Chronik

Chronik 1972

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    • 16. Oktober

      1972

      In der DDR tritt das „Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft" in Kraft. Personen, die vor dem 1.1.1972 aus der DDR geflohen sind, verlieren die DDR-Staatsbürgerschaft, werden nicht mehr strafrechtlich verfolgt und dürfen, ohne eine Verhaftung zu riskieren, die Transitwege benutzen und besuchsweise in die DDR einreisen.
    • 17. Oktober

      1972

      Der DDR-Innenminister erlässt eine „Anordnung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR", derzufolge DDR-Bürgern unterhalb des Rentenalters Besuchsreisen in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin in Ausnahmefällen, so genannten „dringenden Familienangelegenheiten", gestattet werden können.

      Die zulässigen Reisegründe, bei denen Genehmigungen erteilt werden können, sind auf Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle von westdeutschen Verwandten 1. Grades beschränkt; 1973 wird dieser Katalog auf silberne und goldene Hochzeiten sowie 60-, 65- und 70-jährige Ehejubiläen erweitert.

      Voraussetzung einer Genehmigung ist einerseits die schriftliche Zustimmung der Arbeitsstelle, andererseits das Vorhandensein von Familienangehörigen, insbesondere von Kindern, die als Geiseln in der DDR zurückgelassen werden müssen. Jährlich etwa 40.000 DDR-Bürgern wird bis 1982 die Erlaubnis zum Besuch ihrer Verwandten in der Bundesrepublik erteilt. Anordnung des DDR-Innenministers über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR, 17. Oktober 1972 weniger anzeigen
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