Material > Dokumente > 1967

Dienstvorschrift 30/10 des Ministeriums für Nationale Verteidigung zur „Organisation und Führung der Grenzsicherung in der Grenzkompanie", 14. Dezember 1967

Der „Gebrauch der Schusswaffe" wird festgelegt "zur vorläufigen Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf ‘Halt – Grenzposten – Hände hoch!’ oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehen bleiben und keine andere Möglichkeit zur vorläufigen Festnahme besteht.  Mehr
Zum Seitenanfang