Todesopfer > Garten, Klaus

MfS-Information für Erich Honecker über den Fluchtversuch von Klaus Garten

19. August 1965

E.I.

über

einen verhinderten Grenzdurchbruch im Abschnitt Teltow-Seehof/Potsdam am 17.8.1965

Am 17.8.1965 gegen 21.00 Uhr versuchte der
    Garten, Klaus, geb. 19.7.1941
    wh.: Schmachtenhagen/Oranienburg, (...)
im Abschnitt Teltow-Seehof ca. 100 m links der Philipp-Müller-Allee die Staatsgrenze der DDR nach Westberlin zu durchbrechen.

Der Grenzverletzer näherte sieh der Staatsgrenze über die Paul-Gerhard-Straße, begab sich in das Grundstück Paul-Gerhard-Str. 5 und überstieg den Gartenzaun unmittelbar vor dem Kfz-Fanggraben.

Durch die auf dem Beobachtungsturm (ca. 200 m vom Durchbruchort entfernt) eingesetzten Posten wurde der Grenzverletzer beim Übersteigen des Gartenzaunes beobachtet und da zwischen dem Kfz-Fanggraben und den pioniertechnischen Anlagen nur ca. 20 m Zwischenraum sind, sofort das Feuer auf ihn eröffnet. Es wurde ein Feuerstoß (3 Schuß) aus dem LMG abgegeben. Dabei fiel der Grenzverletzer in den Kfz-Fanggraben, wo er verletzt (Oberschenkelsteckschuß) liegen blieb.

Daraufhin verständigten die Posten ihre Kompanie. Gegen 21.50 Uhr, nach Eintreffen der Alarmgruppe, wurde der Verletzte geborgen und mit beträchtlichem Blutverlust in das Haftkrankenhaus des MfS überführt, wo er am 18.8.1965 gegen 9.30 Uhr verstarb.

Am 17.8.1965 gegen 21.07 Uhr sammelten sich aus den umliegenden Häusern auf Westberliner Gebiet ca. 100 Zivilpersonen an, die jedoch keine Handlungen unternahmen. Durch 3 Westberliner Polizeiangehörige wurde der Grenzabschnitt mit Handscheinwerfern abgeleuchtet. Der Grenzverletzer wurde jedoch von ihnen nicht festgestellt, da er sich im Kfz-Fanggraben befand.

Bio 21.12 Uhr trafen weiter 5 Funkstreifenwagen und 1 MTW mit 30 Bereitschaftspolizisten sowie 2 Volkswagen mit 9 Westzöllnern ein.

Zu provokatorischen oder feindlichen Handlungen kam es dabei nicht.

Gegen 22.20 Uhr hatten alle Personen auf Westberliner Gebiet den Ort der Handlung wieder verlassen, so daß zu diesem Zeitpunkt die Lage im Grenzabschnitt wieder normal war.

Die bisherigen Untersuchungen zur Person des Grenzverletzers ergaben, daß Garten als Schlosser im Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf, Betriebsstätte Schmachtenhagen, beschäftigt war. Er gehörte der SED an und war Parteisekretär dieser Betriebsstätte. G. war 3 Jahre lang Angehöriger einer Mot.-Einheit der NVA in Stahnsdorf.

Er trat bisher nicht negativ in Erscheinung und besaß zusammen mit seiner Ehefrau im Wohngebiet einen guten Leumund.

[...] G. selbst habe seiner Ehefrau gegenüber andererseits durchblicken lassen, daß er die DDR verlassen wolle. Sie selbst hatte diese Absicht nicht.

Am Tage des versuchten Grenzdurchbruches waren beide nach Berlin gefahren. Dort trennten sie sich. G. begab sich nach Teltow, angeblich um ein Gebraucht-Kfz zu erwerben, während seine Frau nach (...) zurückfuhr, ohne Kenntnis von der Absicht ihres Ehemannes, die Grenze der DDR zu durchbrechen, zu haben.

Weitere Untersuchungen über die Ursachen und Zusammenhänge des versuchten Grenzdurchbruches werden vom MfS geführt.

Quelle: BStU, MfS, ZAIG Nr. 1159, Bl. 11-13
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