Der DDR-Innenminister erlässt eine "Anordnung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR", derzufolge DDR-Bürgern unterhalb des Rentenalters Besuchsreisen in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin in Ausnahmefällen, so genannten "dringenden Familienangelegenheiten", gestattet werden können.
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