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Abschlusserklärung der Zwei-plus-Vier-Außenministerkonferenz, 5. Mai 1990

Abschlusserklärung der Zwei-plus-Vier-Außenministerkonferenz, 5. Mai 1990

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin Nr. 54, 8.5.1990


Abschlußerklärung der Zwei-plus-Vier-Außenminister-Konferenz vom 5.5.1990


Der Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, gab zum Abschluß der Gespräche am 5. Mai 1990 vor der Presse in Bonn folgende zwischen den Außenministern der beiden deutschen Staaten, der USA, der UdSSR, Großbritanniens und Frankreichs abgesprochene Erklärung ab:

Die sechs Außenminister haben sich auf die Tagesordnung der Zwei-plus-Vier-Gespräche geeinigt.

ERSTER PUNKT: Grenzfragen.

ZWEITER PUNKT: Politisch-militärische Fragen unter Berücksichtigung von Ansätzen geeigneter Sicherheitsstrukturen in Europa.

DRITTER PUNKT: Berlin-Probleme.

VIERTER PUNKT: Abschließende völkerrechtliche Regelung und Ablösung der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten.

Die Außenminister hatten ihre grundsätzlichen Positionen zu den äußeren Aspekten der Herstellung der deutschen Einheit dargelegt. Mit Befriedigung konnte ich Übereinstimmung in folgenden Punkten feststellen:

Der Wille der Deutschen, ihre Vereinigung ordnungsgemäß und ohne Verzögerung zu vollziehen, wurde von allen Teilnehmern anerkannt. Die Einheit Deutschlands soll zu einem Gewinn für alle Staaten werden. Ziel der Gespräche ist es, eine abschließende völkerrechtliche Regelung, die Ablösung der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten zu erreichen.

Es bestand eine bemerkenswerte Übereinstimmung in der Einschätzung der Bedeutung des KSZE-Prozesses und der Notwendigkeit, ihn auszubauen und zu vertiefen. Es ist vorgesehen, daß die nächsten Außenministertreffen im Juni in Berlin, im Juli in Paris und Anfang September in Moskau stattfinden werden. Die Termine für die nächsten beiden Treffen werden in den nächsten Tagen auf diplomatischem Wege vereinbart werden.

Es wurde vereinbart, den polnischen Außenminister zu dem dritten Außenministertreffen im Juli in Paris einzuladen, wenn Fragen erörtert werden, die die Grenzen betreffen. Dabei steht es dem polnischen Außenminister frei, zu allen Fragen zu sprechen, die mit den Grenzfragen verbunden sind.

Ein entsprechendes Einladungsschreiben werde ich als Vorsitzender dieser Konferenz dem polnischen Außenminister noch heute zuleiten. Der Politische Direktor wird zu dem letzten Beamtentreffen vor dem Pariser Treffen eingeladen werden.

Die Politischen Direktoren (der Außenministerien) sind beauftragt worden, die bis zum nächsten Ministertreffen zu regelnden Fragen der vereinbarten Tagesordnungspunkte auf der Grundlage der Erörterung der Minister weiter vorzubereiten. Dabei können die Experten hinzugezogen und auch Untergruppen gebildet werden. Die Politischen Direktoren sollen sich regelmäßig treffen und, wenn es erforderlich ist, auch Tagungen über mehrere Tage hinweg abhalten.

Ich kann feststellen, daß die Gespräche in einer sachlichen, konstruktiven und vertrauensvollen Atmosphäre stattgefunden haben und daß sie gekennzeichnet waren von dem Willen zur Verständigung.

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 54, 8.5.1990.
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