Todesopfer > Gueffroy, Chris

MfS-Bericht über den Fluchtversuch von Chris Gueffroy und Christian G.

6. Februar 1989

Information

Am 5. Februar 1989, 23.39 Uhr, versuchten die DDR-Bürger
    GUEFFROY, Chris
    PKZ: 210668 4 (...) Pasewalk
    Beruf: Kellner
    zuletzt tätig als Kellner im (...)
    in Berlin-Mitte, Rathausstraße
    wohnhaft: (...), Berlin 1197
    ledig
    Abt. XII: nicht erfaßt
    ZKG: nicht erfaßt
    KD Treptow: VSH nicht erfaßt
und
    (...), geb. (...)
    PKZ: (...)68 4 (...) Berlin
    Beruf: Kellner
    zuletzt tätig als Kellner in der HOG (...) in Berlin-Mitte
    wohnhaft: (...), Berlin 1115
    ledig
    Abt. XII: nicht erfaßt
    ZKG: nicht erfaßt
    KD Pankow: VSH nicht erfaßt
in Berlin-Johannisthal im Grenzabschnitt Britzer Allee/Straße Nr. 16 die Staatsgrenze der DDR zu Berlin (West) zu durchbrechen.

Der versuchte Grenzdurchbruch wurde seitens der Grenztruppen der DDR unter Anwendung der Schußwaffen verhindert.

GUEFFROY erlitt tödliche Verletzungen. (...) wurde am rechten Fuß durch einen Schuß verletzt.

Die bisherigen Untersuchungen ergaben:

[...]

Etwa Anfang Februar 1989 kamen sie auf der Grundlage ihrer ablehnenden Einstellung zu gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR zu der Auffassung, in Berlin (West) bessere Lebensumstände vorzufinden. Sie entschlossen sich daraufhin, die Staatsgrenze der DDR im vorgenannten Abschnitt mittels Hilfsmittel zu überwinden und besichtigten in der Folgezeit in zwei Fällen das dortige Grenzgebiet.

Nachdem sie sich am 5. Februar 1989 zur Tat entschlossen hatten, näherten sie sich über Stichwege der Kleingartenanlage "Holunderbusch" der Hinterlandsicherungsmauer, die sie in Höhe der Parzelle 52 unter Verwendung eines Wurfankers überwanden.

Bei dem Wurfanker handelt es sich um einen handelsüblichen dreizinkigen roten Bodengrubber, an dem ein 8 mm starkes und 1,65 m langes, doppelt gebundenes Seil befestigt war. Beim Überwinden der Hinterlandmauer zerstören sie den Signaldraht der Mauerkronensicherung, so daß das Postensignalgerät ausgelöst wurde.

Im Anschluß daran überwanden sie mittels des Wurfankers den Grenzsignalzaun. Danach ließen sie dieses Hilfsmittel im Signalzaun zurück.

Nach Auslösung des Postensignalgerätes und des Signalzaunes erfolgte der Befehl zur Handlungsvariante bei gleichzeitiger Feststellung von zwei männlichen Personen, die in Richtung des vorderen Sperrelementes liefen.

Bei dem vorderen Sperrelement handelt es sich in diesem Grenzabschnitt um einen aus Metallgittern bestehenden Grenzzaun.

Zur Verhinderung des ungesetzlichen Grenzübertritts wurden durch zwei eingesetzte Postenpaare die Schußwaffen angewendet wobei nach bisherigen Feststellungen die Abgabe von 22 Schüssen erfolgte.

Durch den Einsatz der Schußwaffe wurden beide Personen verletzt. Nach unmittelbarer Bergung durch Angehörige der Grenztruppen und die medizinische Erstversorgung erfolgte der Transport mittels Sanitätskraftwagens in das VP-Krankenhaus Berlin.

GUEFFROY und (...) wurden in einem Sanitätskraftwagen transportiert. Im VP-Krankenhaus Berlin wurde der Tod des GUEFFROY festgestellt.

Nach ärztlichen Feststellungen erlitt (...) am rechten Fuß eine Schußverletzung. Er ist transportfähig und wurde in die Diensträume der Abteilung IX im PdVP Berlin überführt. Die Befragung gemäß § 95 StPO wurde begonnen.

(...) ist nicht im Besitz seines Personalausweises. Er sagt dazu aus, sein Personaldokument unmittelbar vor seiner Festnahme über den Grenzzaun in Richtung Berlin (West) geworfen zu haben.

Seitens der Abteilung III erfolgte die Mitteilung, daß 23.44 Uhr gegnerische Polizeikräfte, nachdem in Berlin (West) Schüsse wahrgenommen worden waren, nach Berlin (West) – Neukölln/ Neuköllnische Allee beordert wurden. Sie konnten dort keine genauen Feststellungen treffen. Es wurde die Verhinderung eines Grenzdurchbruchs mittels Schußwaffenanwendung angenommen.

Die Hauptabteilung I teilte mit, daß gegnerische Kräfte im Westberliner Vorfeld Foto- und Filmaufnahmen fertigten.

Auf Grund dieser Lage erfolgte keine Ereignisortsicherung im Handlungsraum.

Zur weiteren Aufklärung der Umstände der Grenzverletzung werden folgende Erstmaßnahmen vorgeschlagen:
    1. Absuche des vorgelagerten Territoriums, um den Personalausweis des (...) aufzufinden

    2. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 213 StGB mit Haft gegen (...) seitens der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin

    3. Sektion der Leiche des GUEFFROY im Gerichtsmedizinischen Institut der Militärmedizinischen Akademie Bad Saarow

    4. Anlegen und Bearbeitung eines Operativvorganges durch die Kreisdienststelle Treptow
(...) Major

Quelle: BStU, MfS, ZAIG Nr. 15217, Bl. 99-102
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