Chronik

September 1990

Besiegelt: Am 12. September 1990 wird der Zwei-plus-Vier-Vertrag in Moskau unterzeichnet

4. September: "Das Gesetz über den Umgang mit den Stasi-Daten vom 24.8.1990 muss in vollem Umfang Bestandteil des Einigungsvertrages werden": Um dieser Forderung Gehör zu verschaffen, besetzen DDR-Bürgerrechtler am 4. September 1990 mehrere Räume in der ehemaligen Zentrale der DDR-Staatssicherheit. Damit protestieren sie gegen die im Einigungsvertrag getroffene Regelung, derzufolge die Aufbewahrung, Nutzung und Sicherung der MfS-Unterlagen aufgrund der erheblichen Eingriffe in bundesdeutsche Grundrechtspositionen nach der Vereinigung gesetzlich umfassend neu festgelegt werden sollen.

DDR-Bürgerrechtler, darunter auch die Mitbegründerin des Neuen Forum, Bärbel Bohley, besetzen am 4. September 1990 mehrere Räume in der ehemaligen Stasi-Zentrale

5. September: Im Bundestag findet die erste Lesung des Einigungsvertrages statt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble betont in seiner Rede, dass der Einigungsvertrag aufgrund seiner Regelungsbreite und der vorgenommenen rechtlichen Vereinheitlichungen in der Rechtsgeschichte "ohne Beispiel" ist.

6. September: In Anwesenheit von Bundespräsident Richard von Weizsäcker behandelt die Volkskammer den Einigungsvertrag in erster Lesung. Ministerpräsident Lothar de Maizière hebt in seiner Einschätzung des Vertragswerkes vom 31. August unter anderem hervor, dass es hinsichtlich der Akten der Staatssicherheit inzwischen schon Gespräche und Absprachen in Form eines Briefwechsels gegeben hat. Die Nachbesserungen ("Präzisierungen") bezeichnet er als "zufriedenstellende" Lösung.

Die Bürgerrechtler dagegen empfinden die zwischen Bonn und Berlin ausgehandelten Nachbesserungen als unbefriedigend und setzen ihre Protestaktion fort. Obwohl DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel den Stasi-Besetzern mit Anklagen wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Siegelbruch droht, kommt es landesweit zu Solidaritätsbekundungen. In Erfurt, Leipzig, Dresden und Rostock werden ebenfalls Mahnwachen organisiert.

10. September: Der Termin für die Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages durch die Außenminister der beteiligten Staaten ist für den 12. September in Moskau festgelegt, doch noch wird zwischen Bonn und Moskau heftig um den Preis gefeilscht. Der sowjetische Partei- und Staatschef Michail Gorbatschow hat am 7. September in einem Telefonat mit Bundeskanzler Helmut weitere finanzielle Kompensationen verlangt. 11 bis 12 Mrd. DM, so Bundeskanzler Helmut Kohl, sei die Bundesregierung bereit, für Stationierung, Abzug und Unterbringung der sowjetischen Streitkräfte zu zahlen.

Doch Michail Gorbatschow fordert 15 bis 16 Mrd. DM. Und wenn die Bundesregierung auf die sowjetischen Forderungen nicht eingehe, droht der KPdSU-Chef, "müsse nun praktisch noch einmal alles von Anfang an verhandelt werden." Das Scheitern der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen vor Augen, erhöht Kohl an diesem Tag das Angebot um einen zinslosen 3-Mrd.-DM-Kredit. Erst jetzt ist das letzte Hindernis beseitigt und die sowjetische Unterschrift unter den Zwei-plus-Vier-Vertrag gesichert.

Die Außenminister der Bundesrepublik, der DDR, der USA, der UdSSR, Großbritanniens und Frankreichs unterzeichnen den Zwei-plus-Vier-Vertrag in Moskau

12. September: In Moskau unterzeichnen die Außenminister der Bundesrepublik, der DDR und der Vier Mächte den "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland”. Darin verzichten die Besatzungsmächte auf ihre mit dem Zweiten Weltkrieg verbundenen Rechte und Verantwortlichkeiten in Berlin und in Deutschland als Ganzes. Deutschland erhält die souveränen Rechte über seine inneren und äußeren Angelegenheiten, bestätigt den endgültigen Charakter seiner Grenzen und verpflichtet sich unter anderem, keine Angriffskriege zu führen und die Bundeswehr auf eine Personalstärke von 370.000 Mann zu verringern. Daneben wird der Abzug der 350.000 Soldaten der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte bis 1994 vereinbart.

Dem Vertrag wird ein Brief der beiden deutschen Regierungen an die vier Siegermächte beigefügt. Darin bestätigen die beiden deutschen Außenminister die Gültigkeit der besatzungsrechtlichen Enteignungen zwischen 1945 und 1949, den Denkmalschutz für die Opfer des Krieges und der Gewaltherrschaft sowie die Anpassung völkerrechtlicher Verträge der DDR im Sinne der Interessen der beteiligten Staaten.

Der amtierende DDR-Außenminister und Ministerpräsident Lothar de Maizière gibt in Moskau eine Erklärung zum Vertragsabschluss ab. Zeitgleich mit der Unterzeichnung in Moskau äußert sich auch Bundeskanzler Kohl in der Sitzung des Bundeskabinetts zum Vertragsabschluss in Moskau.

In Ost-Berlin tagt der DDR-Ministerrat. Alle Beschlüsse dieser Sitzung können noch in den Einigungsvertrag einfließen. Einer der Tagesordnungspunkte ist das Nationalparkprogramm, dem ein neues Naturlandschaftskonzept zugrunde liegt. Der Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums moniert, dass keine Zeit gewesen sei, die Vorlage für das Nationalparkprogramm zu beurteilen. Kurzer Hand wird der Tagesordnungspunkt gestrichen. Es gelingt jedoch, diese Entscheidung rückgängig zu machen. Das Nationalparkprogramm bleibt auf der Tagesordnung. Die Ministerratssitzung endet dennoch ohne einen Beschluss über das Programm, da der Umweltminister in der Volkskammer den Beschäftigten des Unternehmens SERO, Glas-, Rohstoff- und Papierrecycling, Rede und Antwort stehen muss. Bei seiner Rückkehr geht der Ministerrat gerade auseinander. Es gelingt ihm noch einmal, alle Minister zu versammeln und das Nationalparkprogramm in buchstäblich letzter Sekunde verabschieden zu lassen. So können 10 Prozent der Fläche der DDR zu Nationalparks, Biosphärenreservate oder Naturparks erklärt werden. Das Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel" bezeichnet das Ganze als einen "weltweit einmaligen Ökodeal" und der damalige Bundesumweltminister erklärt die im Nationalparkprogramm unter Schutz gestellten Landschaften wenig später zum "Tafelsilber der deutschen Vereinigung".

Da hinsichtlich des Umgangs mit den Staatssicherheits-Akten noch immer keine Einigung erzielt worden ist und die Umsetzung der Regelungen des Gesetzes vom 24. August nach wie vor nicht garantiert wird, treten die Besetzer in der Normannenstraße in den Hungerstreik. Jens Reich, Mitbegründer des Neuen Forum, erklärt in einem Interview: "Das Gesetz ist sehr detailliert von dem Ausschuss der Volkskammer ausgearbeitet worden. Ich halte das für unmöglich, dass mit ein paar dahin gewischten Bemerkungen aus Bonn bessere Lösungen kommen können. Das ist unsere schmutzige Wäsche und unser Mief – den müssen wir selber ausräumen."

18. September: Die beiden Verhandlungsführer des Einigungsvertrages, Wolfgang Schäuble und Günther Krause, unterzeichnen eine Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages vom 31. August. Im Artikel 1 findet sich ein Kompromiss hinsichtlich des weiteren Umgangs mit den MfS-Akten.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe weist eine Klage von acht Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU gegen den Einigungsvertrag ab. Mit der Klage wollten die Abgeordneten verhindern, dass die polnische Westgrenze völkerrechtlich endgültig festgeschrieben und damit anerkannt wird.

20. September: In beiden deutschen Parlamenten wird über den Einigungsvertrag abgestimmt. 299 Volkskammer-Abgeordnete stimmen für den Vertrag; es gibt 80 Gegenstimmen und eine Stimmenthaltung. Im Bundestag votieren 440 Abgeordnete für den Einigungsvertrag; es werden 47 Gegenstimmen und drei Stimmenenthaltungen gezählt. Am darauf folgenden Tag stimmt der Bundesrat dem Vertragswerk einstimmig zu. Die Ratifikation des Einigungsvertrages durch den Bundespräsidenten erfolgt am 23. September 1990.

In der Volkskammer sorgen die Akten des Staatssicherheitsdienstes weiterhin für Aufregung. Die Besetzer aus der Normannenstraße sind mit dem am 18. September ausgehandelten Kompromiss nicht zufrieden. Es fehlt noch immer eine klare Regelung über den Zugang der Betroffenen zu ihren Akten; zudem wurde die Rehabilitierung der Opfer nicht festgeschrieben. Sechs Besetzern gelingt es, sich Zugang zur Plenardebatte der Volkskammer zu verschaffen und das Podium zu besetzen. Es kommt zu tumultartigen Auseinandersetzungen. Schließlich erhält einer der Besetzer, Reinhard Schult, die Erlaubnis zu sprechen. Er verlangt die sofortige Offenlegung der Verstrickung der Volkskammer-Abgeordneten mit der Staatssicherheit. Es könne nicht sein, so Schult, dass Mitarbeiter und Informanten der Staatssicherheit über den Einigungsvertrag entscheiden. Als einziger offenbart daraufhin der PDS-Abgeordnete Rainer Börner seine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit.

Auflösung der DDR-Grenztruppen - tausende Uniformen werden ausrangiert

21. September: Durch Befehl 49/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung, Rainer Eppelmann, werden die DDR-Grenztruppen mit Wirkung vom 30. September 1990 aufgelöst. Allein die aus Angehörigen der Grenztruppen zum Abriss der Mauer gebildeten Auflösungs- und Rekultivierungskommandos sollen fortbestehen und diese Tätigkeit – ab 2. Oktober in der Zuständigkeit des Bundesministers für Verteidigung – bis zum 1. Dezember 1990 abschließen. 54.260 Schützenwaffen und 3.060 Tonnen Munition sollen zwischengelagert bzw. an die Nationale Volksarmee übergeben werden.

Zukunft nur für den weiteren Abriss von Mauer und Schlagbäumen - die DDR-Grenztruppen haben ausgedient

Im Hinblick auf die Verwertung zehntausender jetzt überflüssiger Uniformen und anderer Bekleidungsstücke hatte sich Abrüstungsminister Rainer Eppelmann schon Tage zuvor hilfesuchend an den Pariser Modeschöpfer Karl Lagerfeld gewandt: "Ich halte es für nicht zu verantworten, diese Werte einfach zu vernichten. Nun kam mir der Gedanke, dass Sie sich diese Bestände einmal anschauen, um dann zu beurteilen, ob Sie irgendeine sinnvolle Verwendung haben", schrieb er Lagerfeld. Doch der scheint mit diesem Modeansinnen überfordert gewesen zu sein, eine Antwort aus Paris ist in den Akten jedenfalls nicht überliefert.

24. September: Der DDR Abrüstungs- und Verteidigungsminister Rainer Eppelmann und der Oberkommandierende der Warschauer Vertragsstaaten, Armeegeneral Pjotr Luschew, unterzeichnen in Ost-Berlin ein Protokoll, in dem der Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt erklärt wird.

In Bonn wird das "Gesetz über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der deutschen Einheit" unterzeichnet. Damit werden die Ablösung der alliierten Rechte, die befristeten Truppenaufenthalte und die Berlin-Zuständigkeiten der Vier Mächte konkret geregelt.

26. September: In einem Schreiben an Bundeskanzler Helmut Kohl kritisiert der sowjetische Partei- und Staatschef Michail Gorbatschow die beabsichtigten Prozesse gegen SED-Partei- und Staatsfunktionäre wegen "Landesverrat", "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" und wegen "subversiver Tätigkeit zugunsten eines fremden Staates". Er bezeichnet das Vorgehen gegen SED-Funktionäre als Verfolgung "im Geiste eines primitiven Antikommunismus" und warnt Kohl davor, seine ehemaligen Gegner zu zwingen, "den bitteren Kelch bis zur Neige zu leeren." Kohl möge bedenken, dass die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages in Moskau noch ausstehe. Am Ende seines Briefes regt Gorbatschow an, "einen Weg zu finden, um den Eifer derjenigen zu dämpfen, die nicht abgeneigt sind, den ‚Kalten Krieg’ an der innerdeutschen Front zu verlängern."

In Ost-Berlin findet die letzte Tagung des DDR-Ministerrates und der letzte NVA-Wachaufzug vor der Neuen Wache Unter den Linden statt.

27. September: In Berlin vereinigen sich die SPD der Bundesrepublik und die DDR-SPD auf getrennten Parteitagen zur gesamtdeutschen SPD.

Die erste frei gewählte DDR-Volkskammer kommt am 28. September 1990 zu ihrer letzten Tagung zusammen - nicht nur die Besucher geben ihre Karte danach ab

28. September: Die letzte Tagung der DDR-Volkskammer findet im Gebäude des früheren SED-Zentralkomitees statt. Am Tage zuvor wurde der ursprüngliche Tagungsort – der Palast der Republik – wegen Asbestverseuchung geschlossen. In der Volkskammer kommt es noch einmal zu heftigen Debatten über die Staatssicherheit. Der Rostocker Pfarrer und Bürgerrechtler Joachim Gauck, Bündnis 90, wird schließlich zum "Sonderbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes" gewählt. Die Bundesregierung sichert zu, dass Gauck auch nach der Vereinigung als Verantwortlicher akzeptiert wird. Zuvor findet eine geschlossene Sitzung statt, auf der Volkskammer-Abgeordnete, darunter Bauminister Axel Viehweger (Bund Freier Demokraten), als inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit enttarnt werden. Fünfzehn Volkskammer-Abgeordnete legen wegen ihrer MfS-Zusammenarbeit ihr Mandat nieder.

Die Besetzer in der Normannenstraße sind mit dem Erreichten zufrieden und beendeten ihre Aktion. In ihrer Schlusserklärung heben die 23 Bürgerrechtler hervor: "Unsere Aktion sollte ein Anstoß für alle BürgerInnen sein, zu jeder Zeit und an jedem Ort durch außerparlamentarisches Treiben Einfluss auf das Geschehen im Land zu nehmen."

29. September: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt zum Teil die Verfassungsklage der Republikaner, der Grünen und der Linken Liste/PDS gegen das Wahlgesetz vom 3. August 1990. Sie gibt den Klägern in dem Punkt Recht, dass das Wahlgesetz mit der fünfprozentigen Sperrklausel und dem so genannten "Huckepackverfahren" gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstößt. Das Gesetz muss überarbeitet und korrigiert werden.

Das Handbuch für den Grenzdienst hat ausgedient

30. September: Die ersten Häftlinge, die unter die am 28. September 1990 von der DDR-Volkskammer beschlossene Teilamnestie fallen, werden freigelassen. In den Strafanstalten war es zuvor zu Häftlingsrevolten gekommen. Mehrere tausend Häftlinge fordern die Überprüfung ihrer Urteile. Nicht wenige Häftlinge sitzen aufgrund fragwürdiger Aussagen und Ermittlungsmethoden der Staatssicherheit im Gefängnis. Aufgrund der Teilamnestie bekommen die Häftlinge ein Drittel ihrer Strafe erlassen. Ausgenommen werden Schwerverbrecher.