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Todesopfer

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Günter Wiedenhöft: geboren am 14. Februar 1942, ertrunken in der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 1962 bei einem Fluchtversuch im Berliner Grenzgewässer (Aufnahmedatum unbekannt)
Günter Wiedenhöft: Erinnerungsstele an der Lankestraße am Fuß der Brücke nach Klein Glienicke über den Teltowkanal

Günter Wiedenhöft

geboren am 14. Februar 1942
ertrunken in der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 1962


im Griebnitzsee
am Außenring zwischen Potsdam und Berlin-Zehlendorf
Günter Wiedenhöft ist 20 Jahre alt, als er im Dezember 1962 von Potsdam nach West-Berlin flüchten will. Wenige Tage zuvor hat ihn ein Ost-Berliner Gericht wegen "versuchten illegalen Verlassens der DDR" zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Bevor er die Strafe antreten muss, unternimmt der junge Mann noch einmal den Versuch, die Sperranlagen nach West-Berlin zu überwinden.Günter Wiedenhöft ist 20 Jahre alt, als er im Dezember 1962 von Potsdam nach West-Berlin flüchten will. Wenige Tage zuvor hat ihn ein Ost-Berliner Gericht wegen „versuchten illegalen Verlassens der DDR" zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er im Oktober desselben Jahres an der innerstädtischen Sektorengrenze festgenommen worden ist. [1] Bevor er die Strafe antreten muss, unternimmt der junge Mann noch einmal den Versuch, die Sperranlagen nach West-Berlin zu überwinden. Dabei kommt er in der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 1962 ums Leben.

Am 14. Februar 1942 in Berlin geboren, wächst Günter Wiedenhöft in einem Kinderheim auf, bis ihn seine Mutter im Alter von sechs Jahren zu sich nimmt. Seitdem lebt er mit seiner Mutter und seiner jüngeren Schwester in Berlin-Treptow. Nach acht Schuljahren macht er eine Lehre als Elektroinstallateur und arbeitet danach in seinem Lehrbetrieb. Wie viele Ost-Berliner Jugendliche verbringt er vor dem Mauerbau seine Freizeit oft im Westteil der Stadt, wo auch Freunde von ihm wohnen. Nach der Grenzschließung hält er den Kontakt zu ihnen durch Briefe aufrecht. Als einer der Briefe durch die Postkontrolle abgefangen wird, gerät Günter Wiedenhöft ohne sein Wissen unter Spionageverdacht, den Ermittlungen des MfS freilich nicht bestätigen. [2]

Zum Konflikt mit den DDR-Behörden kommt es erst, als er am 11. Oktober 1962 in Treptow festgenommen wird, weil er die Grenzanlagen zum West-Berliner Nachbarbezirk Kreuzberg auskundschaftet. [3] Nach der Festnahme gibt er seine Fluchtabsicht zu und begründet sie in der anschließenden Vernehmung damit, dass er ständig im Streit mit seiner Mutter liege und seine Einberufung zur Nationalen Volksarmee bevorstehe. Darüber hinaus heißt es im Vernehmungsprotokoll: „Vor dem 13.8.61 hielt ich mich sehr oft in Westberlin auf und habe hierdurch andere Personen in meinem Alter sowie auch deren Eltern kennen gelernt. Ich stand bis zum heutigen Tage mit verschiedenen Personen aus Westberlin in Verbindung. Es war aber in allen Briefen niemals die Rede davon, dass ich die Grenze überschreiten wollte. Ich habe auch weder meiner Mutter noch meiner Schwester etwas von meiner Absicht erzählt, auch wenn wir Auseinandersetzungen hatten, habe ich nie davon gesprochen." [4]

Dass sich Günter Wiedenhöft in der Vernehmung durch die Volkspolizei offen über seine Beweggründe geäußert hat, ist allerdings mehr als fraglich. Denn um das Strafmaß gering zu halten und andere zu schützen, geht es für einen festgenommenen Flüchtling in dieser prekären Situation vor allem darum, den Verdacht zu zerstreuen, er habe sein Vorhaben von langer Hand geplant und dabei Eingeweihte gehabt. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass sich Günter Wiedenhöft am 27. November in der Verhandlung vor dem Stadtbezirksgericht Treptow einsichtig zeigt und beteuert, eine Dummheit begangen zu haben. [5] Zwar kann er die Verurteilung zu acht Monaten Gefängnis auf diese Weise nicht abwenden. Doch die DDR-Behörden haben offenbar keinen Grund zur Annahme, dass er noch einmal versuchen würde zu flüchten. Denn er wird nicht sofort in Haft genommen. Erst ein paar Wochen später muss er zum Strafantritt erscheinen. [6] Die Zeit, die ihm bis dahin bleibt, nutzt Günter Wiedenhöft, um sein Vorhaben im zweiten Anlauf zu verwirklichen.

Am 5. Dezember 1962 fährt er von Berlin nach Potsdam und nähert sich nach Einbruch der Dunkelheit dem Ufer des Griebnitzsees. Der Ausläufer der Havel gehört zur einen Hälfte zum DDR-Bezirk Potsdam und zur anderen Hälfte zum West-Berliner Außenbezirk Zehlendorf. In Ufernähe ist der See in diesem kalten Winter schon zugefroren. Zur Verhinderung von Fluchtaktionen halten die DDR-Grenztruppen jedoch eine Fahrrinne offen. Warum Günter Wiedenhöft den schwierigen Weg durch das Grenzgewässer wählt, bleibt ungewiss. Seine Spuren zeigen, dass er den dreifachen Stacheldrahtzaun, der den Zugang zum Ufer versperrt, an mehreren Stellen durchschnitten hat. Am Ufer angelangt, muss er sich gegen Mitternacht aufs Eis begeben haben. Denn um diese Zeit hören zwei Grenzposten von dort her Geräusche, zuerst ein Husten und kurz darauf das laute Knacken von brechendem Eis. [7] In der Dunkelheit können die Grenzer zwar niemanden sehen. Dennoch sind sie überzeugt es mit einem Flüchtling zu tun zu haben. [8] Sie fordern ihn auf zurückzukommen, geben einen Warnschuss ab und legen, nachdem Verstärkung eingetroffen ist, parallel zum Ufer Sperrfeuer. Die anschließende Suche nach dem Flüchtling verläuft ohne Erfolg. Abgesehen davon, dass er Kneifzange, Mantel und Schal am Ufer hinterlassen hat, fehlt von ihm jede Spur. [9] Am gegenüberliegenden Ufer geht die West-Berliner Polizei aufgrund der Schüsse ebenfalls von einem Fluchtversuch aus und will dem oder den Flüchtenden zu Hilfe kommen. Doch auch dort wird, wie West-Berliner Polizei- und Presseberichte dokumentieren, niemand gefunden. [10]

Günter Wiedenhöft muss in dieser Dezembernacht in den Griebnitzsee eingebrochen und ertrunken sein, ohne dass er von den Kugeln der Grenzer getroffen wurde. Als seine Leiche im folgenden Frühjahr in der Havel gefunden wird, weist sie keine Schussverletzungen auf. [11] Grenzsoldaten entdecken die Wasserleiche am 25. März 1963 an der so genannten Babelsberger Enge. Anhand von Papieren, die er bei sich hat, kann der Tote umgehend als Günter Wiedenhöft identifiziert werden. [12] Im Zuge der weiteren Ermittlungen finden die DDR-Behörden auch heraus, dass er der Flüchtling ist, der in der Nacht vom 5. zum 6. Dezember am Griebnitzsee beschossen wurde. [13] Denn die Mutter von Günter Wiedenhöft erkennt die Kleidungsstücke, die der Flüchtling seinerzeit am Ufer zurückgelassen hat und die ihr nun vorgelegt werden, als Schal und Mantel ihres verschwundenen Sohnes wieder. Wann Günter Wiedenhöft in jener Nacht gestorben ist, lässt sich aufgrund widersprüchlicher Quellenangaben nicht feststellen. Da es gegen Mitternacht war, kann auch sein Todestag nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Verschiedene Anhaltspunkte deuten aber daraufhin, dass es der 6. Dezember 1962 ist. So zeigte die Armbanduhr, die bei seiner Leiche gefunden wurde, einer Meldung der DDR-Grenztruppen zufolge vierzehn Minuten nach Mitternacht an, als sie stehen blieb. [14]

Text: Christine Brecht

[1] Urteil des Stadtbezirksgerichts Treptow, 29.11.1962, in: BStU, MfS, A-SKS 117036, Bl. 35-38, Zitat Bl. 35. [2] Vgl. Abschrift [des MfS]-Berichts betr. Günter Wiedenhöft, 26.3.1962, in: BStU, MfS, AP 15846/62, Bl. 8-10, sowie Handschriftlicher Schlussvermerk [des MfS]/Verwaltung Groß-Berlin/KD Treptow, in: Ebd., Bl. 13. [3] Vgl. Anzeige bei der VPI-Treptow/Abt. K [gegen Günter Wiedenhöft] durch einen Gefreiten der NVA/1.GB/V. Abt., 11.10.1962, in: BStU, MfS, A-SKS 117036, Bl. 2. [4] Niederschrift der Vernehmung von Günter Wiedenhöft durch die VPI-Treptow/Abt. K, 11.10.1962, in: BStU, MfS, A-SKS 117036, Bl. 10-12, Zitat Bl. 12. [5] Vgl. Handschriftliches Protokoll der Verhandlung der Strafkammer 812 des Stadtbezirksgerichts Treptow gegen Günter Wiedenhöft, 27.11.1962, in: Ebd., Bl. 29-33. [6] Vgl. Urteil des Stadtbezirksgerichts Treptow vom 29.11.1962, in: Ebd., Bl. 35-38. [7] Vgl. Operative Tagesmeldung Nr. 101/62 der NVA/Stadtkommandantur Berlin/Operative Abteilung, 6.12.1962, in: BArch, VA-07/4726, Bd. 4, Bl. 599-601. [8] Vgl. Niederschrift der Beschuldigten-Vernehmung eines der ehem. Grenzposten durch die Berliner Polizei, 29.4.1993, in: StA Berlin, Az. 27 Js 133/91, Bd. 1, Bl. 144-157, sowie Niederschrift der Beschuldigten-Vernehmung eines der ehem. Grenzposten durch die Berliner Polizei, 29.7.1993, in: Ebd., Bl. 165-175. Die Ermittlungen gegen die ehemaligen Grenzsoldaten werden 1995 eingestellt. Vgl. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft II beim Landgericht Berlin (27/2 Js 133/91), 9.6.1955, in: Ebd., Bd. 2, Bl. 88-89. [9] Vgl. Operative Tagesmeldung Nr. 102/62 der NVA/Stadtkommandantur Berlin/Operative Abteilung, 7.12.1962, in: BArch, VA-07/4726, Bd. 4, Bl. 605. [10] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizeiinspektion Zehlendorf betr. Schüsse an der Zonengrenze, 6.12.1962, in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o.Pag.; „Schüsse bei Kohlhasenbrück. Polizei fand keine Spur von Flüchtlingen", Der Tagesspiegel, 7.12.1962; „Schüsse an der Grenze", Nacht-Depesche, 6.12.1962. [11] Vgl. Meldung des PdVP Berlin/Abt. Strafvollzug betr. Strafsache gegen Günter Wiedenhöft, 23.5.1963, in: BStU, MfS, A-SKS 117036, Bl. 46, sowie Schlussbericht der ZERV, 23.5.1995, in: StA Berlin, Az. 27 Js 133/91, Bd. 2, Bl. 60. [12] Vgl. Funkspruch Nr. 265 [des VPKA Potsdam], 25.3.1963, in: BArch, VA-07/8462, Bl. 212. [13] Vgl. Operative Tagesmeldung Nr. 84/63 der NVA/Stadtkommandantur Berlin/Operative Abteilung, 26.3.1963, in: BArch, VA-07/4731, Bd. 2, Bl. 186, sowie Operative Tagesmeldung Nr. 85/63 der NVA/Stadtkommandantur Berlin/Operative Abteilung, 27.3.1963, in: Ebd., Bl. 191. [14] Vgl. Funkspruch Nr. 265 [des VPKA Potsdam], 25.3.1963, in: BArch, VA-07/8462, Bl. 212.
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