Material > Dokumente > 1989 > April

Hertle, Hans-Hermann: Über den DDR-Schießbefehl, der nie existierte

In den Strafverfahren der vergangenen Jahre bestritten die Mit­glieder der Führung der DDR vehement, dass es je­mals einen Schießbefehl gegeben habe. Streng juristisch betrachtet haben sie recht, denn die Gesetze, Anordnungen und Befehle zum Schußwaffengebrauch begründeten lediglich einen "Erlaubnistatbestand", nicht jedoch die Verpflichtung zum To­desschuß.  Mehr

Schreiben der SED-ZK-Abteilung Internationale Verbindungen an Hermann Axen zur Entwicklung in Polen, 4. April 1989

In der DDR analyisert man die Lage in Polen und kommt zu dem Schluss, dass sich der Spielraum für die polnische Führung "weiter verengt" habe. Allerdings sei auf die "bewaffneten Organe weiterhin Verlaß".  Mehr

Aufhebung des Schießbefehls: Niederschrift über die Rücksprache beim Minister für Nationale Verteidigung am 3. April 1989, 4. April 1989

Der Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee und Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates, Generaloberst Fritz Streletz, informiert führende Militärs darüber, dass Erich Honecker informell die Aufhebung des Schießbefehls angeordnet habe.  Mehr

Zur Aufhebung des Schießbefehls, 12. April 1989

Die Aufhebung des Schießbefehls wird in den DDR-Grenztruppen in den kommenden Tagen mündlich verbreitet.  Mehr

Schreiben von Erich Honecker an die 1. Sekretäre der SED-Bezirksleitungen zur Lage in Ungarn, 26. April 1989

"Ihr könnt davon ausgehen, daß wir entsprechend den Beschlüssen unserer Partei auch zukünftig alles in unseren Kräften Stehende tun, um die mit der USAP und der UVR bestehenden Vereinbarungen über die Entwicklung der Zusammenarbeit im Geiste des proletarischen Internationalismus zu erfüllen und damit zur Verteidigung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse in Ungarn beizutragen."  Mehr
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