Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki am 1. August 1975 (v.l.n.r.: Helmut Schmidt, Erich Honecker, Gerald Ford, Bruno Kreisky). (Foto: Bundesarchiv, Bild 183-P0801-026, Fotograf: Horst Sturm)
Gipfeltreffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Helsinki, an der 35 Staaten, darunter auch die BRD und die DDR, teilnehmen.
Dem Abschlussdokument zufolge sollen sich die Teilnehmerstaaten unter anderem von den Prinzipien des Gewaltverzichts, der Unverletzlichkeit der Grenzen, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten leiten lassen. Vereinbart wird des Weiteren auch die Förderung menschlicher Kontakte über die Grenzen hinweg.
Vor allem der Menschenrechts-„Korb 3", in dem unter anderem das Recht auf die freie Wahl des Wohnsitzes deklariert ist, trägt der DDR Probleme ein. In den folgenden Jahren berufen sich immer mehr Ausreisewillige und Oppositionelle auf das KSZE-Schlussdokument. Sie ist jedoch eine zwischenstaatliche Abmachung und Absichtserklärung, kein völkerrechtlich bindender Vertrag. Am Rande des Gipfels treffen Helmut Schmidt und Erich Honecker erstmals zusammen.
RIAS-Reportage über die Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte in Helsinki, 1. August 1975 (Quelle: Archiv Deutschlandradio, Sendung: Rundschau am Mittag, Moderator/Reporter: Jürgen Schiller, Günter Graffenberger)
RIAS-Reportage über den Anstieg der Ausreiseanträge aus der DDR unter Berufung auf die KSZE-Schlussakte und die UN-Menschenrechtskonvention, 26. Juli 1976 (Quelle: Archiv Deutschlandradio)