14. Der Schießbefehl

Kalaschnikow (AK 47)

Todesschüsse auf Flüchtlinge sind neben der allgemeinen Überwachung, der Vorfeldsicherung durch Stasi und Volkspolizei, schwer überwindbaren Sperranlagen und einer dichten Staffelung von Grenzposten der entscheidende Eckpfeiler des DDR-Grenzregimes. Nur die Androhung der Todesstrafe – und in letzter Konsequenz deren Vollstreckung – bietet dem SED-Regime ausreichend Gewähr, Fluchten dauerhaft zu unterbinden.

In den nach 1990 eingeleiteten Strafverfahren wegen der Todesschüsse auf Flüchtlinge bestritten die Mitglieder der ehemaligen politischen und militärischen Führung der DDR vehement, dass es jemals einen Schießbefehl gegeben habe. Formaljuristisch betrachtet muss ihnen Recht gegeben werden, denn die Gesetze, Dienstvorschriften und Befehle zum Schußwaffengebrauch begründeten lediglich einen "Erlaubnistatbestand", nicht jedoch die Verpflichtung zum Todesschuss. Doch Recht und Gesetz sind in der DDR der politischen Opportunität unterworfen. Politische Strafgesetze, die Fluchtversuche unter bestimmten Bedingungen als Verbrechen definieren, eine ideologische Indoktrination, die junge Soldaten zum bedingungslosen Hass auf den "Grenzverletzer" erzieht, Belobigungen und Prämien für Todesschützen rücken die "Erlaubnis" nahe an die Pflicht.

"Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten" - mit diesem Befehl werden die DDR-Grenzsoldaten bis in die achtziger Jahre tagtäglich auf ihren Posten in den Todesstreifen geschickt. Nach wie vor, so Erich Honecker 1974 im Nationalen Verteidigungsrat der DDR, "muß bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schußwaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schußwaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen."

Passt es der SED-Führung dagegen politisch nicht ins Konzept, dass an der Grenze geschossen wird – etwa im Umfeld von internationalen Veranstaltungen oder Staatsbesuchen, bei denen die DDR im Rampenlicht steht -, wird der Schießbefehl für kurze Zeit außer Kraft gesetzt.

Proteste gegen die Tötung von Flüchtlingen finden in der SED-Spitze umso mehr Beachtung, je stärker die DDR um internationale Anerkennung buhlt und in den achtziger Jahren schließlich in wirtschaftliche Abhängigkeit vom Westen gerät. Am 3. April 1989 weist Honecker an, "die Schußwaffe ... zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen" nicht länger anzuwenden. Die drohende internationale Isolierung der DDR nach den Todesschüssen auf Chris Gueffroy zeigt Wirkung. "Lieber einen Menschen abhauen lassen, als in der jetzigen politischen Situation die Schußwaffe anzuwenden", lässt SED-Generalsekretär Erich Honecker seinen Militärs verbindlich ausrichten.

Der Schießbefehl, eine Existenzbedingung des SED-Staates, ist damit aufgehoben. Nur sieben Monate später verschwindet die DDR.


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