geboren am 3. Juni 1944
erschossen oder selbst getötet am 19. März 1966
nahe Steinstücken/Kohlhasenbrück
am Außenring zwischen Potsdam-Babelsberg und Berlin-Zehlendorf
Es entwickelt sich ein Feuergefecht zwischen den Flüchtenden und den Grenzern. Eberhard M. gelingt es, eine Panzersperre zu überklettern und durch die letzten Stacheldrahtsperren hindurch West-Berliner Gebiet zu erreichen. Willi Marzahn dagegen wird vor einer Panzersperrwand aufgefunden, mit einem Kopfschuss.Willi Marzahn, geboren am 3. Juni 1944 in Jüterbog, lässt sich nach der Schulzeit zum Lokomotivschlosser ausbilden. Mit Frau und Kind lebt er seit 1964 in Schwedt an der Oder, wo er als Maschinenschlosser in der Zentralwerkstatt des Erdölverarbeitungswerkes tätig ist. [1] Noch im selben Jahr verpflichtet er sich als Zeitsoldat für drei Jahre bei der Nationalen Volksarmee; am 3. November 1964 tritt er seinen Militärdienst an. Er verhält sich politisch unauffällig; seinem „Stubenkollektiv" gilt er angeblich als eigenbrötlerisch. [2] Entgegen den Zusicherungen bei seiner Verpflichtung als Zeitsoldat wird er nach der Grundausbildung nicht in einer heimatnahen Panzereinheit eingesetzt, sondern als Waffenmeister einer motorisierten Schützeneinheit in Stahnsdorf südwestlich von Berlin. Das ist zu dieser Zeit fast eine Tagesreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Schwedt entfernt, seine Familie für ihn während des normalen Ausgangs nicht erreichbar.
Aus Sorge, seine Ehe könne daran zerbrechen, stellt er mehrere Versetzungsgesuche. Als diese nicht beantwortet oder abgelehnt werden, versucht Willi Marzahn schließlich, seine Verpflichtung auf eine dreijährige Dienstzeit rückgängig zu machen. In seinem Entpflichtungsgesuch schreibt er im Februar 1966: „Im April geht mein Grundwehrdienst zu Ende, und nun sagt meine Frau, wenn ich dann nicht nach Hause komme, lässt sie sich scheiden. (...) Da ich ja meine Verpflichtung unter anderen Voraussetzungen unterschrieben habe, die jetzt aber nicht gegeben sind, halte ich es nicht für richtig, darauf zu bestehen. Aus diesen Gründen bitte ich darum, Abstand von dieser Verpflichtung zu nehmen. Ich bin verheiratet und habe ein Kind, und wenn eine Ehe unter solcher Verpflichtung leidet bzw. sich entzweit, so liegt der Nutzen wohl nicht auf der Hand." [3] Die Armee qualifiziert diese Gesuche als „Entlassungspsychose" ab. [4] Weder seine Klagen über chronische Kopfschmerzen nach einer Gehirnerschütterung und Operation am Innenohr noch sein ständiger Gebrauch von Schmerz- und Schlafmitteln und nicht einmal Selbstmorddrohungen lassen seine Vorgesetzten auf die offenbar ernsthaften Probleme von Willi Marzahn aufmerksam werden. Anfang März 1966 trägt er seiner Ehefrau völlig unerwartet brieflich die Scheidung an – ohne jegliche Begründung. [5] Das kann ihm ernst gewesen sein, vielleicht war es aber auch als Täuschungsmanöver gedacht, um seine Frau nicht dem Verdacht der Mitwisserschaft auszusetzen. Denn offenbar bewegen den 21-Jährigen zu diesem Zeitpunkt Fluchtgedanken.
Am 18. März 1966 haben die beiden Unteroffiziere Willi Marzahn und Eberhard M. dienstfrei und Ausgang bis 6.00 Uhr am nächsten Morgen. Etwa eine Woche zuvor haben sie einen Fluchtplan besprochen, den sie nun verwirklichen wollen. Gemeinsam verbringen sie den Abend in einer Potsdamer Gaststätte. Gegen 3.00 Uhr kehren sie zu ihrer Stahnsdorfer Kaserne zurück. Nur Willi Marzahn betritt das Gebäude, lässt sich den Waffenkammerschlüssel geben, angeblich, um eine Überprüfung vorzunehmen. Er öffnet das Fenster der Waffenkammer und reicht Eberhard M. zwei Maschinenpistolen „Kalaschnikow" und drei Pistolen „Makarow" nebst Munition hinaus. Dieser bringt Waffen und Munition zum Zaun, die beiden Unteroffiziere verabschieden sich noch einmal für den Rest ihrer Ausgangszeit. Sie nehmen die Waffen an einer Lücke im Zaun der Kaserne auf und laufen damit mehrere Stunden teils durch Waldgebiet, teils auch am Straßenrand bis zum Grenzstreifen nahe Kohlhasenbrück/Griebnitzsee. Unbemerkt gelangen sie ins bewaldete Grenzgebiet. Gegen 6.00 Uhr unterkriechen sie in der Nähe von Steinstücken einen Signalzaun. Obwohl sie Alarm auslösen, reagiert zunächst keiner der Grenzposten. Im Kontrollstreifen erschießt bzw. ersticht Eberhard M. zwei an der Trasse laufende Wachhunde. Auf ihrem weiteren Weg berühren sie die Drähte einer Signalanlage und lösen eine Leuchtrakete aus. Aus der Deckung des Waldes heraus rennen die beiden Unteroffiziere dann durch den Todesstreifen - an einer Stelle, die 250 bzw. 500 Meter von den nächsten Postentürmen entfernt ist. Nun erst werden sie von den wachhabenden Grenzposten entdeckt. [6] Es entwickelt sich ein Feuergefecht zwischen den Flüchtenden und den Grenzern. Eberhard M. gelingt es, eine Panzersperre zu überklettern und durch die letzten Stacheldrahtsperren hindurch West-Berliner Gebiet zu erreichen. [7] Willi Marzahn dagegen wird vor einer Panzersperrwand aufgefunden, mit einem Kopfschuss. Gegen 6.30 Uhr wird er geborgen und kurz darauf ins nahegelegene Armeelazarett nach Drewitz gebracht. [8] Dort erliegt er gegen 8.00 Uhr seiner Verletzung, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben. [9]
Bewohner der West-Berliner Exklave Steinstücken und die Anwohner in Kohlhasenbrück werden von den Schüssen in den frühen Morgenstunden aufgeschreckt, ein Geschoss schlägt in den aufgeklappten Fensterflügel eines angrenzenden Wohnhauses ein. [10] „Hilfe, Ihr schießt mich tot", hört eine Zeugin zwischen zwei Feuerstößen aus dem Todesstreifen rufen. [11] Ein Gedenkkreuz mit der Inschrift „Willi Marzahn - am 19.3.1966 auf der Flucht erschossen" erinnert später im Berliner Stadtteil Zehlendorf an den getöteten Flüchtling. - In einer Stellungnahme des Stahnsdorfer Mot-Schützenbattaillons vom 13. April 1966 heißt es: „Marzahn hat seine gerechte Strafe erhalten, indem er sein Verbrechen mit dem Leben bezahlen musste." [12] Im Kreise seiner Angehörigen und unter Observation der Staatssicherheit wird Willi Marzahn am 23. März 1966 auf dem Friedhof seiner Heimatstadt Jüterbog beigesetzt.
Wer Willi Marzahn erschoss, konnten weder die DDR-Militärstaatsanwaltschaft noch der Staatssicherheitsdienst und nach 1990 auch nicht die Berliner Staatsanwaltschaft klären. Die damaligen Schützen sahen Willi Marzahn nach ihren Schüssen fallen. Die Obduzenten nahmen zunächst auch einen Fernschuss aus einer Kalaschnikow als Todesursache an, kamen aber dann nach einer erneuten, von der Stasi veranlassten Untersuchung zu der „zuverlässigen Annahme", es müsse sich um einen „absoluten Nahschuss" aus der Pistole Marke Makarow gehandelt haben, die neben dem Toten lag. [13] Da jedoch eine „ordnungsgemäße Tatortbefundsaufnahme" durch die Grenztruppen unterblieb, weder Fingerabdrücke an den Waffen noch Fußspuren gesichert wurden [14], blieb es offen, ob Willi Marzahn erschossen wurde oder, wie es die Stasi nahelegen wollte, möglicherweise Selbstmord verübte.
Auf Grund gegenläufiger Zeugenaussagen gelingt es auch der Staatsanwaltschaft Berlin nach 1990 nicht eindeutig zu klären, ob die Grenzposten oder die Flüchtenden zuerst geschossen haben. [15] Deshalb wird das Verfahren gegen die beschuldigten Grenzsoldaten nach dem Grundsatz „in dubio pro reo" Ende 1992 eingestellt.
Text: Udo Baron/Hans-Hermann Hertle
Aus Sorge, seine Ehe könne daran zerbrechen, stellt er mehrere Versetzungsgesuche. Als diese nicht beantwortet oder abgelehnt werden, versucht Willi Marzahn schließlich, seine Verpflichtung auf eine dreijährige Dienstzeit rückgängig zu machen. In seinem Entpflichtungsgesuch schreibt er im Februar 1966: „Im April geht mein Grundwehrdienst zu Ende, und nun sagt meine Frau, wenn ich dann nicht nach Hause komme, lässt sie sich scheiden. (...) Da ich ja meine Verpflichtung unter anderen Voraussetzungen unterschrieben habe, die jetzt aber nicht gegeben sind, halte ich es nicht für richtig, darauf zu bestehen. Aus diesen Gründen bitte ich darum, Abstand von dieser Verpflichtung zu nehmen. Ich bin verheiratet und habe ein Kind, und wenn eine Ehe unter solcher Verpflichtung leidet bzw. sich entzweit, so liegt der Nutzen wohl nicht auf der Hand." [3] Die Armee qualifiziert diese Gesuche als „Entlassungspsychose" ab. [4] Weder seine Klagen über chronische Kopfschmerzen nach einer Gehirnerschütterung und Operation am Innenohr noch sein ständiger Gebrauch von Schmerz- und Schlafmitteln und nicht einmal Selbstmorddrohungen lassen seine Vorgesetzten auf die offenbar ernsthaften Probleme von Willi Marzahn aufmerksam werden. Anfang März 1966 trägt er seiner Ehefrau völlig unerwartet brieflich die Scheidung an – ohne jegliche Begründung. [5] Das kann ihm ernst gewesen sein, vielleicht war es aber auch als Täuschungsmanöver gedacht, um seine Frau nicht dem Verdacht der Mitwisserschaft auszusetzen. Denn offenbar bewegen den 21-Jährigen zu diesem Zeitpunkt Fluchtgedanken.
Am 18. März 1966 haben die beiden Unteroffiziere Willi Marzahn und Eberhard M. dienstfrei und Ausgang bis 6.00 Uhr am nächsten Morgen. Etwa eine Woche zuvor haben sie einen Fluchtplan besprochen, den sie nun verwirklichen wollen. Gemeinsam verbringen sie den Abend in einer Potsdamer Gaststätte. Gegen 3.00 Uhr kehren sie zu ihrer Stahnsdorfer Kaserne zurück. Nur Willi Marzahn betritt das Gebäude, lässt sich den Waffenkammerschlüssel geben, angeblich, um eine Überprüfung vorzunehmen. Er öffnet das Fenster der Waffenkammer und reicht Eberhard M. zwei Maschinenpistolen „Kalaschnikow" und drei Pistolen „Makarow" nebst Munition hinaus. Dieser bringt Waffen und Munition zum Zaun, die beiden Unteroffiziere verabschieden sich noch einmal für den Rest ihrer Ausgangszeit. Sie nehmen die Waffen an einer Lücke im Zaun der Kaserne auf und laufen damit mehrere Stunden teils durch Waldgebiet, teils auch am Straßenrand bis zum Grenzstreifen nahe Kohlhasenbrück/Griebnitzsee. Unbemerkt gelangen sie ins bewaldete Grenzgebiet. Gegen 6.00 Uhr unterkriechen sie in der Nähe von Steinstücken einen Signalzaun. Obwohl sie Alarm auslösen, reagiert zunächst keiner der Grenzposten. Im Kontrollstreifen erschießt bzw. ersticht Eberhard M. zwei an der Trasse laufende Wachhunde. Auf ihrem weiteren Weg berühren sie die Drähte einer Signalanlage und lösen eine Leuchtrakete aus. Aus der Deckung des Waldes heraus rennen die beiden Unteroffiziere dann durch den Todesstreifen - an einer Stelle, die 250 bzw. 500 Meter von den nächsten Postentürmen entfernt ist. Nun erst werden sie von den wachhabenden Grenzposten entdeckt. [6] Es entwickelt sich ein Feuergefecht zwischen den Flüchtenden und den Grenzern. Eberhard M. gelingt es, eine Panzersperre zu überklettern und durch die letzten Stacheldrahtsperren hindurch West-Berliner Gebiet zu erreichen. [7] Willi Marzahn dagegen wird vor einer Panzersperrwand aufgefunden, mit einem Kopfschuss. Gegen 6.30 Uhr wird er geborgen und kurz darauf ins nahegelegene Armeelazarett nach Drewitz gebracht. [8] Dort erliegt er gegen 8.00 Uhr seiner Verletzung, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben. [9]
Bewohner der West-Berliner Exklave Steinstücken und die Anwohner in Kohlhasenbrück werden von den Schüssen in den frühen Morgenstunden aufgeschreckt, ein Geschoss schlägt in den aufgeklappten Fensterflügel eines angrenzenden Wohnhauses ein. [10] „Hilfe, Ihr schießt mich tot", hört eine Zeugin zwischen zwei Feuerstößen aus dem Todesstreifen rufen. [11] Ein Gedenkkreuz mit der Inschrift „Willi Marzahn - am 19.3.1966 auf der Flucht erschossen" erinnert später im Berliner Stadtteil Zehlendorf an den getöteten Flüchtling. - In einer Stellungnahme des Stahnsdorfer Mot-Schützenbattaillons vom 13. April 1966 heißt es: „Marzahn hat seine gerechte Strafe erhalten, indem er sein Verbrechen mit dem Leben bezahlen musste." [12] Im Kreise seiner Angehörigen und unter Observation der Staatssicherheit wird Willi Marzahn am 23. März 1966 auf dem Friedhof seiner Heimatstadt Jüterbog beigesetzt.
Wer Willi Marzahn erschoss, konnten weder die DDR-Militärstaatsanwaltschaft noch der Staatssicherheitsdienst und nach 1990 auch nicht die Berliner Staatsanwaltschaft klären. Die damaligen Schützen sahen Willi Marzahn nach ihren Schüssen fallen. Die Obduzenten nahmen zunächst auch einen Fernschuss aus einer Kalaschnikow als Todesursache an, kamen aber dann nach einer erneuten, von der Stasi veranlassten Untersuchung zu der „zuverlässigen Annahme", es müsse sich um einen „absoluten Nahschuss" aus der Pistole Marke Makarow gehandelt haben, die neben dem Toten lag. [13] Da jedoch eine „ordnungsgemäße Tatortbefundsaufnahme" durch die Grenztruppen unterblieb, weder Fingerabdrücke an den Waffen noch Fußspuren gesichert wurden [14], blieb es offen, ob Willi Marzahn erschossen wurde oder, wie es die Stasi nahelegen wollte, möglicherweise Selbstmord verübte.
Auf Grund gegenläufiger Zeugenaussagen gelingt es auch der Staatsanwaltschaft Berlin nach 1990 nicht eindeutig zu klären, ob die Grenzposten oder die Flüchtenden zuerst geschossen haben. [15] Deshalb wird das Verfahren gegen die beschuldigten Grenzsoldaten nach dem Grundsatz „in dubio pro reo" Ende 1992 eingestellt.
Text: Udo Baron/Hans-Hermann Hertle
[1]
Bericht des MfS/HA I/MB V/Unterabteilung 1. MSD, 19.3.1966, in: BStU, MfS, HA I Nr. 5756, Teil 2 von 2, Bl. 194-200.
[2]
Vgl. Abschlussbericht der NVA/Kommando des Militärbezirkes V/Untersuchungskommission über die Gruppenfahnenflucht der Unteroffiziere Willi Marzahn und E.M. vom III. MSB des MSR-2 am 19.3.1966, 20.3.1966, in: BStU, MfS, U 83/88, Bl. 77-85, hier Bl. 77/78.
[3]
Entpflichtungsgesuch von Uffz. Willi Marzahn (Abschrift), in: BStU, MfS, AF 431/78, Bd. 1, Bl. 110.
[4]
Vgl. Abschlussbericht der NVA/Kommando des Militärbezirkes V/Untersuchungskommission über die Gruppenfahnenflucht der Unteroffiziere Willi Marzahn und E. M. vom III. MSB des MSR-2 am 19.3.1966, 20.3.1966, in: BStU, MfS, U 83/88, Bl. 78.
[5]
Zwischenbericht des Militärstaatsanwalts Potsdam-Eiche, 3.5.1966, in: BStU, MfS, U 83/88, Bl. 98-101, hier Bl. 101.
[6]
Vgl. Vernehmung des Fluchtbegleiters von Willi Marzahn durch die West-Berliner Polizei vom 23.3.1966, in: StA Berlin, Az. 2 Js 134/91, Bd. 3, Bl. 20-23.
[7]
Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei vom 19.3.1966, in: StA Berlin, Az. 2 Js 134/91, Bd. 3, Bl. 13-14.
[8]
Vgl. Abschlussbericht der NVA/4. Grenzbrigade/Der Kommandeur über den Grenzdurchbruch des Uffz. E.M. und die Verhinderung des Grenzdurchbruchs des Uffz. Marzahn, Willi, 19.3.1966, in: BArch, VA-07/17895, Bl. 12-21.
[9]
Vgl. Abschlussbericht der NVA/Kommando des Militärbezirkes V/Untersuchungskommission über die Gruppenfahnenflucht der Unteroffiziere Willi Marzahn und E. M. vom III. MSB des MSR-2 am 19.3.1966, 20.3.1966, in: BStU, MfS, AU 83/88, Bl. 77-85, hier Bl. 81.
[10]
Vgl. Schlussbericht der West-Berliner Polizei, 4.4.1966, in: StA Berlin, Az. 2 Js 134/91, Bd. 3, Bl. 29-30, hier Bl. 30.
[11]
Ebd., Bl. 30.
[12]
Stellungnahme der Angehörigen des III. MSB/MSR-2 zum Verbrechen der ehemaligen Unteroffiziere M. und Marzahn, 13.4.1966, in: BStU, MfS, AF 431/78, Bl. 17.
[13]
Institut für gerichtliche Medizin der Humboldt-Universität zu Berlin, Ermittlungssache Marzahn, Willi, in: BStU, MfS, U 83/88, Bl. 13.
[14]
Zwischenbericht des Militärstaatsanwalts Potsdam-Eiche, 3.5.1966, in: BStU, MfS, U 83/88, Bl. 98-101, hier Bl. 100.
[15]
Vgl. Verfügung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 10.12.1992, in: StA Berlin, Az. 2 Js 134/91, Bd. 2, Bl. 68-72.