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Zur Aufhebung des Schießbefehls, 12. April 1989

Zur Aufhebung des Schießbefehls, 12. April 1989

Hauptabteilung I beim
Kommando Grenztruppen

Pätz, 12.4.1989

Niederschrift

Seit dem 3. 4. 1989 wurden nach mündlicher Beauflagung durch den amtierenden Minister für Nationale Verteidigung, Generaloberst Streletz, durch den Stellv. Minister und Chef Grenztruppen der DDR, Gen. Generaloberst Baumgarten, alle unterstellten Verbände, GK Nord, GK Mitte und GK Süd, gegen 19.00 Uhr mündlich angewiesen, die Schußwaffe in Grenzdienst (Staatsgrenze zur BRD und zu Berlin (West)) zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen nicht anzuwenden.

Nur bei Bedrohung des eigenen Lebens darf die Schußwaffe eingesetzt werden.

Diese Befehlsgebung ist am 4.4.1989 bis zum Grenzposten bekanntgemacht worden und wird praktiziert.

Am 4. 4. 1989, 22.00 Uhr, erfolgte der Befehl des Kommandeurs GR-36 an den DHO der Grenztruppen der DDR auf der GÜSt Chausseestraße. Am 5. 4. 1989, 08.35 Uhr, wurde durch den DHO der Grenztruppen der DDR, Major Stockmann, bei einer Absprache im Zusammenwirken der Zugführer der PKE, Hauptmann Laban, und der Obersekretär des Zolldienstes, Eckardt, mit dem Inhalt des Befehls vertraut gemacht.

Stellv. Leiter der HA I
Nieter
Oberst

Quelle: BStU, MfS, HA VI Nr. 1308, Bl. 27.
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