Doppelzelle in der Potsdamer Stasi-Untersuchungshaftanstalt Lindenstraße 54/55; Aufnahme 2006 (Foto: Hans-Hermann Hertle)
Der Kopfpreis wird zunächst individuell ausgefeilscht – je nach beruflicher Ausbildung und der Höhe der verhängten Strafe. Mitte der 1960er-Jahre tritt an die Stelle eines individuellen ein Durchschnittspreis von 40.000 DM pro Häftling; bis Ende der 1980er-Jahre steigt er auf 95.847 DM an. Die Bezahlung erfolgt nicht mehr bar, sondern in Form von Warenlieferungen über das Diakonische Hilfswerk der Evangelischen Kirche. Für die DDR ist dieser Menschenhandel eine wichtige und verlässliche Devisenquelle, denn ihr politisches Strafrecht sorgt dafür, dass fortlaufend neue Häftlinge für den Verkauf zur Verfügung stehen.
Für Gegenleistungen im Wert von über 3,5 Milliarden DM erreicht die Bundesregierung zwischen 1964 und 1989 neben der Übersiedlung von 2.000 Kindern zu ihren Eltern und rund 250.000 Familienzusammenführungen die vorzeitige Freilassung von 33.755 Häftlingen. Ob der Häftlingsfreikauf eine humanitäre Aktion oder ein verwerflicher Menschenhandel war, ist bis heute umstritten.