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„Die Schusswaffe zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen soll nicht länger angewendet werden": Diese Anweisung an die DDR-Grenztruppen vom 3. April 1989 hat die Stasi-Passkontrolleure nicht erreicht
 
"Die Schusswaffe zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen soll nicht länger angewendet werden": Diese Anweisung an die DDR-Grenztruppen vom 3. April 1989 hat die Stasi-Paßkontrolleure nicht erreicht (Foto: AP Photo)
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