Auch die DDR geht unter anderem nicht nur die Verpflichtung ein, das Recht eines jeden "auf Ausreise aus jedem Land, darunter aus seinem eigenen, und auf Rückkehr in sein Land uneingeschränkt" zu achten, sondern dieses Recht auch gesetzlich zu garantieren und die Einhaltung dieser Verpflichtung beobachten zu lassen.
Mehr