zu ihren bevorzugten Treffpunkten. Auch im Westteil der Stadt sind sie, solange die nahe gelegene Sektorengrenze offen ist, häufig unterwegs. Den Schilderungen von Gerd P. zufolge lassen sie keine Gelegenheit aus, die Volkspolizei zum Narren zu halten. In deren Augen wiederum stehen alle Jugendcliquen unter dem Verdacht, sich dem schlechten Einfluss des westlichen Klassenfeindes hinzugeben. [6]

Otfried Reck, erschossen an der Berliner Mauer: Mahnmal in der Bernauer Straße in Berlin-Wedding (Aufnahmedatum unbekannt)
Zum Konflikt mit der Obrigkeit kommt es jedoch erst nach dem Mauerbau, als die Staatsorgane auf jede Form des Protests gegen die Grenzabsperrung mit rigorosen Gegenmaßnahmen reagieren und Hunderte von Menschen wegen bloßer Unmutsäußerungen festnehmen. [7] Am 12. September 1961 trifft es auch Otfried Reck. An diesem Tag wird er in der Gartenstraße verhaftet, weil er in einer Menschenmenge, die sich dort an der Sektorengrenze versammelt hat, die Sperrmaßnahmen verurteilt haben soll. Das gilt als „staatsgefährdende Hetze" und endet ungeachtet seines jugendlichen Alters von 16 Jahren mit einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. [8] Er verbüßt die Strafe in den Jugendhaftanstalten Dessau und Torgau, bis er im August 1962 auf Bewährung entlassen wird. Seine Mutter wird später sagen, damit habe ihm der Staat die Zukunft „verbaut". [9] Nach der Entlassung ist seine Angst vor einer neuerlichen Verhaftung so groß, dass er sich dem Zugriff des Staates durch eine Flucht in den Westen entziehen will. Er vertraut sich seinem drei Jahre älteren Freund Gerd P. an, der schon vor dem Mauerbau eine zeitlang in West-Berlin gelebt hat und sofort bereit ist, mitzumachen.

Bis heute glaubt Gerd P., dass sie damals verraten worden seien. Er kann, als die Schüsse fallen, zunächst entkommen, wird aber ebenso wie Michael M. am nächsten Tag verhaftet und später zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Über das Schicksal seines Freundes Otfried lassen ihn seine Vernehmer wochenlang im Unklaren. Gleichzeitig erstellt das MfS einen „Untersuchungsplan", der exemplarisch zeigt, mit welcher Voreingenommenheit das Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. In der Untersuchung solle bewiesen werden, so heißt es da, „ dass die kriminellen Elemente durch RIAS und andere westliche Publikationsorgane zur RF [Republikflucht] angestiftet wurden." Ferner müsse „die kriminelle Vergangenheit" und „das Arbeitsscheue" herausgestellt werden, „ um zu beweisen, welche Elemente auf die westliche Propaganda hereinfallen." [10] Dass Jugendliche wie Otfried Reck und seine Freunde eigene Beweggründe haben, dem in der DDR herrschenden Anpassungsdruck zu entfliehen, ist ein Gedanke, der in dieser ideologisch geprägten Weltsicht keinen Platz hat.

Text: Christine Brecht

[1] [1] Vgl. Gespräch von Christine Brecht mit Gerd. P., dem Mitflüchtling und Freund von Otfried Reck, 21.1.2008. [2] [2] Vgl. Vermerk der Deutschen Reichsbahn/Reichsbahndirektion Berlin/Der Vizepräsident A zum Auftrag vom 26.3.1962 über Absicherung des Nord-Süd-S-Bahntunnels, 30.3.1962, in: LAB, C Rep. 303-26-02, Nr. 1289, o.Pag., sowie Bericht der Trapo/Abschnitt Berlin betr. sicherungsmäßiger Zustand der Notausstiege auf der Nord-Süd-Bahnstrecke, 12.4.1962, in: Ebd. [3] [3] Vgl. Bericht der NVA/1.GB/III. Grenzabteilung zum versuchten Grenzdurchbruch im Unterabschnitt I am 27.11.62, 27.11.1962, in: BArch, VA-07/8461, Bl. 66-69. [4] [4] Vgl. ebd. sowie Bericht des Leiters der Abteilung für Sicherheitsfragen im ZK der SED, 28.11.1962, in: BArch, DY 30/IV 2/12/77, Bd. 4, Bl. 175. [5] [5] Urteil des Landgerichts Berlin vom 14.11.1995, in: StA Berlin, Az. 2 Js 166/90, Bd. 1, Bl. 171-186, hier Bl. 185. – K. wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, womit das Strafmaß etwas höher ausfällt als in den meisten anderen Mauerschützenprozessen. [6] [6] Vgl. Thomas Lindenberger, Volkspolizei. Herrschaftspraxis und öffentliche Ordnung im SED-Staat 1952-1968, Köln 2003, hier vor allem das neunte Kapitel über Volkspolizei und jugendliches „ Rowdytum". [7] [7] Vgl. Bernd Eisenfeld/Roger Engelmann, 13. August 1961: Mauerbau, Fluchtbewegung und Machtsicherung, Bremen 2001, S. 73-79. [8] [8] Vgl. Strafnachricht, o.D. [1962], BStU, MfS, JAK Speicher XII/01, o.Pag. [9] [9] Vgl. Protokoll der VPI Mitte/Abt. K-Dauerdienst betr. Grenzdurchbruch mit Schußwaffengebrauch, 27.11.1962, in: BStU, MfS, Ast I AR 289/62, Bl. 1-2. Das Protokoll dokumentiert die Befragung der Eltern von Otfried Reck, die, da Gerd P. noch nicht gefasst war, zu diesem Zeitpunkt wegen angeblicher „Verdunklungsgefahr" noch nicht über seinen Tod verständigt wurden. Erst zwei Tage später erhalten die Eltern die Todesnachricht, wie aus einem Aktenvermerk der Verwaltung der Staatssicherheit Groß-Berlin hervorgeht. Vgl. ebd., Bl. 3. [10] [10] Untersuchungsplan [der VfS Groß Berlin], o.D. [28.11.1962], in: BStU, MfS, AU 13009/63, Bd. 1, Ermittlungsverfahren, Bl. 26-29, hier Bl. 26. Vgl. auch Dorothee Wierling, Der Staat, die Jugend und der Westen. Texte zu Konflikten der 60er Jahre, in: Peter Becker/Alf Lüdtke (Hg.), Akten, Eingaben, Schaufenster. Die DDR und ihre Texte, Berlin 1997, S. 223-238.
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