Lothar Schleusener: Meldung des NVA-Stadtkommandanten Poppe an SED-Politbüromitglied Erich Honecker
14. März 1966
[...]Betr.: Verhinderung eines Grenzdurchbruches durch Anwendung der Schußwaffe im Abschnitt 3./GR 37 am 14. März 1966, 19.15 Uhr
Werter Genosse Honecker!
Ich melde:
Am 14. März 1966, gegen 19.15 Uhr, wurde durch die im Grenzabschnitt Kleingartenanlage "Sorgenfrei", 3./GR 37, eingesetzten Grenzposten zwei Personen, die die Hinterlandsperre überwunden hatten als Silhouette erkannt. Der Postenführer am Grenzknick gab einen Warnfeuerstoß ab, auf den die Grenzverletzer nicht reagierten. Daraufhin eröffneten beide Nachbarposten (Posten Grenzknick und Posten "Sorgenfrei" das Feuer)
Beide Grenzverletzer wurden verletzt geborgen und mit Sankra in das VP-Krankenhaus eingeliefert. Einer der beiden Grenzverletzer ist seinen Verletzungen erlegen, der zweite war im VP-Krankenhaus bereits vernehmungsfähig und gab an, daß er aus dem Stadtbezirk Friedrichshain stammt.
Eingeleitete Maßnahmen:
1. Der Kommandeur der 1. Grenzbrigade erhielt von mir den Befehl, den Personenkreis welcher von dem Vorkommnis Kenntnis hat, genau abzugrenzen und die Geheimhaltung zu gewährleisten.
2. Die an der Feuerführung beteiligten Postenpaare wurden, da sie sehr erregt waren, aus dem Grenzdienst herausgelöst, erfahrene Vorgesetzte arbeiten mit ihnen.
Schlußfolgerung:
1. Der Gegner hat nach Aussagen der Grenzposten die Handlungen nicht beobachtet und erschien nach vollzogener Bergung der Grenzverletzer etwa 6 Minuten später.
2. Die im Grenzabschnitt eingesetzten Posten haben entsprechend der Lage richtig und initiativreich gehandelt.
Poppe Generalmajor
Quelle: BArch, VA-07/8373, Bl. 101-102