Das DDR-Amtsblatt veröffentlicht eine Verordnung über den „Schutz der Staatsgrenze der DDR". Darin heißt es, dass für den Aufenthalt in der Schutzzone von 500 Meter und der verbotenen Zone von 5 Kilometern zur innerdeutschen Grenze Sondergenehmigungen erforderlich sind.Mehr