Meldung des NVA-Stadtkommandanten Poppe an Erich Honecker über den Fluchtversuch und die Erschießung von Michael Kollender
25. April 1966
Betr.: Verhinderung eines Grenzdurchbruches durch Anwendung der Schußwaffe am 25.04.1966 im Abschnitt 1./GR 42Bezug:
Werter Genosse Honecker !
Ich melde:
Am 25.04.1966 gegen 03.45 Uhr versuchte der
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Kanonier Michael Kollender,
Dienststelle FRR 16, Bernau,
Durch die eingesetzten Grenzposten wurde zur Verhinderung des Grenzdurchbruches die Schußwaffe (90 Schuß) in Anwendung gebracht. Der Grenzverletzer wurde mit einer schweren Kopfverletzung geborgen und in das VP-Krankenhaus eingeliefert.
Die Bergung des Grenzverletzers erfolgte nach ca. 15 Minuten. Der Abtransport des Grenzverletzers mit dem Sankra des Grenzregiments 42 wurde durch den eingesetzten Duepo von der Krananlage des Eternitwerkes beobachtet.
Schlußfolgerungen:
1. Die eingesetzten Grenzposten handelten entsprechend der Lage und den bestehenden Befehlen und Dienstvorschriften richtig und konsequent.
2. Die an der Festnahme und Bergung des Grenzverletzers beteiligten Grenzposten werden von mir ausgezeichnet bzw. belobigt.
3. Eins Auswertung des vorbildlichen Verhaltens der Grenzposten, besondere bezüglich des Zusammenwirkens und der richtigen Nutzung des in diesem Abschnitt vorhandenen Signalzaunes, erfolgt in den mir unterstellten Verbänden und Truppenteilen.
Poppe Generalmajor
Quelle: BArch, VA-07/8373, Bl. 109-110