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Ansprache von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Aufhebung der Personenkontrollen an der innerdeutschen Grenze, 1. Juli 1990

Ansprache von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Aufhebung der Personenkontrollen an der innerdeutschen Grenze, 1. Juli 1990

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin Nr. 87, 4.7.1990, S.749/50.



Freizügigkeit auf dem Weg von Deutschland nach Deutschland



Ansprache des Bundesministers des Innern am Grenzübergang Neustadt/Coburg

Der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, hielt bei der Unterzeichnung des Abkommens über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen am Grenzübergang Neustadt/Coburg am 1. Juli 1990 folgende Ansprache:

Mit dem heutigen Tage werden die Personenkontrollen an der innerdeutschen Grenze aufgehoben. Das Abkommen darüber werde ich gleich mit Herrn Minister Dr. Diestel unterzeichnen.

Ich danke den Verhandlungsdelegationen und allen anderen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit.

Was wir seit 40 Jahren erträumt haben, was viele nicht mehr zu hoffen wagten, wird Wirklichkeit: Der ungehinderte Weg von Deutschland nach Deutschland. Deutsche und die meisten Ausländer dürfen ab sofort die Grenzen zwischen den beiden deutschen Staaten sowie zwischen West- und Ost-Berlin an jeder beliebigen Stelle ungehindert überschreiten.

Was am 9. November und hier in Neustadt am 12. November 1989 mit der Öffnung der Grenzzäune seinen Anfang nahm, vollendet sich jetzt: Nach 45 Jahren der widernatürlichen und schmerzlichen Teilung Deutschlands verschwinden die Barrieren, die uns Deutsche trennten.

In unsere Freude darüber mischt sich Trauer: Über das Leid, das diese Grenze den Menschen in Deutschland zugefügt hat. Um diejenigen, die den Versuch, sie zu überqueren, mit dem Leben bezahlt haben. Darüber, daß auch 40 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges im anderen Teil unseres Vaterlandes ein Regime geherrscht hat, das auf Menschen schießen ließ, weil sie das elementarste Menschenrecht wahrnahmen: Das Recht, sich frei zu bewegen, wohin man will.

Doch die Menschen in der DDR haben dieses Regime gestürzt. Jetzt wird Freizügigkeit hergestellt. Und sie wird hergestellt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags vom 18. Mai 1990 über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.

Der Zeitpunkt ist bewußt gewählt. Soll die durch den Staatsvertrag entscheidend vorbereitete staatliche Einheit für die Menschen schon jetzt erlebbare Wirklichkeit werden, bedarf es dazu voller Bewegungsfreiheit in Deutschland.

Mehr Freizügigkeit wird ab heute auch an einer anderen Grenze herrschen. Unmittelbar nach der hiesigen Veranstaltung werde ich in Waldsassen einen von sechs neuen Grenzübergängen zur Tschechoslowakei eröffnen.

Die Verknüpfung der beiden Ereignisse bringt zum Ausdruck, daß wir die deutsche Einheit nicht aus isoliertem nationalem Egoismus, sondern in europäischer Verantwortung anstreben. Das vereinigte Deutschland muß Teil eines Europa der offenen Grenzen sein, Teil des solidarischen Miteinanders, das auch Osteuropa umfaßt.

In der Tschechoslowakei, Polen und Ungarn haben, wie in der Deutschen Demokratischen Republik, mutige Frauen und Männer in einer friedlichen Revolution die Ketten der Unterdrückung gesprengt. Vor allem ihrer Kühnheit und ihrer Vernunft verdanken wir die bahnbrechenden Veränderungen.

Wir stehen mitten in einem fundamentalen Wandel der europäischen Nachkriegsentwicklung. Demokratie, Freiheit, Menschenrechte und Soziale Marktwirtschaft - die Werte der westlichen Staatengemeinschaft - haben sich als beständig erwiesen und eine Anziehungskraft entfaltet, der Mauer und Stacheldraht nicht gewachsen waren.

Nach 45jähriger Erstarrung bietet sich nun nicht nur die Chance, die Teilung Deutschlands und Europas zu überwinden, sondern auch eine dauerhafte europäische Friedensordnung zu errichten.

Natürlich wird die Freizügigkeit, die wir heute zum Wohl der Menschen herstellen, nicht nur von den ehrlichen unter ihnen genutzt werden.

Dies kann kein Argument gegen Freizügigkeit sein; schließlich hat es hier vor der Teilung auch keine Kontrollen gegeben. Aber solange es noch zwei deutsche Staaten gibt, muß das, was innerstaatlich zur Verbrechensbekämpfung gilt, was etwa zwischen den Bundesländern selbstverständliche tägliche Praxis ist, hier gesondert vereinbart werden.

Deswegen habe ich in Übereinstimmung mit den Bundesländern und Herrn Kollegen Diestel darauf gedrungen, daß wir mit der Deutschen Demokratischen Republik eine enge Kooperation vereinbaren:

Eine Harmonisierung der wichtigsten ausländerrechtlichen, namentlich der visarechtlichen Regelungen; einen Austausch von Daten zu Fahndungszwecken; die Durchführung gründlicher Kontrollen an den Außengrenzen und eine effiziente Zusammenarbeit von Polizei und Zollverwaltung.

Diese enge Kooperation ist notwendig, wir haben sie durchgesetzt und dabei auch politisch schwierige Wege, wie die erforderliche Ergänzung des Ratifizierungsgesetzes zum Staatsvertrag, nicht gescheut.

Für die Mitarbeiter, die hier an der Grenze Dienst getan haben, mischt sich in die Freude über die Freizügigkeit Bangen um die eigene Zukunft.

Was meinen Verantwortungsbereich angeht, so fällt es mir nicht leicht, den Beamten des BGS zu sagen, daß sie auf ihrem bisherigen Platz nicht weiter verwendet werden können. Sie haben über viele Jahre Dienst für die Freiheit unseres Landes getan, und jetzt, wo allenthalben Freiheit herrscht, wird ihre bisherige Arbeit nicht mehr gebraucht.

Besonders denke ich an die Bediensteten des Bundesgrenzschutzes, die erst vor kurzem hierher wechselten, um dem Verlust ihrer Aufgaben an den alsbald kontrollfreien EG-Binnengrenzen zu entgehen. Für sie und alle Betroffenen streben wir sozialverträgliche Alternativen an. Das gilt gleichermaßen für das Personal der Zollverwaltung, mit dessen Belangen sich eine besondere Arbeitsgruppe im Bundesministerium der Finanzen befaßt.

Für die Beamten des Bundesgrenzschutzes bestehen Verwendungsmöglichkeiten bei Dienststellen des Grenzschutzeinzeldienstes an den EG-Außengrenzen oder bei den Verbänden und Einheiten, hier sogar zum Teil in der Nähe der derzeitigen Dienst- und Wohnorte. Mit den Innenministern der Länder stehe ich überdies in Verbindung, um auch einen Übertritt in die Landespolizei zu eröffnen.

Kein Arbeitnehmer muß Entlassung befürchten. Ich appelliere an Länder, Kommunen, Verbände und Institutionen, bei der Vergabe freier Stellen Bewerber von Bundesgrenzschutz und Zoll bevorzugt zu berücksichtigen, namentlich solche, die auf eine heimatnahe Verwendung dringend angewiesen sind.

Die Zukunft des Bundesgrenzschutzes steht nicht in Frage. Er wird als Polizei des Bundes auch künftig vielfältige Aufgaben haben. Neue Verwendungsmöglichkeiten zeichnen sich ab. Der Gesetzgeber hat in diesen Tagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung der Luftsicherheitsaufgaben auf den Verkehrsflughäfen auf den Bundesgrenzschutz geschaffen. Ich strebe an, dem Bundesgrenzschutz die Aufgaben der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes zu übertragen.

Schließlich kann auf eine verbandsmäßig organisierte Polizei des Bundes nicht verzichtet werden. Polizeiverbände des Bundesgrenzschutzes sind integraler Bestandteil der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Konzeption für die innere Sicherheit. Dabei wird es bleiben.

Noch vor etwas mehr als einem halben Jahr trennten uns in Deutschland fast Welten, lagen Leipzig und Dresden für viele unerreichbar fern. Nun gibt es in Deutschland keine Grenzkontrollen mehr, und auch die volle staatliche Einheit wird in wenigen Monaten erreicht sein.

Auch daß der Weg von Prag oder Budapest nach Paris oder Rom beschwerlicher war als zu Zeiten der Postkutsche, beginnt nun Vergangenheit zu sein. Menschen und Völker kommen zueinander. Es ist eine glückliche Zeit, eine Zeit, dankbar zu sein.

Es ist auch eine Zeit, die Chance für eine glücklichere Zukunft unseres alten Kontinents zu nutzen. Lassen Sie uns das mit Zuversicht und Mut tun. Der heutige Tag ist ein entscheidender Schritt dazu.

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 87, 4.7.1990.
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