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Hermann Döbler: geboren am 28. Oktober 1922, erschossen am 15. Juni 1965 auf dem Berliner Grenzgewässer (Aufnahmedatum unbekannt)
Hermann Döbler, erschossen auf dem Berliner Grenzgewässer: Gedenkkreuz; MfS-Aufnahme, Standort: West-Berliner Seite des Teltowkanals, Datum unbekannt

Hermann Döbler

geboren am 28. Oktober 1922 erschossen am 15. Juni 1965

auf dem Teltowkanal nahe des Grenzübergangs Dreilinden
am Außenring zwischen Berlin-Zehlendorf und Potsdam
Der West-Berliner Geschäftsmann Hermann Döbler wird am frühen Nachmittag des 15. Juni 1965 von einem DDR-Grenzsoldaten erschossen, weil er mit seinem Motorboot auf dem Teltowkanal über die unsichtbare Grenzlinie gerät. 
Vier Einschüsse: Das Boot von Hermann Döbler, 15. Juni 1965
Der West-Berliner Geschäftsmann Hermann Döbler wird am frühen Nachmittag des 15. Juni 1965 von einem DDR-Grenzsoldaten erschossen, weil er mit seinem Motorboot auf dem Teltowkanal über die unsichtbare Grenzlinie gerät. Die Anwendung von Waffengewalt gegen den 42-jährigen Unternehmer aus Berlin-Steglitz und seine Begleiterin Elke Märtens, die schwer verletzt überlebt, wird im Westen einhellig verurteilt. In den Zeitungen erscheinen ausführliche Berichte über die Leidtragenden und die Umstände des Geschehens. Der Regierende Bürgermeister Willy Brandt bezeichnet die Bluttat als »kaltblütigen Mord« und verlangt, dass die Schuldigen in der DDR zur Rechenschaft gezogen werden. [1]

Auf der anderen Seite der Mauer wird zur Rechtfertigung der Schüsse behauptet, die beiden Ausflügler hätten die Grenzposten provoziert. [2] Da Hermann Döbler vor dem Mauerbau in der DDR gelebt hat, inszeniert das MfS eine Verleumdungskampagne. [3] Döbler, so lässt DDR-Chefpropagandist Karl Eduard von Schnitzler verbreiten, sei wegen Diebstahls und Beihilfe zur Republikflucht vorbestraft, seit langem als Provokateur bekannt und habe organisierte Anschläge auf die Staatsgrenze der DDR verübt. [4]
Hermann Döbler, erschossen auf dem Berliner Grenzgewässer: Aufnahme vom Teltowkanal nahe des Grenzübergangs Dreilinden mit Skizze zum Tatgeschehen, 15. Juni 1965
Tatsächlich hat Hermann Döbler in der Vergangenheit seiner Frau und seinen Kindern zur Flucht aus der DDR verholfen. Doch einen direkten Zusammenhang zwischen seinem bewegten Familien- und Berufsleben und den Umständen, unter denen er an jenem Juni-Nachmittag zu Tode kommt, gibt es nicht.

1922 in einem kleinen Dorf namens Roderbeck im damals pommerschen Landkreis Greifenhagen südlich von Stettin geboren, wird Hermann Döbler mit 18 Jahren zur Wehrmacht eingezogen und erlebt das Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin. Mittellos und ohne abgeschlossene Berufsausbildung findet er in den Wirren der Nachkriegszeit eine Bleibe im Ostteil der Stadt und hat, nach Stationen als Bote und Angestellter, bald erste Erfolge als selbständiger Kaufmann. 1949 lernt er in Görlitz seine spätere Frau kennen. Ein Jahr später heiraten sie. Der zielstrebige und gut aussehende junge Mann habe sie mit seinem Charme sofort für sich eingenommen, sagt Irene Döbler im Rückblick. [5] Drei Kinder gehen aus der Ehe hervor. Mitte der 1950er Jahre baut Hermann Döbler in Eberswalde bei Berlin mit tatkräftiger Unterstützung seiner Ehefrau eine Speditionsfirma auf. Ein paar Jahre darauf zieht die Familie nach Karlshorst am Rande von Ost-Berlin, wo die Eheleute einen eigenen Autopflege- und -reparaturdienst betreiben.

Da das Geschäft floriert und Hermann Döbler bei seinen unternehmerischen Tätigkeiten keinen Einschränkungen seitens der DDR-Behörden unterliegt, ist es für ihn und seine Frau damals kein Thema, die DDR zu verlassen. Das ändert sich auch nicht, als der Familienvater 1958 zu sechs Monaten Haft verurteilt wird, weil er einer Jugendlichen spontan zur Flucht von Ost- nach West-Berlin verholfen hat. [6] Durch seine geschäftlichen Unternehmungen wird er zu einem Grenzgänger zwischen Ost und West. 1960 übernimmt er einen Garagenhof in der Rothenburgstraße im West-Berliner Bezirk Steglitz. Während seine Frau die Firma in Berlin-Karlshorst führt und mit den Kindern dort wohnen bleibt, verbringt er immer mehr Zeit am anderen Ende der Stadt. Auch am 13. August 1961 hält er sich an seinem West-Berliner Nebenwohnsitz auf, und so wird die Familie durch den Mauerbau vollends getrennt. Hermann Döbler bemüht sich, den Kontakt aufrechtzuerhalten, schickt Geld und Pakete und trifft sich mit Frau und Kindern an den Sperranlagen. Schließlich gelingt es ihm, eine Fluchthilfegelegenheit zu organisieren und seine Familie im Mai 1962 in einem Lastwagen versteckt nach West-Berlin zu holen. Als seine Frau erkennt, dass ihre Ehe längst zerbrochen ist, kehrt sie mit den Kindern nach wenigen Wochen in die DDR zurück, ohne vorauszusehen, welche Anschuldigungen die DDR-Behörden aufgrund der »Republikflucht« gegen sie erheben würden. Im Mai 1965 wird die Ehe geschieden. Doch Hermann Döbler bleibt mit seinen Kindern brieflich in Kontakt und sorgt für ihren Unterhalt. Nach seinem gewaltsamen Tod haben sie unter den in der DDR öffentlich gegen ihren Vater erhobenen Anfeindungen und Verleumdungen sehr zu leiden. Sie müssen sogar erleben, wie ihre Lehrer ihn vor der ganzen Klasse als Verbrecher hinstellen.

Hermann Döbler ist am 15. Juni 1965 in Begleitung der 21 Jahre alten Elke Märtens. [7] Er hat die junge Frau eingeladen, mit ihm einen Ausflug mit seinem Sportboot zu unternehmen. Bei schönstem Wetter brechen sie am Wannsee auf, fahren im offenen Boot auf der Havel bis zum Griebnitzsee und biegen bei Kohlhasenbrück in den Teltowkanal ein, der hier am äußersten südwestlichen Stadtrand an manchen Stellen unmittelbar an das DDR-Umland grenzt. Der Grenzverlauf ist in diesem Kanalabschnitt ausgesprochen unübersichtlich und nur spärlich markiert. Ein Stück weit gehört das Gewässer zu West-Berlin, dann je zur Hälfte zu West-Berlin und der DDR, und schließlich – hinter der Autobahnbrücke, die zum nahegelegenen Grenzübergang Dreilinden führt – in ganzer Breite zur DDR. Als sie unter der Autobahnbrücke hindurchfahren, habe sie am Steuer gesessen, gibt Elke Märtens damals gegenüber der West-Berliner Polizei an. Hinter der Brücke sei ihr eine Wassersperre aufgefallen, die den Kanal in ganzer Breite abriegelte, und sie habe ihren Begleiter darauf aufmerksam gemacht. Hermann Döbler aber habe gemeint, dass sie ruhig bis zu der Wassersperre weiterfahren könne. Dass die Grenzlinie bereits 100 Meter vor dieser Sperre verläuft, hätten sie beide nicht gewusst, auch nicht, dass sie sich schon zuvor in einem Abschnitt befunden haben, in dem die Grenze in der Kanalmitte liegt.

Die beiden Ausflügler werden von zwei Grenzsoldaten beobachtet, die auf einem Wachturm am südlichen Kanalufer postiert sind. Die Posten fühlen sich von Hermann Döbler und Elke Märtens angeblich provoziert, möglicherweise weil sie ihnen zuwinken. Im Bericht des zuständigen Grenztruppen-Kommandeurs heißt es dazu: »Nach Überfahren der Staatsgrenze« hätten sich die beiden Bootsinsassen provokatorisch in Richtung Postenturm umgeblickt, woraufhin der Posten sich entschlossen habe, »die Schußwaffe zur Vernichtung der Grenzverletzer anzuwenden«. [8] Tatsächlich eröffnet er sofort das Feuer und gibt auch dann noch gezielte Schüsse auf das Boot und seine Insassen ab, als Elke Märtens wendet und das West-Berliner Ufer ansteuert. Hermann Döbler wird vier Mal getroffen, ins Knie, in den Rumpf und in den Kopf. Er stirbt noch auf dem Boot. [9] Elke Märtens erleidet einen Streifschuss am Kopf und wird lebensgefährlich verletzt in ein West-Berliner Krankenhaus gebracht. Sie überlebt, trägt aber bleibende gesundheitliche Schäden davon. Die Beisetzung von Hermann Döbler findet unter großer öffentlicher Anteilnahme am 22. Juni 1965 auf dem Städtischen Friedhof an der Bergstraße in Berlin-Steglitz statt. Mehr als 1000 Menschen erweisen ihm die letzte Ehre. [10]
Nach dem Ende der DDR müssen sich der Todesschütze, der Grenzsoldat, der damals ohne zu schießen mit ihm auf dem Turm stand, und der Zugführer, der die beiden Grenzer an jenem Tag vergattert hat, für diesen Gewaltakt verantworten. Das Landgericht Berlin kommt zu der Überzeugung, dass der Todesschütze vorsätzlich gehandelt habe, und verurteilt ihn 1993 wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, eine der höchsten Strafen, die je gegenüber einem Mauerschützen ausgesprochen wurde. [11]

Text: Christine Brecht

[1] Vgl. die Stellungnahme des Regierenden Bürgermeisters Willy Brandt im RIAS, 15.6.1965, in: Archiv Deutschlandradio, Die Zeit im Funk. Vgl. Presseberichterstattung »Vopo-Mord an Westberliner. Wassersportler kaltblütig erschossen«, in: Telegraf, 16.6.1965; »West-Berliner bei Grenzzwischenfall getötet«, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.6.1965; »East German Police Shoot West Berlin Boaters«, in: The New York Times, 16.6.1965. [2] Vgl. »Grenzverletzung am Teltowkanal«, in: Neues Deutschland, 16.6.1965, sowie »Organisierte Grenzprovokation«, in: Ebd., 17.6.1965. [3] Vgl. Schreiben [des MfS-ZAIG] / Abt. Agitation, 17.6.1965, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 10717, Bl. 263; Bericht [des MfS-ZAIG] / Abt. Agitation zur Grenzprovokation am Teltow-Kanal vom 15.6.1965, 17.6.1965, in: Ebd., Bl. 264–265, sowie Ermittlungsergebnisse [des MfS-ZAIG] zur Person des Grenzverletzers Hermann Döbler, 17.6.1965, in: Ebd., Bl. 212–214. [4] Vgl. Karl-Eduard von Schnitzler, »Gedanken zu einem Bild«, in: Neues Deutschland, 18.6.1965; ders., »Bestellte Aktion«, in: Berliner Zeitung, 17.6.1965; ders., »Der Fall Döbler«, in: Visite, Heft 8, 1965, S. 44–45. [5] Vgl. Gespräch von Christine Brecht mit Irene Döbler, der früheren Ehefrau von Hermann Döbler, 20.4.2007. [6] Vgl. ebd., sowie Urteil des Stadtbezirksgerichts Mitte, 3.7.1958, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 10717, Bl. 98–101. [7] Vgl. zum Folgenden: Niederschrift der Zeugenvernehmung von Elke M. durch die Berliner Polizei, 27.2.1992, in: StA Berlin, Az. 2 Js 161 / 90, Bd. 2, Bl. 49–51; sowie Niederschrift der Zeugenvernehmung von Elke M. durch die West-Berliner Polizei, 28.6.1965 bzw. 12.7.1965, in: Ebd., Bd. 1, Bl. 105 bzw. Bl. 124. [8] Vgl. Bericht der NVA / 4.GB / Der Kommandeur betr. Abschlußbericht über die Verletzung des DDR-Territoriums mit provokatorischem Charakter durch ein Westberliner Sportboot, 15.6.1965, in: BArch, VA-07 / 6007, Bl. 32–37, Zitat Bl. 33, sowie Bericht [des MfS] / HA I Abwehr (B) / Unterabteilung 4. Brigade über die Anwendung der Schußwaffe gegen zwei Grenzverletzer mit Motorsportboot bei der Verletzung des DDR-Territoriums mit provokatorischem Charakter, 15.6.1965, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 10717, Bl. 184– 188. [9] Schreiben von J. F. Geiger an Manfred Wichmann, November 2016, Archiv der Gedenkstätte Berliner Mauer. [10] Vgl. »Letztes Geleit für Vopo-Opfer«, in: Der Kurier, 23.6.1965. [11] Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.11.1993, in: StA Berlin, Az. 2 Js 161 / 90, Bd. 5, o.Pag.

Dokumente

RIAS-Reportage über die Tötung des West-Berliners Hermann Döbler, als er im Teltowkanal mit seinem Sportboot die Grenze zur DDR überfährt (mit einer Stellungnahme des Regierenden Bürgermeisters Willy Brandt), 15. Juni 1965
(Quelle: Archiv Deutschlandradio, Sendung: Die Zeit im Funk, Reporter: Gert Hente)
RIAS-Mitschnitt einer Stellungnahme des Regierenden Bürgermeisters Willy Brandt zur Tötung des West-Berliners Hermann Döbler, 15. Juni 1965
(Quelle: Archiv Deutschlandradio, Sendung: Die Zeit im Funk, Reporter: Helmut Fleischer, Gerd Meyer, Gerd Hente)
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