Todesopfer > Kühl, Werner

Bericht der DDR-Grenztruppen zur Erschießung von Werner Kühl

25. Juli 1971

[...]

Betr.: Untersuchungsbericht über einen verhinderten Grenzdurchbruch durch Grenzposten des Grenzregiments 42

Bezug:

Zur Untersuchung wurden befohlen:
    1. Oberstleutnant P(...)

    Ltr. UA Org./Auffüllung
    Grenzkommando MITTE

    2. Oberstleutnant B(...)

    Oberinstrukteur Politschulung
    Grenzkommando MITTE
An der Untersuchung nahmen teil:
    Major B(...) m.d.F.b. K-GR-42
Am 24.07.1971 gegen 22.40 Uhr erschien beim Grenzposten im Abschnitt Pq. 1596/8a das Ehepaar
    (...) und (...),
wohnhaft Berlin (...), zur Zeit Britzer Allee 143 (Gartengrundstück) und informierte den Grenzposten, daß zwei männliche Personen ostwärts Britzer Allee den Hinterlandsicherungszaun zerschneiden. Nach der sofortigen Meldung des Postenführers an den Führungspunkt erfolgte durch das Grenzregiment 42 im Zusammenwirken mit der Volkspolizeiinspektion Treptow die Auslösung der entsprechenden Variante.

Gegen 22.45 Uhr beobachtete der im o.g. pq eingesetzte Grenzposten in ca. 150 m Entfernung zwei männliche Personen. Die Grenzverletzer bewegten sich nach Überwindung des Hinterlandsicherungszaunes im "laufschritt" in Richtung Sperrgraben. Der Grenzposten eröffnete sofort das Feuer. Beide Grenzverletzer versuchten in Richtung Hinterland zu entkommen, dabei brach ein Grenzverletzer Tod zusammen, worauf der andere nochmals versuchte in Richtung Sperrgraben den Handlungsstreifen zu überwinden.

Durch die widerholte Feuerführung wurde dieser Grenzverletzer schwer verletzt.

Die Feuerführung erfolgte ausschließlich in Richtung Territorium der Deutschen Demokratischen Republik.

Die Bergung erfolgte unmittelbar danach durch den Kommandeur Grenzsicherung, Hauptmann B(...) KC 4./GR-42 unter Absicherung durch die Alarmgruppe und mit aktiver Unterstützung von zwei Funkstreifenwagen der Volkspolizei.

Die unmittelbaren Handlungen zur Vernichtung und Bergung der Grenzverletzer wurden vom Gegner vermutlich eingesehen. Der Abtransport der Grenzverletzer erfolgte gegen 23.40 Uhr durch einen Rettungswaagen der Berliner Feuerwehr in das MP-Krankenhaus Berlin.

Die eingeleiteten Maßnahmen zur weiteren Sicherung der Staatsgrenze im genannten Abschnitt waren zweckmäßig.

Das handelnde Postenpaar welches den Grenzdurchbruch verhinderte, wurde sofort abgelöst.

Im verlauf der weiteren Handlungen erschienen auf Westberliner Gebiet Zivilpersonen und vereinzelt uniformierte Kräfte des Gegners. Die genaue Anzahl war nicht feststellbar.

In der Zeit von 00.55 Uhr bis ca. 01.30 Uhr erschien auf Westberliner Gebiet die mobile Fernsehkamera B 163 mit 4 Zivilpersonen, ein PkW mit einem Zolloffizier und PkW mit einer Zivilperson ohne Handlungen zu führen.

Bei Aufklärungsmaßnahmen durch Kräfte des Zusammenwirkens gegen 02.00 Uhr wurden durch Major F(...), Offizier für operative Arbeit des GR-42 auf westberliner Gebiet Blitzlichtaufnahmen festgestellt, wobei vermutlich Aufnahmen von unseren Genossen entstanden. Die auf Westberliner Gebiet handelnden Kräfte wurden von unseren Genossen vorher nicht erkannt.

Die Gesamthandlungen zur Bergung der Grenzverletzer wurden durch Oberstleutnant (...), Kommandeur GR-(...), der in Zivil und im angetrunkenen Zustand in die Handlungen eingriff, behindert.

Schlußfolgerungen:

1. Die Verhinderung des geplanten Grenzdurchbruchs und die Vernichtung der Grenzverletzung erfolgte im Ergebnis des taktisch richtigen Handelns des im oben angeführten pq eingesetzten Grenzpostens. Die sofortige Reaktion des Grenzpostens auf die Information des Ehepaar (...) führte schnell zu zweckmäßigen Handlungen des diensthabenden Stellvertreters des Kommandeurs GR-42 im Zusammenwirken mit der Volkspolizeiinspektion Treptow. Der Kommandeur Grenzsicherung handelte aktiv und entschlossen.

2. Die Handlungen zur Verhinderung des Grenzdurchbruchs und zur Bergung der Grenzverletzer wurden vom Gegner vermutlich beobachtet. Im Ergebnis der Handlungen erschienen einzelne Zivilpersonen im eigenen Hinterland (Anlieger der Gartenkollonie Britzer Allee) und bekamen zum Teil von den Handlungen Kenntnis. Die Namen dieser Personen sind bekannt und wurden den Organen des Zusammenwirkens übergeben.

3. Das Verhalten des Oberstleutnant (...) erfordert die Einleitung einer Untersuchung durch das Grenzkommando MITTE.

(...)
Oberstleutnant

Quelle: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. XII, Nr. 1, Bl. 217-220
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