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Hans-Hermann Hertle, 9. November 1989, 15.30 Uhr: SED-Zentralkomitee erörtert Reiseverordnungs-Entwurf

Hans-Hermann Hertle, 9. November 1989, 15.30 Uhr: SED-Zentralkomitee erörtert Reiseverordnungs-Entwurf

Hans-Hermann Hertle
Chronik des Mauerfalls
Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989

Ch. Links Verlag, Berlin 1999

15.30 Uhr: Zentralkomitee erörtert neue Reiseregelungen



In der regulären Mittagspause der ZK-Tagung zwischen 14.30 Uhr und 15.30 Uhr hatte Egon Krenz den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten, Johannes Rau, im Staatsratsgebäude empfangen. Als er nach diesem Gespräch ins ZK-Gebäude zurückkehrte, berichtet Krenz, gab ihm Willi Stoph „kurz vor Beginn der Sitzung den Entwurf für eine neue Reiseverordnung in die Hand". [1] Um 15.30 Uhr wurde die Diskussion des Zentralkomitees fortgesetzt. Krenz erteilte Rudi Winter, dem Generaldirektor des Werkzeugmaschinenkombinats „Fritz Heckert", das Wort. Während dieser die strenge Bestrafung der Genossen verlangte, „die wider besseren Wissens die Meinung der Partei und des Volkes ignorierten und Machtmißbrauch zum Schaden unseres Landes und unseres Volkes begingen", eine schnelle Wirtschaftsreform forderte und vorschlug, mit einer Reduzierung der Mitarbeiter des Partei- und Staatsapparates und aller gesellschaftlichen Organisationen um die Hälfte zu beginnen, studierte Krenz den Entwurf Stophs. Wie vom Politbüro am 7. November beschlossen, stellte er ihn nach der mit wenig Begeisterung aufgenommenen Rede Winters im Zentralkomitee zur Diskussion und verlas gegen 16.00 Uhr die Stoph-Vorlage für den Ministerrat, die er korrekt als „Vorschlag" des amtierenden Vorsitzenden des Ministerrates bezeichnete. Daß das Beschlußverfahren über den Wortlaut der ihm übergebenen Vorlage im Ministerrat bereits lief, hinderte ihn nicht daran, Änderungsvorschläge durch das Zentralkomitee entgegenzunehmen und die veränderte Vorlage abstimmen zu lassen:

„Krenz: Genossinnen und Genossen! Bevor Günther [2] das Wort nimmt, muß ich noch einmal von der Tagesordnung abweichen. Euch ist ja bekannt, daß es ein Problem gibt, das uns alle belastet: die Frage der Ausreisen. Die tschechoslowakischen Genossen empfinden das allmählich für sich als eine Belastung wie ja früher auch die ungarischen. Und: Was wir auch machen in dieser Situation, wir machen einen falschen Schritt. Schließen wir die Grenzen zur CSSR, bestrafen wir im Grunde genommen die anständigen Bürger der DDR, die dann nicht reisen können und auf diese Art und Weise ihren Einfluß auf uns ausüben. Selbst das hätte aber auch nicht – würde nicht dazu führen, daß wir das Problem in die Hand bekommen, denn die Ständige Vertretung der BRD hat schon mitgeteilt, daß sie ihre Renovierungsarbeiten abgeschlossen hat. Das heißt, sie wird öffnen, und wir würden auch dann wieder vor diesem Problem stehen.

Und der Genosse Willi Stoph hat als amtierender Vorsitzender des Ministerrates eine Verordnung vorgeschlagen, die ich jetzt hier doch verlesen möchte, weil sie vom Politbüro bestätigt worden ist, aber doch solche Wirkung hat, daß ich das Zentralkomitee nicht ohne Konsultation lassen möchte.

'Beschluß zur Veränderung der Situation der ständigen Ausreise von DDR-Bürgern nach der BRD über die CSSR. Es wird festgelegt:
  1. Die Verordnung vom 30. November 1988 über Reisen von Bürgern der DDR in das Ausland findet bis zur Inkraftsetzung des neuen Reisegesetzes keine Anwendung mehr.
  2. Ab sofort treten folgende zeitweilige Übergangsregelungen für Reisen und ständige Ausreisen aus der DDR in das Ausland in Kraft:
    1. Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Versagungsgründe werden nur in besonderen Ausnahmefällen angewandt.
    2. Die zuständigen Abteilungen Paß- und Meldewesen der Volkspolizeikreisämter in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne daß dafür noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Die Antragstellung auf ständige Ausreise ist wie bisher auch bei den Abteilungen Innere Angelegenheiten möglich.
    3. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD bzw. zu Berlin (West) erfolgen.
    4. Damit entfällt die vorübergehend ermöglichte Erteilung von entsprechenden Genehmigungen in Auslandsvertretungen der DDR bzw. die ständige Ausreise mit dem Personalausweis der DDR über Drittstaaten.
  3. Über die zeitweiligen Übergangsregelungen ist die beigefügte Pressemitteilung am 10. November zu veröffentlichen.'
Diese Mitteilung hat folgenden Wortlaut: 'Wie die Presseabteilung des Ministeriums des Innern mitteilt, hat der Ministerrat der DDR beschlossen, daß bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Regelung durch die Volkskammer folgende zeitweilige Übergangsregelung für Reisen und ständige Ausreisen aus der DDR ins Ausland in Kraft gesetzt wird.' Und dann kommen faktisch die vier Punkte, die ich nicht noch einmal vorzulesen brauche.

Ich sagte: Wie wir’s machen, machen wir’s verkehrt. Aber das ist die einzige Lösung, die uns die Probleme erspart, alles über Drittstaaten zu machen, was dem internationalen Ansehen der DDR nicht förderlich ist. Genosse Hoffmann?

Hoffmann [3]: Genosse Krenz, könnten wir nicht dieses Wort 'zeitweilig' vermeiden? Das erzeugt andauernd den Druck, als hätten die Leute keine Zeit und müßten sofort und so schnell wie möglich. Könnten wir nicht – ich kenn den Gesamttext jetzt nicht –, können wir das nicht vermeiden oder umschreiben?

Krenz: Ja, man muß schreiben: 'Entsprechend der gesetzlichen Regelung durch die Volkskammer folgende Übergangsregelung' und einfach 'zeitweilig' streichen dann. Übergangsregelung ist ja eine zeitweilige.

Dickel [4]: Bis zum Inkrafttreten des Reisegesetzes.

Krenz: Also bis zum Inkrafttreten des Reisegesetzes geltende folgende Dinge, ja?

(Gemurmel)

Krenz: Einverstanden, ja?

(Gemurmel)

Krenz: Genosse Dickel, siehst du da eine Schwierigkeit? Ist richtig so, ja?

(Gemurmel)

Dickel: Was die Veröffentlichung angeht – vielleicht wäre doch zweckmäßig nicht das Ministerium des Innern, obwohl wir die faktische Durchführung machen, daß das Presseamt des Ministerrates das veröffentlicht. Denn das ist ja eine Verordnung des Vorsitzenden des Ministerrates.

Krenz: Ich würde sagen, daß der Regierungssprecher das gleich macht, ja. (Zwischenruf) Bitte?

(Gemurmel)

Banaschak [5]: Wenn wir einen solchen Passus aufnehmen, der besagt 'zeitweilig' oder 'Übergangslösung', könnte das nicht eher die Wirkung haben, daß man meint, wer weiß, was kommt...

(Unruhe, Zwischenrufe)

Krenz: Deshalb wird gesagt, daß wir sowohl 'zeitweilig' wie auch 'Übergangsregelung' vermeiden und sagen: Bis zum Inkrafttreten des Reisegesetzes, das von der Volkskammer zu beschließen ist, wird das und das und das angeordnet. – Einverstanden, Genossen? – Gut. Danke schön. Das Wort hat Günther Jahn.

Krenz: (Leise, bei abgeschaltetem Saalmikrophon, nur zu seinen Nachbarn am Präsidiumstisch): Das ist doch immer gut, so was zu machen. (Laut, über Saalmikrophon): Nach Günther Jahn folgt Günter Sieber." [6]

Unmittelbar nach dieser Unterbrechung der Tagesordnung wurde die allgemeine Debatte fortgesetzt. Keiner der nachfolgenden Redner kam an diesem Tag auf die neue Reiseregelung zurück. „Das Plenum hatte die ganze Tragweite des Beschlusses nicht erkannt", registrierte Siegfried Lorenz, der neben Krenz im Präsidium saß, die Reaktionen im Saal. Während die einleitenden Worte von Krenz und auch die Überschrift des Ministerrat-Beschlußentwurfs den ZK-Mitgliedern nahelegen mochten, daß allein eine Lösung des Problems der ständigen Ausreisen beabsichtigt war, war im Verordnungstext wie in der Pressemitteilung von „Übergangsregelungen für Reisen und ständige Ausreisen" die Rede. Privatreisen sollten ohne Vorliegen von Voraussetzungen beantragt werden können und kurzfristig genehmigt werden, Visa zur ständigen Ausreise ebenfalls ohne Voraussetzungen und sogar unverzüglich erteilt werden. Der Einwand von Kulturminister Hoffmann zeigt, daß der verlesene Text durchaus im Saal verstanden wurde.

Die aufgrund seines Vorschlages vorgenommene Änderung einer Ministerrats-Vorlage durch das SED-Zentralkomitee veranschaulicht dessen jahrzehntelang eingespieltes Selbstverständnis, die Regierung als nachgeordnetes Durchführungsorgan der SED zu behandeln. Weder Hoffmann selbst („Ich kenn den Gesamttext jetzt nicht") noch einer der anderen Minister im ZK stießen sich offenbar daran, daß ihnen als Mitgliedern des Zentralkomitees ein Beschlußentwurf des Ministerrates vorgetragen wurde, den sie als Mitglieder der Regierung noch gar nicht kannten.

Als noch folgenreicher sollte sich der in die Durchführungskompetenz der Regierung eingreifende Vorschlag von Krenz erweisen, daß der Regierungssprecher die Regelung „gleich" – und nicht erst, wie vorgesehen, am 10. November –, veröffentlichen sollte, denn damit hob er beiläufig die Sperrfrist für die Pressemitteilung auf. Der SED-Generalsekretär mißachtete dabei die jahrelang praktizierte Technik der Ministerial-Bürokratie, die Inkraftsetzung nicht durch die Fixierung eines Zeitpunktes in der Verordnung selbst, sondern stattdessen durch ihre Bekanntgabe („ab sofort", „unverzüglich") zu bewerkstelligen.

Nach der Behandlung der Verordnung im ZK trat der Parteiapparat in Funktion. Die Korrekturen wurden Harry Möbis telefonisch ins Sekretariat des Ministerrates durchgestellt. An der Einspruchsfrist der Minister, die die Ausfertigung des Ministerrats-Beschlusses frühestens ab 18.00 Uhr erlaubte, störten sich die Mitarbeiter des Parteiapparates nicht weiter; für sie war der Beschluß des Ministerrates mit der Zustimmung des Zentralkomitees gefaßt. Mit dem einleitenden Hinweis, das Politbüro habe „folgendem Beschluß des Ministerrates zugestimmt", versandte der stellvertretende Leiter des Büros des Politbüros um 16.55 Uhr den vom Zentralkomitee verabschiedeten Text der Reiseverordnung per Fernschreiben an die Ersten Sekretäre der Bezirks- und Kreisleitungen der SED. [7] Ein nicht unwesentlicher Teil dieser Adressaten – darunter alle Ersten Sekretäre der Bezirksleitungen – befand sich jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht in den Bezirken, sondern an dem Ort, an dem das Fernschreiben chiffriert abgesetzt wurde: im Zentralkomitee der SED in Berlin.

Quelle: Hans-Hermann Hertle, Chronik des Mauerfalls. Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989, Ch. Links Verlag, Berlin 1999.
[1] Krenz 1990, S. 179. [2] Als nächster Redner stand Günther Jahn, der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung von Potsdam, auf der Liste. [3] Hans-Joachim Hoffmann, geb. 1929, von 1973 bis 1989 Kulturminister der DDR und von 1976 bis 1989 bzw. 1990 Mitglied des Zentralkomitees der SED und Abgeordneter der Volkskammer der DDR. Hoffmann ist 1994 verstorben. [4] Armeegeneral Friedrich Dickel, geb. 1913, als Nachfolger von Karl Maron von 1963 bis 1989 Minister des Innern und Chef der Volkspolizei. Von 1967 bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED und Abgeordneter der Volkskammer der DDR. Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates. Dickel ist 1993 verstorben. [5] Prof. Dr. Manfred Banaschak, Jg. 1929, Chefredakteur der theoretischen Zeitschrift der SED „Einheit". [6] 10. ZK-Tagung, 9. 11. 1989, Ton-Aufzeichnung. [7] Fernschreiben des ZK der SED an die Ersten Sekretäre der Bezirks- und Kreisleitungen der SED sowie Gen. Horst Brünner, NVA, Gen. Erwin Primpke, MdI, Gen. Horst Felber, MfS, 9. 11. 1989, 16.55 Uhr, CFSNr.190. – Der von Thilo Fischer, dem stellvertretenden Büroleiter des Politbüros, abgezeichnete Entwurf des Fernschreibens ist im Aktenbestand des „Büro Krenz" überliefert, das Fernschreiben selbst dagegen nicht (SAPMO-BArch, ZPA-SED, IV 2 / 2.039 / 314, Bl. 51 f.).
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