Todesopfer > Mundt, Ernst

Information des MfS (an Erich Honecker) über den Fluchtversuch von Ernst Mundt

5. September 1962

E.I. über

einen versuchten Grenzdurchbruch im Bereich der III. Grenzabteilung, Unterabschnitt 1. Kompanie

Am 4.9.1962 gegen 14,20 Uhr wurde
    Mundt, Ernst
    geb. am 2.12.1921 in Bad Polzin
    wohnhaft: Berlin NO 55, (...)
im Unterabschnitt der 1. Kompanie im Bereich des Postens 1 Gartenstraße beim Versuch, die Staatsgrenze der DDR in Höhe der Bergstraße auf der Friedhofsmauer des Sophienfriedhofes zu durchbrechen, durch den in diesem Abschnitt eingesetzten Posten
    Uffz. (...)
    geb. am (...)
    wohnhaft: (...)
    VP seit: 9.7.1960
    Mitglied der SED, verheiratet
    Posten in der 1, Kompanie/3. Zug/Trapo
nach Abgabe eines Warnschusses durch einen gezielten Kopfschuß schwer verletzt. Der Grenzverletzer verstarb an den Folgen der Verletzung im VP Krankenhaus.

Zum Sachverhalt:

Der 3. Zug der 1. Kompanie war am 4.9.1962 in der Zeit von 67,00 Uhr bis 15,00 Uhr im Abschnitt rechts Bergstraße bis ausschließlich KPP Chausseestraße eingesetzt.

Uffz. (...) war zusammen mit seinem Postenführer
    Fw. (...)
    geb. am (...)
    wohnhaft: (...)
    VP seit 1.3.1957
    Mitglied der SED/verheiratet
    Postenführer im 3. Zug der 1. Kompanie/Trapo
im Bereich des Posten 1 im Gebäude der Transportpolizei im Nordbahnhof an der Gartenstraße eingesetzt.

Gegen 14,20 Uhr sah der Uffz. (...), wie sich eine unbekannte männliche Person auf der Friedhofsmauer des Sophienfriedhofes (Bergstraße) in Richtung Staatsgrenze bewegte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Grenzverletzer ca. 50 Meter von der Staatsgrenze entfernt. Zum gleichen Zeitpunkt vernahm Uffs. (...) von der anderen Seite der Friedhofsmauer die Stimme einer weiblichen Person, die folgendes rief: "Mache dich runter, mache keinen Quatsch". Auf Grund der Beschaffenheit des dortigen Geländes konnte Uffz. (...) die weibliche Person nicht sehen. Ungeachtet der Aufforderung bewegte sich der Grenzverletzer weiter in Richtung der Staatsgrenze. Unteroffizier (...) gab daraufhin einen Warnschuß ab.

Der Grenzverletzer, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits bis ca. 30 m der Staatsgrenze genähert hatte, beachtete den Warnschuß nicht. Uffz. (...) machte daraufhin von der Schußwaffe Gebrauch und gab einen Zielschuß ab. Ingesamt wurden von ihm nur 2 Schuß abgegeben. Andere Posten haben die Schußwaffe nicht angewandt.) Der Grenzverletzer fiel ca. 2 bis 3 Meter von der Staatsgrenze entfernt getroffen in das Gelände des Sophienfriedhofes (Bereich der II. GA). Westberliner Territorium wurde dabei nicht verletzt.

Anschließend verständigte der Uffz. (...) sofort den Kompaniestützpunkt, der sofort die Bergung des Grenzverletzers veranlaßte. Der Grenzverletzer war bereits gegen 14,35 Uhr geborgen und wurde anschließend zum VP-Krankenhaus überführt.

Die auf dem Sophienfriedhof diensttuenden Posten, Angehörige der 4. Kompanie der II. GA, Postenführer Ofw. (...) und Posten Gefr. (...), gaben auf Befragen an, den Grenzverletzer ebenfalls mehrmals zum Stehenbleiben aufgefordert zu haben. Da zu diesem Zeitpunkt durch Uffz. (...) die Schußwaffe angewandt wurde, haben sie keine weiteren Handlungen durchgeführt.

Zum Zeitpunkt des Abtransportes waren auf dem Gelände des Sophienfriedhofes hinter der Absperrung ca. 30 Personen (Zivilisten) anwesend.

Nach der Bergung des Grenzverletzers erschienen auf der Westberliner Seite, gegenüber der Gaststätte "Bernauer Eck" auf der Höhe des Sophienfriedhofes, 2 MTW der BPO mit ca. 30 Mann Besatzung sowie mehrere Funkstreifenwagen, ein Westberliner Krankenwagen sowie 2 Jeeps der französischen Besatzer. Die Handlungen dieser Kräfte erstreckten sich auf die Beobachtung unseres Geländes. Außerdem waren auf westlicher Seite ca. 150 Zivilpersonen anwesend.

Quelle: BStU, MfS, ZAIG Nr. 581, Bl. 44-47
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