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Gescheiterte Flucht über Ungarn durch die Donau in den Westen1. Dezember 1984

Eike Radewahn lebt in Magdeburg und arbeitet als Krankenschwester. Von Kindheit an wird die junge Frau als Christin benachteiligt. Sie möchte die Welt kennen lernen, darf aber wie alle DDR-Bürger nur in die "sozialistischen Bruderstaaten" reisen. Seit Jahren trägt sie sich mit Fluchtgedanken.

Im Sommer 1983 fährt die 18-Jährige ins bulgarische Rila-Gebirge. Dort lernt sie den 39-jährigen Werner K. kennen, einen Ingenieur aus Ost-Berlin. Die beiden verlieben sich und werden ein Paar. Sie beschließen, gemeinsam von Rumänien aus durch die Donau nach Jugoslawien zu fliehen. Die Strömung ist gefährlich, doch die junge Frau ist eine erfahrene Schwimmerin, und Werner K. will trainieren.

1984 erhalten Eike Radewahn und Werner K. die beantragte "Reiseanlage für den visafreien Reiseverkehr" nach Ungarn und Rumänien. Auch Werners Freund Frank S., der gemeinsam mit dem Paar flüchten will, beantragt diese Reiseerlaubnis bei der Volkspolizei. Doch sie wird ihm verwehrt, weil er einen Antrag auf Ausreise gestellt hat. Um Frank die Flucht dennoch zu ermöglichen, erklärt Eike Radewahn bei der Volkspolizei in Magdeburg, ihr Papier verloren zu haben. Sie erhält ein neues Dokument, das Werner K. für Frank S. präpariert. Die Fälschung ist nicht zu erkennen.

Am 25. November 1984 fliegt die junge Frau mit zwei Neoprenanzügen im Gepäck nach Budapest. Werner K. und Frank S. machen sich mit dem Auto auf den Weg. Unterwegs kaufen sie den dritten Neoprenanzug und die Schwimmflossen. Bei der Kontrolle an der tschechisch-ungarischen Grenze fällt Franks gefälschte Reisegenehmigung niemandem auf.

Von Budapest fahren die Drei am 29. November 1984 mit dem Auto nach Rumänien. Am nächsten Abend erreichen sie ihr Ziel: ein Motel am "Eisernen Tor", direkt an der Donau. Noch in dieser Nacht wollen sie die Flucht wagen. Im Motelzimmer treffen die Freunde letzte Vorbereitungen. Warme Kleidung, die sie nach dem Schwimmen durch die eiskalte Donau sofort anziehen müssen, verpacken sie wasserdicht in Folie. Um beim Schwimmen die Hände frei zu haben und die Folienpakete nicht zu verlieren, sollen sie mit Seilen um die Hüften gebunden werden. Zum Schutz gegen die Kälte reiben sich die Drei von Kopf bis Fuß mit Vaseline ein. Zwei Stunden nach Mitternacht klettern die Flüchtlinge in Neoprenanzügen aus dem Motelzimmer ins Freie.

Kriechend erreichen sie im Schutz der Dunkelheit die meterhohe, steile Betonböschung am Ufer der Donau. Vorsichtig seilen sie die Kleiderpakete zum Strand ab. Im Krebsgang kriechen sie hinterher und ziehen die Flossen an. Die Männer stehen bereits bis zum Hals im Wasser, als plötzlich Schüsse fallen. An der Betonböschung schlagen die Projektile Funken. Die Flüchtlinge stehen Todesangst aus. Sie werden festgenommen, zu einem Grenzstützpunkt gefahren und mit erhobenen Händen an einen Zaun gekettet. Alle drei werden von den Grenzern beschimpft und mit Gewehrkolben geschlagen. Hilflos ist Eike Radewahn sexuellen Übergriffen der Grenzer ausgeliefert. In den frühen Morgenstunden wird sie losgebunden und im Stützpunkt von zwei Grenzern vergewaltigt.

Am frühen Abend werden die Flüchtlinge zum nächsten Bahnhof gebracht und mit dem Zug nach Bukarest gefahren. In den Räumen der Bukarester Bahnpolizei müssen sie mit ansehen, wie ein etwa zwölfjähriger Junge zu Tode geprügelt wird.

Vom Bahnhof werden die Drei zum Flughafen Bukarest transportiert, wo sie unter Bewachung eine Woche lang ausharren müssen. Die Mahlzeiten dürfen sie im Flughafen-Restaurant einnehmen, in dem sich kaum Passagiere befinden. Als eine Gruppe westdeutscher Journalisten das Restaurant aufsucht, gelingt es der jungen Frau, einen Kassiber zu übergeben. Eike Radewahn und die beiden Männer werden in die DDR ausgeflogen und im Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis inhaftiert. Auch in Potsdam ist die junge Frau sexuellen Übergriffen der Gefängniswärter ausgesetzt.

Am 3. Mai 1985, nach fast fünfmonatiger Untersuchungshaft, verurteilt das Kreisgericht Potsdam-Stadt Eike Radewahn wegen "ungesetzlicher Verbindungsaufnahme" und "ungesetzlichen Grenzübertritts" zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Frank S. wird ebenfalls zu drei Jahren verurteilt, Werner K. zu drei Jahren und zwei Monaten. Die Strafe muss Eike Radewahn im Frauengefängnis Hoheneck antreten. Am 13. November 1985 gelangt sie aus der Haft in den Westen, freigekauft von der Bundesrepublik.

Text: Farina Münch

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