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Todesopfer

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Inschrift auf dem Gedenkstein für Roland Hoff in Berlin-Lichterfelde, Aufnahme 2004

Roland Hoff

geboren am 19. März 1934
erschossen am 29. August 1961


im Teltowkanal
am Außenring zwischen Teltow (Kreis Teltow) und Berlin-Steglitz
Gegen 14.00 Uhr springt Roland Hoff mit einer Aktentasche unterm Arm in das Grenzgewässer und schwimmt auf das West-Berliner Ufer zu. "Nicht schießen! Bitte nicht schießen!" ruft er, als die ersten Schüsse fallen. Dennoch nehmen ihn insgesamt vier Grenzpolizisten weiter unter Beschuss, bis er tödlich am Kopf getroffen im Wasser versinkt.„Die unmenschliche Teilung unserer Stadt", berichtet am 30. August 1961 die „Berliner Morgenpost", "hat gestern ein drittes Todesopfer gefordert. Bei dem Versuch, durch den Teltowkanal in die Freiheit zu schwimmen, wurde an der Zonengrenze in Lichterfelde ein unbekannter Flüchtling von der Vopo ermordet." [1] Die DDR-Behörden haben die Identität des Toten zu diesem Zeitpunkt längst festgestellt. [2] Doch sie geben seinen Namen jahrzehntelang selbst den Hinterbliebenen nicht preis. Erst nach der Öffnung der DDR-Archive stellt sich heraus, dass es der 27 Jahre alte Roland Hoff war, dessen Fluchtversuch an diesem Spätsommertag tödlich endet.

Roland Hoff wird am 19. März 1934 in Hannover geboren und wächst dort mit drei Schwestern auf. Der einzige Sohn ist, wie sich seine Schwester erinnert, der Liebling der Mutter und wohnt auch nach einer Ausbildung zum Rohrleger zuhause. [3] Das ändert sich erst, als er mit 27 Jahren im Juni 1961 in die DDR übersiedelt. Wie viele West-Ost-Übersiedler unternimmt er diesen Schritt nicht aus politischer Überzeugung. [4] Seine Mutter glaubt vielmehr, dass er aus Angst vor einer Bestrafung wegen Trunkenheit am Steuer eines Nachts mit seinem Moped an die innerdeutsche Grenze fährt und die Aufnahme in der DDR beantragt. Nachdem er das Aufnahmelager Barby bei Magdeburg durchlaufen hat, bekommt Roland Hoff Wohnung und Arbeit in Forst in der Lausitz zugewiesen, denkt aber schon bald darüber nach, in den Westen zurückzukehren, wie er seiner Mutter schreibt. [5] Der Mauerbau bereitet diesen Überlegungen ein jähes Ende. Zehn Tage danach soll sich Roland Hoff in seinem Betrieb offen gegen die Grenzschließung ausgesprochen haben. Das hat zur Folge, dass er „wegen Arbeitsbummelei und staatsverleumderischer Hetze gegen die Maßnahmen vom 13.8.61" entlassen wird. [6] Der Aufforderung, „zwecks Klärung seines Arbeitsverhältnisses" vor einem Schiedsgericht zu erscheinen, kommt er nicht nach. Stattdessen packt er seine Sachen, schickt sie per Post von Forst an seine Mutter in Hannover und macht sich am 29. August auf den Weg Richtung Berlin.

In Teltow, einem Vorort im Südwesten von Berlin, werden an diesem Tag Uferarbeiten durchgeführt, die die Überwachung des DDR-seitigen Teltowkanalufers gewährleisten sollen. Die Grenze zum gegenüberliegenden West-Berliner Stadtteil Lichterfelde verläuft an dieser Stelle in der Kanalmitte. Unter der Aufsicht von Angehörigen der Grenzpolizei und Betriebskampfgruppen ist eine Gruppe von vierzig Bauarbeitern mit Rodungen an der Uferböschung beschäftigt. Einem Potsdamer Volkspolizeibericht zufolge muss es Roland Hoff gelungen sein, sich unter die Arbeiter zu mischen und auf diese Weise ans Ufer zu gelangen. Gegen 14.00 Uhr springt er mit einer Aktentasche unterm Arm in das Grenzgewässer und schwimmt auf das West-Berliner Ufer zu. „Nicht schießen! Bitte nicht schießen!", ruft er, als die ersten Schüsse fallen. Dennoch nehmen ihn insgesamt vier Grenzpolizisten weiter unter Beschuss, bis er tödlich am Kopf getroffen im Wasser versinkt. [7]

Die Arbeiter, die am Teltower Ufer Zeugen dieses Gewaltaktes werden, sind empört und legen spontan die Arbeit nieder. Als einer von ihnen seinen Unmut laut äußert und die Grenzposten als „KZ-Wächter" und „Mörder" beschimpft, wird er vorübergehend festgenommen und verhört. [8]
Steckbrief der West-Berliner Polizei zur Ergreifung des mutmaßlichen Mörders von Roland Hoff, 30. August 1961
Auch gegen Mitarbeiter des nahe gelegenen Teltower Geräte- und Reglerwerks, die ihre Anteilnahme für das Opfer zum Ausdruck bringen, geht die Obrigkeit offensiv vor. In einem Flugblatt der Werksleitung wird eine Mitarbeiterin bezichtigt, die Tat beschönigt und gerechtfertigt zu haben, weil sie sie als feigen Mord bezeichnet. [9] Das Flugblatt zeigt exemplarisch, welcher Denkmuster sich die DDR-Propaganda bedient, um das brutale Vorgehen gegen Flüchtlinge zu legitimieren. Dazu gehört es, das Todesopfer zu diffamieren, wenn es beispielsweise heißt: „Ein Handlanger der kalten Krieger konnte seinen Auftrag nicht zu Ende führen. Eine Laus am Körper unseres Arbeiter- und Bauernstaates wurde zerdrückt, bevor sie beißen konnte." [10] Ihre Fortsetzung findet diese Feindbildpropaganda, die offenkundig darauf abzielt, gegenüber der Bevölkerung Härte zu demonstrieren, in Presseberichten, die mit den gleichen Klischees und Vorurteilen arbeiten. So bezeichnet das „Neue Deutschland" Roland Hoff und den wenige Tage zuvor erschossenen Günter Litfin als „finstere Elemente", „kriminelle Gestalten" und „Gesindel" und die „Märkische Volksstimme" entgegnet auf Proteste des West-Berliner Senats: „Sie reden von Freiheit und jammern über den von den Grenzkontrollorganen der DDR im Teltow-Kanal erschossenen Verbrecher, der ungeachtet aller Warnrufe und – schüsse unsere Grenze verletzte und sich der verdienten Strafe entziehen wollte." [11]

Auf West-Berliner Seite treffen innerhalb kürzester Zeit neben Polizei und Feuerwehr auch Journalisten und Fotografen am Ort des Geschehens ein, die ihre Kameras auf die Uniformierten am anderen Ufer richten. In den westlichen Medien und Kommentaren werden die Schüsse einhellig verurteilt und die Unmenschlichkeit der Tat kritisiert. [12] Anlässlich des neuerlichen Todesfalls leiten die West-Berliner Behörden Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Täter ein, wie fortan in jedem Fall. Im Rahmen einer beispiellosen Fahndungsaktion wird für Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, eine Belohnung von 10.000 DM ausgesetzt. Das Fahndungsplakat zeigt einen der Schützen und wird zur Abschreckung an zahlreichen Stellen entlang der Mauer platziert. [13] In den folgenden Jahren machen Überläufer die beteiligten Grenzposten im Westen namentlich bekannt, jedoch kann zu diesem Zeitpunkt nicht gegen sie vorgegangen werden. Erst nach dem Fall der Mauer wird den drei ehemaligen Grenzern der Prozess gemacht, ohne dass das Gericht klären kann, von wem der tödliche Schuss stammte. [14] Den Namen von Roland Hoff behalten die DDR-Behörden über den gesamten Zeitraum geheim. Seine Mutter ist aufgrund von westlichen Medienberichten zwar überzeugt, dass er der Tote vom Teltowkanal ist und teilt dies auch den westdeutschen Behörden mit. Aber zeitlebens bleiben alle ihre Bemühungen, von den DDR-Behörden Auskunft zu bekommen, ohne Erfolg.
Gedenkstein für Roland Hoff in Berlin-Lichterfelde - an dem rettenden Ufer, das er nicht erreichte. Im Westen blieb der Name des Getöteten unbekannt, Aufnahme 2004
Am West-Berliner Ufer wird ein Jahr nach dem Todestag ein Gedenkstein für den unbekannten Flüchtling enthüllt, der bis heute erhalten ist.

Text: Christine Brecht

[1] „Das dritte Todesopfer der KZ-Schergen", Berliner Morgenpost, 30.8.1961. [2] Vgl. z.B. den Bericht des Kommandeurs der 5. Grenzbrigade der DGP an das MdI, 29.8.1961, in: BArch, Pt 10591, o.P. [3] Gespräch von Christine Brecht mit Margarete W., der Schwester von Roland Hoff, 3.11.2006. [4] Vgl. Andrea Schmelz, Migration und Politik im geteilten Deutschland während des Kalten Krieges. Die West-Ost-Migration in die DDR in den 1950er und 1960er Jahren, Opladen 2002. [5] Vgl. Vermerk der Polizei Hannover, 21.11.1961, in: StA Neuruppin, Az. 61 Js 23/95, Bd. 1, Bl. 100-101. [6] Vgl. Funkspruch der DGP, 29.8.1961, in: BArch, Pt 10591, o.P [7] Vgl. Zwischenbericht des VPKA Potsdam, 29.8.1961, in: BLHA, Rep. 471/15.1, Nr. 223, Bl. 38-40, sowie Tatortbefundsbericht des VPKA Potsdam, 29.8.1961, in: ebd., Nr. 568, Bl. 137-138. Vgl. auch die Aussage des Augenzeugen Thilo S., 14.9.1993, in: StA Neuruppin, Az. 61 Js 23/95, Bd. 4 , Bl. 56-69. [8] Ebd., hier Bl. 63. Wörtlich: „Ihr KZ-Wächter, ihr seid ja schlimmer als die Nazis. Ihr Mörder!" Vgl. auch Information des MfS-ZAIG vom 31.8.1961, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 510, Bl. 1-6, hier Bl. 6., sowie Bericht des Kommandeurs der 5. Grenzbrigade der DGP, 29.8.1961, in: BArch, Pt 10591, o.P. [9] Aussagen von ehemaligen Beschäftigten nach ihrer Flucht nach West-Berlin im September 1961, in: StA Neuruppin, Az. 61 Js 23/95, Bd. 1, Bl. 59-65. [10] Flugblatt „Der Impuls", 4.9.1961, in: StA Neuruppin, Az. 61 Js 23/95, Bd. 5, Bl. 42-44. [11] „Mordhetze in der Frontstadt", Neues Deutschland, 2.9.1961; „Unsere Staatsgrenze ist unantastbar", Märkische Volksstimme, 6.9.1961. [12] Vgl. Berliner Morgenpost, 30.8.1961; Der Kurier, 30.8.1961; Telegraf, 30.8.1961; Spandauer Volksblatt, 30.8.1961; Der Tagesspiegel, 30.8.1961; Reportage im RIAS vom 30.8.1961. [13] Vgl. z.B. den MfS-Bericht über angebliches westliches Kriegstreiben, 1.11.1961, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 525, Bl. 3-39. [14] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22.4.1996, in: StA Berlin, 27 Js 99/95, Bd. 6, Bl. 175-228, sowie Urteil des Landgerichts Potsdam vom 15.4.1996, in: ebd., Bl. 229-232.

Dokumente

RIAS-Reportage über den tödlichen Fluchtversuch von Roland Hoff – den "unbekannten Flüchtling", 30. August 1961
(Quelle: Archiv Deutschlandradio, Sendung: Die Zeit im Funk, Reporter: Helmut Fleischer)
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