Heinz Cyrus, schwer verletzt an der Berliner Mauer und an den Folgen gestorben: NVA-Meldung über den Fluchversuch von Heinz Cyrus, 10. November 1965

Betr.: Versuchter Grenzdurchbruch im Abschnitt der 3. GK – GR 33 verhindert durch Anwendung der Schußwaffe

Bezug: Sofortmeldung FS – Nr. 35

Am 10.11.1965 gegen 20.55 Uhr versuchte in der Gartenstr., Abschnitt des GR 33/ 3. GK der


    Cyrus, Heinz, Eberhard
    geb. am 05.06.1936 in Greifswald
    wohnh. in Dreschwitz / Rügen
    Familienstand: Geschieden
    Beruf: Melker
    Arbeitsstelle: nicht bekannt


die Staatsgrenze in Richtung Westberlin ui durchbrechen.

Die Grenzposten Gartenstr. bestehend aus


    Postenführer Gefr. U(...), Rudi
    Posten Sold. S(...), Wolfgang


bemerkte, nach Anschlagen des dort eingesetzten Wachhundes, eine Person in Richtung Staatsgrenze, kriechend. Der Posten Sold. S(...) meldete sofort seine Beobachtung dem Kommandeur der Grenzsicherung auf dem Führungspunkt. Nach der Meldung schoß er Gefechtsfeldbeleuchtung und beobachtete den Grenzverletzer weiter. Nachdem der Fluchtweg des Grenzverletzers in das eigene Hinterland durch den Kraftfahrer


    Sold. M(...), Hartmut und
    Sold. S(...), Frank


als Begleitposten abgeriegelt war, gab Soldat S(...) einen Feuerstoß (3 Schuß) ab, da der Grenzverletzer auf Anruf nicht stehenblieb. Der Grenzverletzer sprang auf und versuchte in das Haus Gartenstr. 85 zu entkommen. Soldat M(...) sah den Grenzverletzer und gab ebenfalls einen Feuerstoß (3 Schuß) ab. Der Nachbarposten Bergstr., der 2.GK (Nahtposten), bestehend aus


    Postenführer Unteroffizier K(...), Siegfried
    Posten Unteroffizier T(...), Lothar


beobachtete die Bewegung in der Gartenstr., hörte den Anruf und sah eine Person in Richtung Hinterland laufen.

Er gab auf die Person 2 Feuerstöße (11 Schuß) ab.

Der Grenzverletzer entkam in das Haus Gartenstr. 85. Bei der sofort eingeleiteten Durchsuchung des Hauses durch die Reservegruppe flüchtete der Grenzverletzer in die 4. Etage des Vorderhauses und sprang aus dem Flurfenster auf den Hof.

Der Grenzverletzer wurde auf dem Hof verletzt festgenommen und mit einem MTW in das Krankenhaus der Volkspolizei (Scharnhorststr.) unter Begleitung eines Funkstreifenwagens der VP überführt.

Der Grenzverletzer wurde durch die Schußwaffenanwendung nicht verletzt. Seine Verletzungen sind auf den Sprung aus dem Fenster zurückzuführen. Er verblieb im VP-Krankenhaus.

Bei der Feuerführung des Grenzpostens Bergstr. wurde der in der Gartenstr. abgestellte MTW VA 59 – 4043 durch einen Schuß in den linken Türholm des Fahrerhauses beschädigt.

Eingeleitete Maßnahmen:


    - Meldung an GR 33, 1.GBr., Abwehroffizier

    - Einsatz der Reservegruppen des FP 2 und 3 zur Abriegelung des Hinterlandes und Durchsuchung des Geländes

    - Einsatz einer Untersuchungsgruppe, bestehend aus


      Hauptmann S(...) Stab 1.GBr.
      Hauptmann D(...) Stab 1.GBr.
      Leutnant D(...) Stellv PA 3. GK
      Oberleutn. K(...) Stellv. PA 2.GK


    - Verständigung aller im Grenzdienst eingesetzten Kräfte mit Auswertung der Methode des versuchten Grenzdurchbruchs


Schlußfolgerungen:


    - Die eingesetzten Grenzposten und Reservekräfte haben durch taktisch zweckmäßiges Verhalten den versuchten Grenzdurchbruch verhindert und den Grenzverletzer festgenommen

    - Das OZW mit Reservekräften aus dem Hinterland heraus muß entsprechend verschieden festgelegter Varianten verbessert werden.


Kommandeur GR 33

- Oberstleutnant -


Quelle: BArch, VA-07/16934, Bl. 101-103


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