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Todesopfer

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Eberhard Schulz: geboren am 11. März 1946, erschossen am 30. März 1966 bei einem Fluchtversuch an der Berliner Mauer (Aufnahmedatum unbekannt)
Eberhard Schulz: Erinnerungsstele am Kölner Damm zwischen Großziethen und Berlin-Neukölln

Eberhard Schulz

geboren am 11. März 1946
erschossen am 30. März 1966


auf Höhe des Rudower Wäldchens
am Außenring zwischen Großziethen (Kreis Königs Wusterhausen) und Berlin-Neukölln
Plötzlich schießen Leuchtraketen in die Luft. In panischer Angst ducken sich die Männer ins Gras: Dieter K. grenzseitig des ersten Zaunes, Eberhard Schulz noch davor; offenbar hat er den Mut verloren und ist seinem Freund nicht durch den Zaun gefolgt. Beide wagen es nun nicht mehr, sich zu rühren; erst als drei Grenzposten vor ihnen stehen und Dieter K. auffordern, mit erhobenen Händen aufzustehen, steht er auf. Auch Eberhard Schulz fühlt sich angesprochen und erhebt sich.Eberhard Schulz, geboren am 11. März 1946 im brandenburgischen Glasow, wächst nach der Trennung seiner Eltern zusammen mit vier Geschwistern bei der Mutter im südlich von Berlin gelegenen Brusendorf auf. Nach Abschluss der Schule arbeitet er als ungelernter Landarbeiter auf einem „Volkseigenen Gut" (VEG) in Boddinsfelde. [1] Mit seinem Freund Dieter K., der im selben Betrieb beschäftigt ist, spricht er oft über die Lebensverhältnisse in Ost und West. Der Vergleich ist gegeben, weil ein Bruder von Eberhard Schulz in West-Berlin lebt und dort gut zurechtkommt. Ohne konkrete Pläne reden die beiden jungen Männer immer wieder von der möglichen Flucht in den Westen, wobei spezielle Kenntnisse von Dieter K. eine Rolle spielen: Als 1964/65 im nahen Grenzbereich Großziethen Häuser abgerissen wurden, die den Sperranlagen im Wege standen, hat er von dort den Bauschutt abgefahren. Damals bestand dieser provisorische Grenzabschnitt nur aus Stacheldrahtrollen und einem Maschendrahtzaun. So hat Dieter K. die Grenze in Erinnerung, so scheint sie ihm leicht zu überwinden. [2] Als er beim abendlichen Bier in größerer Runde davon erzählt, wollen einige junge Männer die Flucht wagen; dies scheint den beiden Freunden aber zu riskant, sie wollen zu zweit fliehen. Ende März 1966 werden ihre Pläne konkreter; sie legen die Nacht zum 30. des Monats als Fluchttag fest. Am späten Abend dieses 29. März entwenden sie einen Bolzenschneider aus der Werkstatt ihres Betriebes und machen sich mit den Rädern auf den Weg von Brusendorf nach Großziethen, immerhin an die 20 Kilometer. [3]

Am 30. März gegen 3.00 Uhr legen sie die Räder in Grenznähe ab und gehen zu Fuß weiter, wobei sie sich an den beleuchteten Hochhäusern auf der Westseite orientieren. Da sie den Bolzenschneider unterwegs verloren haben, versuchen sie die Flucht ohne Hilfsmittel. Allerdings sind die Grenzanlagen in der Zwischenzeit längst nicht mehr so primitiv, wie Dieter K. sie in Erinnerung hat. 64 Signalgeräte, zehn Wachhunde und ein funktionssicherer Signalzaun sind in dem Grenzabschnitt eingesetzt, dem sich die Beiden nähern; der Todesstreifen ist an dieser Stelle zudem gut 250 Meter breit und wird von Bogenlampen beleuchtet. [4] Dieter K. schafft es, den Hinterlandzaun zu durchkriechen, doch schon kurz dahinter löst er Alarm aus. Plötzlich schießen Leuchtraketen in die Luft. In panischer Angst ducken sich die Männer ins Gras: Dieter K. grenzseitig des ersten Zaunes, Eberhard Schulz noch davor; offenbar hat er den Mut verloren und ist seinem Freund nicht durch den Zaun gefolgt. Beide wagen es nun nicht mehr, sich zu rühren; erst als drei Grenzposten vor ihnen stehen und Dieter K. auffordern, mit erhobenen Händen aufzustehen, steht er auf. Auch Eberhard Schulz fühlt sich angesprochen und erhebt sich. Ihn aber hatten die Posten bislang gar nicht bemerkt. Schemenhaft taucht er hinter dem Zaun in ca. 15 Metern Entfernung aus dem Dunkel des Hinterlandes auf. [5]

Über die Vorgänge der nächsten Sekunden oder Minuten gibt es zwei Versionen: die von Dieter K. und die der beteiligten Grenzposten. Dieter K. gibt an, ein Grenzer habe sofort – ohne Anruf und ohne Warnschuss - aus der Hüfte auf Eberhard Schulz geschossen, ein zweiter Posten habe „Feuer einstellen!" gerufen. [6] Die Soldaten dagegen behaupten, beide „Grenzverletzer" hätten sich „äußerst provokatorisch und widerspenstig" verhalten und „passiven Widerstand" geleistet. [7] Eberhard Schulz habe sich plötzlich gebückt, in seine Jackentasche gegriffen und zur Flucht angesetzt, woraufhin der Posten gezieltes Dauerfeuer geschossen habe, angeblich um „einen möglichen Angriff auf den Postenführer bzw. eine Flucht zu vereiteln" [8]. Sicher ist, dass zwei Geschosse Eberhard Schulz ins Gesicht und in den Hals treffen, er ist sofort tot. [9]

Die Version der beteiligten Grenzer ist wenig plausibel. Das Fluchtvorhaben war gescheitert, beide Flüchtlinge standen angesichts ihrer Entdeckung und der Übermacht von drei bewaffneten und weiteren herbeieilenden Grenzsoldaten vor Angst offenbar wie angewurzelt. [10] Die Behauptung, Eberhard Schulz habe in dieser für ihn ausweglosen Situation seine Flucht fortsetzen oder sich der Festnahme durch einen Rückzug entziehen wollen, nachdem er sich gerade freiwillig den Grenzern gestellt hatte, scheint unglaubwürdig.

Etwa 20 Minuten später wird die Leiche von Eberhard Schulz geborgen und ins Gerichtsmedizinische Institut der Charité in Berlin-Mitte transportiert. Einen Tag später unterrichtet die Staatssicherheit die Mutter über den Tod ihres Sohnes. Dieter K. wird verhaftet und ins Stasi-Untersuchungsgefängnis nach Potsdam gebracht. Am 1. Juni 1966 verurteilt ihn das Bezirksgericht Potsdam unter Richter Wohlgetan „wegen gemeinschaftlich versuchten illegalen Verlassens der DDR" zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die er im MfS-Gefängnis in Berlin-Hohenschönhausen verbüßen muss. [11]

1991 stößt die Berliner Polizei bei Recherchen im Militärischen Zwischenarchiv Potsdam auf Dokumente der Grenztruppen zum Vorfall vom 30. März 1966. Sie leitet Ende des gleichen Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten DDR-Grenzposten ein. Trotz umfangreicher Recherchen und Vernehmungen können die genauen Umstände der Schussabgabe nicht zweifelsfrei geklärt werden. Die Aussagen der beteiligten Grenzsoldaten und die des Mitflüchtlings stehen gegeneinander – und teilweise im Widerspruch zu den zeitgenössischen Berichten von Grenztruppen und Staatssicherheit. Zugunsten des verdächtigen Todesschützen – der jede Tötungsabsicht von sich weist – muss die Staatsanwaltschaft davon ausgehen, „daß er in Putativnotwehr handelte". Die gegenteilige Darstellung von Dieter K. begründe keine Verurteilungswahrscheinlichkeit. [12] Das Ermittlungsverfahren wird im November 1996 eingestellt.

Die Erschießung des 20-jährigen Eberhard Schulz bleibt strafrechtlich ungesühnt.

Text: Udo Baron

[1] Vgl. Bericht des MfS/HA IX/4, 1.4.1966, in: BStU, MfS, AS 146/69, Bd. 8a, Bl. 167. [2] Vgl. Protokoll der Vernehmung von Dieter K. durch die BVfS Potsdam, 30.3.1966, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 1180/66, Bd. 1, Bl. 44. [3] Vgl. Protokoll der Zeugenvernehmung von Dieter K. durch die Berliner Polizei, 30.6.1992, in: StA Berlin, Az. 27 Js 432/91, Bd. 1, Bl. 96-97. [4] Abschlussbericht der NVA/4. Grenzbrigade/Grenzregiment 42/Der Kommandeur über den versuchten schweren Grenzdurchbruch von zwei männlichen Personen am 30.3.1966, 4.4.1966, in: BArch, VA-07/17895, Bl. 76-80. [5] Vgl. Bericht des MfS/HA I/Abwehr (B), Unterabteilung, 4. Brigade, über den verhinderten Grenzdurchbruch unter Anwendung der Schusswaffe am 30.3.1966, 30.3.1966, in: BStU, MfS, AS 146/69, Bd. 8a, Bl. 160-161. [6] Vgl. Protokoll der Zeugenvernehmung von Dieter K. durch die Berliner Polizei, 30.6.1992, in: StA Berlin, Az. 27 Js 432/91, Bd. 1, Bl. 99, 101. [7] Bericht der NVA/Grenzregiment 42/Der Kommandeur über den versuchten schweren Grenzdurchbruch von zwei Personen, 30.3.1966, in: BArch, VA-07/6014, Bl. 72-74, Zitate Bl. 73; Bericht des MfS/HA I/Abwehr (B), Unterabteilung, 4. Brigade, über den verhinderten Grenzdurchbruch unter Anwendung der Schusswaffe am 30.3.1966, 30.3.1966, in: BStU, MfS, AS 146/69, Bd. 8a, Bl. 160, 161. [8] Ebd., Bl. 161. [9] Vgl. ebd.; Obduktionsbericht des GMI der Humboldt-Universität zu Berlin, 30.3.1966, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 1112/76, Bl. 23-32, hier Bl. 32. [10] Vgl. Protokoll der Zeugenvernehmung von Dieter K. durch die Berliner Polizei, 30.6.1992, in: StA Berlin, Az. 27 Js 432/91, Bd. 1, Bl. 98; Protokoll der Zeugenvernehmung von Dieter K. durch die Berliner Polizei, 30.10.1995, in: StA Berlin, Az. 27 Js 432/91, Bd. 7, Bl. 104. [11] Vgl. Urteil des Bezirksgerichts Potsdam in der Strafsache gegen Dieter K., 1.6.1966, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 1180/66, Bl. 49; Meldung der BVfS Potsdam/Abt. IX über den Abschluß des Strafverfahrens gegen D. K., 30.8.1966, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 1180/66, Bd. 1, Bl. 135. [12] Vgl. Verfügung der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin vom 12.11.1996, in: StA Berlin, Az. 27 Js 432/91, Bd. 7, Bl. 252-258, Zitat Bl. 257.
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