In der DDR tritt das „Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft" in Kraft. Personen, die vor dem 1.1.1972 aus der DDR geflohen sind, verlieren die DDR-Staatsbürgerschaft, werden nicht mehr strafrechtlich verfolgt und dürfen, ohne eine Verhaftung zu riskieren, die Transitwege benutzen und besuchsweise in die DDR einreisen.
17. Oktober
1972
Der DDR-Innenminister erlässt eine „Anordnung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR", derzufolge DDR-Bürgern unterhalb des Rentenalters Besuchsreisen in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin in Ausnahmefällen, so genannten „dringenden Familienangelegenheiten", gestattet werden können.
Die zulässigen Reisegründe, bei denen Genehmigungen erteilt werden können, sind auf Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle von westdeutschen Verwandten 1. Grades beschränkt; 1973 wird dieser Katalog auf silberne und goldene Hochzeiten sowie 60-, 65- und 70-jährige Ehejubiläen erweitert.