In der Bundesrepublik tritt das Mitbestimmungsgesetz in Kraft. Es gilt für Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (zum Beispiel AGs, KGs, GmbH), die mehr als 2.000 Beschäftigte haben.
Die Aufsichtsräte in diesen Unternehmen sind paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt; bei Stimmengleichheit entscheidet der in der Regel der Anteilseigner zugehörende Aufsichtsratsvorsitzende.weniger anzeigen