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„Kein Platz für die Feinde des Volkes", Volksstimme (Magdeburg), 9. September 1961

Kein Platz für Feinde des Volkes

Arbeitergericht des Ilsenburger Kupfer- und Blechwalzwerkes lehrte einen Unverbesserlichen, wer bei uns die Macht im Staate hat Nur wenige Schritte bis zur Grenze...

Gift aus Torfhaus

Einer, der nichts dazu gelernt hat

Das Wort der Arbeiter

Helle Empörung herrschte in den letzten Tagen der vergangenen Woche unter den über 1300 Arbeiterinnen, Arbeitern und Angehörigen der Intelligenz des VEB Kupfer- und Blechwalzwerk "Michael Niederkirchner" in Ilsenburg. In vielen Brigade- und Abteilungsversammlungen verurteilte, sie die volksfeindliche verbrecherische Politik des Adenauer-Regimes, zu deren Handlanger sich der ehemalige Betriebingenieur dieses Werkes, Behrends, gemacht hat.

"Wir müssen uns doch fragen: Warum haben wir das verbrecherische Tun des Behrends nicht selbst aufgedeckt und ihn als Handlanger der Militaristen und Revanchisten entlarvt, warum mußte das erst durch unsere Sicherheitsorgane geschehen? Er war bei uns in der E-Schweißerei als Schweißfachingenieur tätig, und wir haben ihm großes Vertrauen entgegengebracht. Das ist für uns eine große Lehre, als Arbeiter noch wachsamer zu sein. Besonders bei uns in Ilsenburg ist das nötig, da wir nur wenige Schritte von der Grenze entfernt sind, die unseren Staat vom Staat der Revanchisten und Militaristen trennt." Diese mahnenden Worte sprach der Brigadier der E-Schweißer-Brigade des Kupferwerkes während der Verhandlung des Arbeitergerichtes gegen den Volksfeind Behrends und seine Helfer, das am 1. September im Kupferwerk tagte.

Das Kampfkomitee gegen Menschenhandel hatte in Versammlungen der Brigaden und Abteilungen allen Angehörigen des Werkes das schändliche Treiben des Ing. Behrends dargelegt, und aus allen Brigaden und Abteilungen wurden Delegierte gewählt, die an der Verhandlung des Arbeitergerichtes teilnahmen.

Voll Zorn und Empörung traten die Vertreter der Arbeiter, der Angestellten und der Intelligenz des Werkes während der Verhandlung auf. Sie forderten die strengste Bestrafung des Behrends und seiner beiden Mitangeklagten, der Kollegin Schulze und des Kollegen Egler, aber sie zogen auch Schlußfolgerungen für die eigene Arbeit. Kollege Trümpelmann sprach im Namen der Kollegen der Kupferhütte des Werkes: "An diesem Beispiel sollten wir doch unsere Arbeit überprüfen. Auch bei uns in der Hütte gibt es noch Menschen, die sich zu Sprechern des Westfernsehens und des westlichen Rundfunks machen. Wir werden durch ständige beharrliche Aussprachen alle Kollegen bei uns überzeugen, daß Rias und Torfhaus doch nur Gift für unsere Arbeiter ausspritzen und daß man dadurch schnell, ob bewußt oder unbewußt, zum Handlanger der Feinde der Arbeiterklasse wird. Unser Ziel ist, als Antwort auf diese verbrecherischen Machenschaften unseren Jahresplan mit 101 Prozent bis zum Jahresende zu erfüllen."

Behrends, ehemals Oberleutnant bei der faschistischen Kriegsmarine, hat aus der Vergangenheit nicht die geringsten Lehren gezogen. Er hat nie in seinem Leben auch nur den Funken einer Verbindung mit der Arbeiterklasse gehabt und konnte sich demzufolge auch mit der Entwicklung in unserer Republik nach 1945 nicht anfreunden. Er war nur darauf bedacht, für sich alle Vorteile herauszuschlagen, sich ein schönes Leben zu schaffen, wobei er im Jahre 1954 nicht davor zurückscheute, sich durch Diebstahl am Volkseigentum zu vergehen. Er wurde damals aus dem Betrieb entlassen. Die Arbeiter brachten ihm aber so viel Vertrauen entgegen, daß er nach einem Jahr wieder als Ingenieur eingestellt wurde.

Durch seine engen verwandtschaftlichen Bindungen in Westdeutschland und die Beziehungen zu dem ehemaligen kaufmännischen Direktor und dem Sicherheitsinspektor des Betriebes, die beide schon vor Jahren unsere Republik verrieten, spielte er andere Angehörige des Betriebes den Menschenhändlern in die Fänge.

Dem ehemaligen Hauptmechaniker des Werkes, von dem er wußte, daß er die Republik verraten wollte, verhalf er durch seine Verbindungen zu Flugkarten, um von Westberlin aus in Westdeutschland untertauchen zu können.

Seine beiden Mitangeklagten, die Kollegin Schulze und den Kollegen Egler, zog er mit in seine verbrecherischen Machenschaften. Er veranlaßte die Kollegin Schulze, ihre Verwandten in Westdeutschland zu bitten, an seine Verwandten Geld zu schicken, damit er bei seinem Besuch in Westdeutschland gut leben konnte. Der Kollegin Schulze gab er dann die entsprechende Summe zum Schwindelkurs zurück. Das gleiche "Geschäft" machte er mit dem Kollegen Egler. Darüber hinaus verschob er illegal bei seinem Besuch in Westdeutschland weitere 900 DM.

Die Beratung des Arbeitergerichtes im Kupfer- und Blechwalzwerk war eine Lektion für Provokateure und Feinde unserer Republik. Die Arbeiter und Angestellten und die Angehörigen der Intelligenz des Werkes aber zogen daraus die Schlußfolgerung, noch wachsamer und entschlossener gegen alle Einflüsterungen des Gegners aufzutreten und sich entschieden mit notorischen Hörern von Torfhaus und Rias auseinanderzusetzen. Das Kampfkomitee gegen Menschenhandel schlug dem Arbeitergericht einen Beschluß vor, der einstimmig verabschiedet wurde. Darin wird festgestellt, daß alle drei Personen in ihren Handlungen den Machenschaften der Bonner Militaristen und Kriegstreiber Vorschub geleistet und Unterstützung gegeben haben. "Gerade in der jetzigen Situation, wo die Anstrengungen des deutschen Volkes zum Abschluß eines Friedensvertrages, zur Bändigung der Kriegsgefahr verdoppelt werden, sind diese Handlungen besonders verwerflich. In Anbetracht der gegenwärtigen Lage schlägt das Komitee vor:

1. Gegen den Kollegen Behrends:

a) fristlose Entlassung aus dem Betrieb, b) Ausweisung aus der Sperrzone durch Aufnahme eines gerichtlichen Verfahrens durch die zuständigen Organe, c) Aberkennung der Altersversorgung entsprechend den betrieblichen Vereinbarungen.

2. Gegen die Kollegin Schulze und den Kollegen Egler: Es wird den zuständigen Organen empfohlen, zu überprüfen, inwieweit die Forderungen der Brigaden und Abteilungen zur Erteilung der Aufenthaltsbeschränkung in der Sperrzone gerechtfertigt sind.

Quelle: Volksstimme (Magdeburg), 9.9.1961
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