In der DDR tritt das „Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft" in Kraft. Personen, die vor dem 1.1.1972 aus der DDR geflohen sind, verlieren die DDR-Staatsbürgerschaft, werden nicht mehr strafrechtlich verfolgt und dürfen, ohne eine Verhaftung zu riskieren, die Transitwege benutzen und besuchsweise in die DDR einreisen.
17. Oktober
1972
Der DDR-Innenminister erlässt eine „Anordnung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR", derzufolge DDR-Bürgern unterhalb des Rentenalters Besuchsreisen in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin in Ausnahmefällen, so genannten „dringenden Familienangelegenheiten", gestattet werden können.Mehr