Todesopfer > Frank, Horst

Horst Frank: Schlussvermerk der Ost-Berliner Volkspolizei

5. Mai 1962

Schlußvermerk

Am Sonntag den 29.4.1962 gegen 0030 Uhr wurde der Gärtner

Frank Horst geb. 7.5.1942 in Lommatzsch
wohnh. gewesen Bln.- Weißensee, (...)

im Grenzsicherungsgebiet in Bln.- Schönholz, durch die Grenzpolizei festgestellt.
Frank, bewegte sich kriechend in Richtung Staatsgrenze und versuchte dieselbe zu durchbrechen, um nach Westberlin zu gelangen.

Die Grenzpolizisten erteilten Warnrufe und als dieselben von dem Grenzverletzer Frank nicht beachtet wurden, gaben sie gezieltem Schüsse ab, welche den Frank verletzten und derselbe unmittelbar am Grenzzaun liegenblieb.

Frank wurde in das VP. Krankenhaus eingeliefert und sofort einer Operation unterzogen. Es wurde festgestellt, dass er einen Brustdurchschuß und einen Bauchhöhlendurchschuß davon getragen habe.

Gegen 06.30 wurde dann der hiesigen Dienststelle mitgeteilt, dass der Frank an den Verletzungen durch innere Verblutung verstorben ist.

Berichte für die Leichenaufhebung wurden am 2.5.1962 an den Generalstaatsanwalt von Groß Berlin übersandt.

Am 4.5.1962 wurde die Leiche auf Anweisung des Staatsanwaltes R(...) (Generalstaatsanwalt von Groß Berlin Abtl. II ) in das Leichenschauhaus überführt.

Der Vater des Verstorbenen Hugo F(...) wohnh. (...) wurde benachrichtigt, der nach der Freigabe die Bestattung der Leiche übernehmen muß.

Das Verfahren wird dem Gen. Staatsanwalt des Bezirks Pankow mit dem Vorschlag übersandt, dasselbe nach § 164,1 STPO einzustellen.

Weiterhin wird gebeten, das eingestellte Verfahren an EG 2 im PdVP Berlin Zimmer 6006 zurückzusenden, da MFS eine Auswertung vornehmen will.

[...]

Quelle: BStU, MfS, A 121586, Bl. 18
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