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Pressemitteilung der Bundesregierung zur Ausweisung des ARD-Fernsehkorrespondenten Lothar Loewe aus der DDR, 30. Dezember 1976

Pressemitteilung der Bundesregierung zur Ausweisung des ARD-Fernseh-Korrespondenten Lothar Loewe aus der DDR, 30. Dezember 1976

Pressemitteilung der Bundesregierung zur Ausweisung des ARD-Fernsehkorrespondenten Loewe aus der DDR



Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gibt bekannt:
  1. Der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Staatssekretär Gaus, hat auf Weisung der Bundesregierung im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR eine Note der Bundesregierung übergeben, in der diese nachdrücklich dagegen protestiert, daß die Regierung der DDR dem Fernsehkorrespondenten der ARD, Lothar Loewe, die Akkreditierung entzogen und ihn aufgefordert hat, die DDR binnen 48 Stunden zu verlassen. Die Bundesregierung stellt in der Note fest, daß diese Schritte nicht vereinbar sind mit den Vereinbarungen zwischen den beiden deutschen Staaten. Die rechtmäßige Ausübung der beruflichen Tätigkeit eines Journalisten muß auch eine kritische Berichterstattung und subjektive Bewertungen einschließen. Die Bundesregierung stellt ferner fest, daß die Maßnahmen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa widersprechen. Die Bundesregierung fordert die Regierung der DDR auf, ihre Maßnahmen zu überprüfen. Sie betont, daß es im Interesse beider Staaten liegt, nachteilige Belastungen der Beziehungen zu vermeiden.

  2. Der Geschäftsträger der Ständigen Vertretung der DDR, Dr. Baumgärtel, wurde in das Bundeskanzleramt gebeten und in gleichem Sinne unterrichtet.


Quelle: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hg.), Zehn Jahre Deutschlandpolitik, Bonn 1980, S. 313.
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