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Gescheiterte Flucht mit einem LKW in Glienicke/Nordbahn, 26. April 1989

Gescheiterte Flucht mit einem LKW in Glienicke/Nordbahn, 26. April 1989: Die Schäden an der Hinterlandmauer, einem Stacheldrahtzaun und einem Lichtmast muss der Flüchtling anschließend zahlen
Am 26. April 1989 versucht ein 21-jähriger Gießwagenvorbereiter aus Bergfelde, beschäftigt im Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf, die Sperranlagen in Glienicke, im Norden von Berlin, mit einem gestohlenen LKW des Typs „Kras“ zu überwinden. Der LKW durchbricht die Hinterlandmauer und einen Stacheldrahtzaun, fährt sich jedoch im Sand des Todesstreifens fest, als er gegen einen Lichtmast prallt und diesen umreißt.

Nach der Abgabe eines Warnschusses wird der 21-Jährige festgenommen, in das Stasi-Gefängnis nach Potsdam verbracht, dort vernommen und am 12. Juli durch das Kreisgericht Potsdam-Stadt zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Der LKW sollte den 21-jährigen Gießwagenvorbereiter durch die Sperranlagen in Glienicke in den Westen bringen. Der Versuch scheitert, als der LKW sich im Sand festfährt, 26. April 1989
Die Potsdamer Stasi rechnet ihm zudem die Verursachung eines Schadens an den „Grenzsicherungsanlagen“ in Höhe von 12.377,51 Mark vor.

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