Material > Dokumente > 1961 > August > Ministerium für Nationale Verteidigung - Maßnahmen der erhöhten Gefechtsbereitschaft, 12. August 1961

Ministerium für Nationale Verteidigung - Maßnahmen der erhöhten Gefechtsbereitschaft, 12. August 1961

Ministerium für Nationale Verteidigung – Maßnahmen der erhöhten Gefechtsbereitschaft, 12. August 1961

GVS-Tgb.-Nr. Va/194/61

Geheime Verschlußsache!
1. Ausfertigung = 3 Blatt


Bestätigt:
Minister für Nationale Verteidigung
- Armeegeneral -
[Unterschrift]
Hoffmann

Maßnahmen der erhöhten Gefechtsbereitschaft



Ab 13.8.1961, 00.00 Uhr, ist für die gesamte NVA die erhöhte Gefechtsbereitschaft befohlen. Folgende Maßnahmen sind durchzuführen:
  1. Ab Truppenteil aufwärts hat sich ein diensthabender Vertreter der Leitung ständig im Objekt aufzuhalten.

  2. Als 24-Stundendienst sind nur erfahrene Offiziere einzuteilen, die sich schon längere Zeit im betreffenden Truppenteil (Einheit) befinden.

  3. Die Alarmdokumente sind zu überprüfen und auf den neuesten Stand zu bringen.

  4. Die Ausbildungsmaßnahmen sind nur in den Objekten oder in ihrer unmittelbaren Nähe durchzuführen. Truppenteile und Einheiten, die Ausbildungsmaßnahmen in größeren Entfernungen (außer Baumaßnahmen) von den Standorten durchführen, sind zurückzurufen.

  5. Die Armeeangehörigen sind zur erhöhten Wachsamkeit anzuhalten. Der Sicherung der militärischen Objekte insbesondere der Stäbe, Nachrichtenzentralen, Trafostationen, Lager und Parks ist verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Der Standortstreifendienst ist verstärkt zu organisieren.

  6. Alle Offiziere der NVA haben die persönliche Waffe ständig bei sich zu tragen.

  7. Die gesamte Bewaffnung und Technik ist zu entkonservieren und voll gefechts- bzw. einsatzbereit zu machen. In allen Werkstätten ist im Schichtsystem verstärkt die Instandsetzung der Bewaffnung, Technik und Ausrüstung durchzuführen.

  8. In jedem Truppenteil ist ein diensthabendes Bataillon (Abteilung) mit entsprechenden Verstärkungsmitteln zu befehlen. Die Transport- und Zugmittel der diensthabenden Einheit sind in der Nähe der Unterkünfte aufzustellen.

  9. Die befohlenen Nachrichtenverbindungen zu den benachbarten Stäben der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland sind ununterbrochen zu halten. Darüber hinaus sind Verbindungsoffiziere vorzusehen.

  10. Die funktechnische Aufklärung und Beobachtung des Luft- und Seeraumes ist verstärkt zu führen.
    In den Militärbezirken sind die Funktechnischen Posten und Rundblickstationen der Flak-Regimenter zu entfalten.

  11. Alle beweglichen Vorräte in den Verbänden und Truppenteilen sind auf Kraftfahrzeugen zu verladen. Die Fahrzeuge sind abzustützen. In den Lagern der Teile und Militärbezirke sind die beweglichen Vorräte auf eine Verladung und Verlegung vorzubereiten.

  12. Urlaubs- und Ausgangssperre ist anzuordnen. Die sich im Urlaub befindlichen Kommandeure und Stellvertreter ab Truppenteil aufwärts, die Chefs der Verwaltungen und Abteilungsleiter im MfNV, die Chefs der Waffengattungen und Dienste und Leiter der Abteilung (Unterabteilungen) in den Kommandos und Verbänden sind sofort zurückzuholen. Die Rückberufung aller übrigen Urlauber und Kommandierten ist vorzubereiten. Alle nicht kaserniert untergebrachten Armeeangehörigen haben sich in ihren Wohnungen aufzuhalten.

  13. Zusätzlich für LSK/LV



  14. Alle Flugzeuge jedes Geschwaders sind aufzumunitionieren und auf den Gefechtstart vorzubereiten. Zwei Drittel des fliegenden, ingenieur-technischen und Bedienungspersonals ist kaserniert unterzubringen.

  15. Entsprechend dem diensthabenden System der LSK/LV ist die Bereitschaft herzustellen.

  16. Die Verlegung der Vorkommandos der Geschwader, FTB und FTKp auf die Ausweichflugplätze ist vorzubereiten.

  17. Zusätzlich für Volksmarine

  18. In der Volksmarine hat der Bereitschaftsdienst die Bereitschaftsstufe 2 herzustellen. Der Vorpostendienst ist durchzuführen.

  19. Zusätzlich für das MfNV

  20. In allen Dienstbereichen, Waffengattungen, Verwaltungen und selbständigen Abteilungen ist der 24-Stundendienst einzuführen.

  21. Die gesamte Feldausrüstung für die Gruppe Hauptstab sowie alle zur Verlegung vorgesehenen Materialien sind zur Verladung vorzubereiten.

  22. Die bereitgestellten Reservezüge einschließlich des Lok- und Begleitpersonals sind in ständiger Einsatzbereitschaft zu halten.

Stellvertreter des Ministers
und Chef des Hauptstabes
- Generalmajor -

[Unterschrift]
Riedel

[Quelle: BA-MA, DVW 1/6284.]
Zum Seitenanfang