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Manfred Gertzki: MfS-Abschlussbericht über Maßnahmen zur Verschleierung seines Todes

12. Februar 1974

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Abschlußbericht

zur Grenzprovokation am 27.04.1973 in Berlin-Mitte, Reichstagsufer

Der bei der oben genannten Grenzprovokation tötlich getroffene
    G e r t z k i , Manfred geb. am 17.5.1942 in Danzig
    Beruf: Behälter- und Apparatebauer,
    Diplom-Ingenieur für Maschinenwesen
    zuletzt im VEB Elektronische Rechenmaschinen Robotron Karl-Marx-Stadt
    wohnhaft gewesen: Karl-Marx-Stadt,
wurde am 15. 5. 1973 als unbekannter Toter eingeäschert und im Urnenhain des Krematoriums Berlin-Baumschulenweg beigesetzt.

Entsprechend des vom Leiter der Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin am 10. 5. 1973 bestätigten Maßnahmeplanes wird G. bei allen offiziellen Dienststellen als "Unbekannt" geführt. Zur Abdeckung dieser Maßnahme wurde im Zusammenwirken mit der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Karl-Marx-Stadt eine konspirative Wohnungsdurchsuchung durchgeführt und alle Unterlagen und Gegenstände, die Schlußfolgerungen auf das Ereignis zuließen, eingezogen.

Beim Dez. II der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei in Karl-Marx-Stadt wurde aus den gleichen Gründen ein Ermittlungsverfahren gegen G. wegen ungesetzlichen Verlassens der DDR gemäß § 213 StGB eingeleitet, Haftbefehl erlassen und Gi in Dauerfahndung gestellt.

Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurde in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise vom Sachgebiet Staatliches Eigentum beim Rat der Stadt Karl-Marx-Stadt die Wohnung aufgelöst. Bis Mitte Juni 1973 trafen drei Briefsendungen von zwei verschiedenen Verwandten des G. aus der BRD ein. Der Inhalt dieser Briefe trug rein familiären Charakter. Obwohl die Postkontrolle bis zum 31. 12. 1973 weitergeführt wurde, wurden keine weiteren Postsendungen festgestellt. Alle durchgeführten offiziellen und inoffiziellen Überprüfungen erbrachten keinen Hinweis, daß andere Personen von dem Vorkommnis Kenntnis haben.

Die an die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Karl-Marx-Stadt übergebene Diplomarbeit und andere Arbeitsunterlagen, welche G. bei der Grenzprovokation bei sich führte, wurden von Sachverständigen als nicht bedeutungsvoll angesehen und zwischenzeitlich von der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Karl-Marx-Stadt vernichtet.

Der Vorgang und die von G. mitgeführten persönlichen Unterlagen wurden als Sperrvorgang im Archiv der Abteilung XII zur Ablage gebracht.

Quelle: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 18, Nr. 1, Bl. 155-156
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