In der DDR tritt der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16.12.1966" in Kraft. In Art. 12, Abs. 1 des Abkommens heißt es: „Es steht jedem frei, jedes Land, auch sein eigenes, zu verlassen."
30. März
1976
In Bonn wird ein Abkommen zwischen der DDR und der Bundesrepublik zu Verbesserungen im Post- und Fernmeldewesen zwischen beiden deutschen Staaten unterzeichnet.